Landwirtschaft

Land erhöht Förderung der Kontrollen in der Rinder-, Ziegen- und Schafzucht

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Mehrere Ziegen liegen während des Regens in einem Unterschlupf in Kreuzthal. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)

Das Land erhöht die Förderung der Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Rinder-, Ziegen- und Schafzucht. Dies soll die Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere verbessern.

„Die Ausrichtung der Leistungs- und Qualitätsprüfungen auf Merkmale der Tiergesundheit in der Tierzucht und Tierhaltung steht nicht nur im öffentlichen Interesse, sondern ist auch ein erklärtes Ziel des Landes. Diese Entwicklung befürworten wir und unterstützen daher die Datenerfassung in den Betrieben und die Datenaufbereitung durch den Landesverband Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.. Das Land Baden-Württemberg wird die Förderung der Durchführung dieser Prüfungen in der Milchrinder-, der Milchziegen und Milchschafzucht erhöhen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk.

Leistungs- und Qualitätsprüfungen spielen für das betriebliche Management in der Tierhaltung sowie für die Tierzucht eine entscheidende Rolle. Der Landesverband Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (LKV) ist vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beauftragt, unter anderem die Milchleistungsprüfung von Milchrindern, Milchziegen und Milchschafen durchzuführen. Dabei werden neben Milchmengen und Milchinhaltsstoffen vermehrt Merkmale der Gesundheit, Robustheit und Fruchtbarkeit erfasst und für betriebliche und züchterische Entscheidungen herangezogen. „Mit der jetzt umgesetzten Erhöhung der Fördersätze auf 11,30 Euro je geprüfte Kuh und 21,50 Euro je geprüfte Ziege beziehungsweise Schaf ergibt sich eine Fördersumme von rund drei Millionen Euro. Damit stärken wir unsere bäuerlichen Betreibe und den züchterischen Fortschritt bei den für die Tierhaltung und Tierzucht so wichtigen Merkmalen“, so der Minister.

Fördergrundsatz „Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere“

Grundlage für die Förderung ist der Fördergrundsatz „Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere“ (PDF) im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Im vergangenen Jahr wurde dieser Fördergrundsatz evaluiert und inhaltlich weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Erhöhung der im Fördergrundsatz festgelegten Fördersätze durch Beschluss der Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder ermöglicht. „Mit der erhöhten Förderung unterstützen wir die Züchter und die Arbeit des LKV. Unser Ziel ist es, möglichst viele Betriebe in diese Prüfungen einzubinden, um so die gewünschten Fortschritte in der Breite der Tierhaltung und Tierzucht mit besonderem Blick auf die Tiergesundheit zu erreichen“, so Minister Hauk.

Aktuell sind rund 275.000 Kühe und damit etwa 80 Prozent der Kühe im Land sowie knapp 3.000 Milchziegen und Milchschafe der Leistungs- und Qualitätsprüfung angeschlossen. Der LKV hat in den letzten Jahren im Bereich des Erfassens von Tiergesundheitsdaten Pionierarbeit geleistet und ein Gesundheitsmonitoring bei Rindern eingerichtet. Vergleichbare Ansätze werden für die Ziegenzucht vorbereitet. Die in diesem Themenbereich erhobenen Merkmale generieren einen Mehrwert für die Mitgliedsbetriebe des LKV sowie für die beteiligten, bäuerlich getragenen Zuchtverbände im Land, die diese Merkmale in ihre Zuchtarbeit einbinden und immer stärker gewichten.

Leistungs- und Qualitätsprüfungen werden in der Tierzucht auf Grundlage des Tierzuchtgesetzes bei Zuchttieren durchgeführt. Ziele des Tierzuchtgesetzes sind, auch unter Bereitstellung öffentlicher Mittel, unter anderem die Leistungsfähigkeit, die Tiergesundheit sowie die Robustheit der Tiere mit dem Ziel einer nachhaltigen Tierzucht zu erhalten und zu verbessen. Zudem soll erreicht werden, dass die von den Tieren gewonnenen Erzeugnisse den qualitativen Anforderungen entsprechen und dass eine genetische Vielfalt erhalten bleibt.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tiergesundheit

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