Integration

Land fördert interkulturelle Elternmentorenprogramme

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Eine Gruppe Grundschülerinnen unterschiedlicher Herkunft stehen auf dem Pausenhof zusammen (Bild: © Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW).

Elternmentorinnen und -mentoren beraten und begleiten Eltern in Bildungsfragen, insbesondere an den Systemübergängen. Dies schafft eine wichtige Voraussetzung für einen gesicherten sozialen Status von Kindern mit Migrationsgeschichte.

Auch in den kommenden beiden Jahren fördert das Land den Einsatz von interkulturellen Elternmentorinnen und Elternmentoren. Die Mentorinnen und Mentoren haben eine wichtige Brückenfunktion zwischen Eltern mit Flucht- oder Migrationsgeschichte und den Bildungseinrichtungen inne. Durch die Unterstützung der Eltern steigern die interkulturellen Elternmentorinnen und Elternmentoren die Bildungs- und Chancengleichheit der Kinder. Das Land stellt hierfür in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung. Dies steht unter dem Vorbehalt, dass der Landtag die entsprechenden Mittel bereitstellt. Der Förderaufruf startet bereits jetzt, um möglichst frühzeitig nächstes Jahr und nahtlos zu der laufenden Förderung beginnen zu können.

„Kinder mit eigener oder familiärer Einwanderungsgeschichte haben noch immer ungleiche Bildungschancen“, sagte Staatssekretärin Dr. Ute Leidig im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration. „Hier müssen wir als Land eingreifen und den Familien Unterstützung bieten.“ Durch die seit 2020 laufende Förderung von Elternmentorenprogrammen sei bereits viel erreicht worden. Es gebe aber noch Einiges zu tun. „Deshalb wollen wir die Förderung auch in den kommenden beiden Jahren fortsetzen“, so Leidig.

Unterstützung kann an vielen Orten stattfinden

Elternmentorinnen und -mentoren beraten und begleiten Eltern in Bildungsfragen, insbesondere an den Systemübergängen. Dies schafft eine wichtige Voraussetzung für einen gesicherten sozialen Status von Kindern mit Migrationsgeschichte. Die Unterstützung kann an vielen Orten stattfinden, vor allem an Bildungseinrichtungen, aber auch in Familien- und Stadtteilzentren, Elternvereinen oder Migrantenorganisationen.

Bewerben können sich sowohl Kommunen als auch freie Träger, wie zum Beispiel Vereine, Migrantenorganisationen oder Stiftungen. Antragsfrist ist der 11. Oktober 2024.

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