Schule

Land bietet „Lernbrücken“ in den Sommerferien an

Schulkinder einer fünften Klasse des Kreisgymnasiums in Bad Krozingen sitzen an ihren Tischen, während eine Referendarin an der Tafel unterrichtet. (Bild: picture alliance/Philipp von Ditfurth/dpa)

Das Kultusministerium bietet in den letzten beiden Sommerferienwochen Lern- und Förderkurse an. Die von erfahrenen Pädagogen geleiteten „Lernbrücken“ ermöglichen Schülerinnen und Schülern, Stoff aufzuholen, Lerninhalte zu wiederholen und gezielt an Lernschwierigkeiten zu arbeiten.

Die Corona-Krise hat den Schulen sowie den Schülerinnen und Schülern und ihren Familien viel abverlangt. Durch die Schulschließung waren die Schüler auf das Lernen zu Hause angewiesen. Dies hat vor allem bei leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern zu Lernlücken geführt. Das Kultusministerium bietet deshalb in den letzten beiden Sommerferienwochen Lern- und Förderkurse an. Diese „Lernbrücken“ sollen den Schülern ermöglichen, Stoff aufzuholen, Lerninhalte zu wiederholen und gezielt an Lernschwierigkeiten zu arbeiten, damit sie Anschluss halten können. Für das Förderangebot nimmt das Kultusministerium Ressourcen im Wert von rund 13 Millionen Euro in die Hand. 

„Die Eltern haben gemeinsam mit den Lehrkräften große Anstrengungen unternommen, um das Fernlernen für ihre Kinder so gut wie möglich zu gestalten und zu unterstützen. Dennoch war das heimische Lernen für manche Schülerinnen und Schüler mit großen Schwierigkeiten verbunden; sie konnten in dieser Phase nicht die Lernfortschritte erzielen, die sie im regulären Unterricht erreicht hätten. Hier brauchen wir zusätzliche Förderangebote und Lernzeiten, um ihnen gezielt die Chance zu geben, ihre Lernlücken zu schließen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Deshalb bieten wir in diesem Sommer intensive Förderkurse an, damit diese Kinder und Jugendlichen Unterrichtsstoff nachholen und somit zuversichtlich und gut vorbereitet in das neue Schuljahr starten können.“

Nachhilfeunterricht in den zentralen Grundkompetenzen

Das Programm richtet sich schwerpunktmäßig an Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Sekundarstufe I der weiterführenden Schulen, der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), der Berufsfachschulen (Vollzeit), Berufskollegs sowie beruflichen Gymnasien, die durch das Fernlernen nur punktuell oder gar nicht erreicht werden konnten. Sie sollen von einem intensiven Nachhilfeunterricht vor allem in den zentralen Grundkompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik profitieren.

Für welche Schülerinnen und Schüler diese Förderung pädagogisch angezeigt ist, entscheiden die jeweiligen Klassenlehrkräfte in Abstimmung mit den Fachlehrkräften. Auswahlkriterien sind dabei Leistungsdefizite, die bereits vor der Schulschließung bestanden (Notenbild), schlechte oder keine Erreichbarkeit während der Schulschließung, erkennbare Defizite im Fernlern- und Präsenzunterricht sowie eine erkennbare Gefahr des Wiederholens im Folgeschuljahr. Bei einer Empfehlung durch die Schule ist die Teilnahme für die Schülerin oder den Schüler pädagogisch erforderlich und verbindlich eingeplant. „Wir sind zuversichtlich, dass viele Eltern die pädagogische Empfehlung ernst nehmen und ein hohes Interesse daran haben, dass ihr Kind teilnimmt“, betont Ministerin Eisenmann. Das Ministerium rechne damit, dass bis zu 150.000 Schülerinnen und Schüler die „Lernbrücken“ wahrnehmen könnten.

Drei Stunden täglich intensive Lernsequenzen

Um eine individuelle Förderung zu ermöglichen, werden die Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen in Lerngruppen mit maximal 16 Schülern, an den beruflichen Schulen in Lerngruppen mit maximal 20 Schülern unterrichtet. Die Kurse finden in der letzten und in der vorletzten Ferienwoche statt. Die intensiven Lernsequenzen umfassen drei Stunden pro Tag; inhaltlich gegliedert in die Förderbereiche Deutsch, Mathematik und „Schwerpunktförderung“ (etwa Fremdsprache oder schülerindividuelle Vertiefung in einem anderen Fach). Je nach Teilnehmerzahl können auch jahrgangsübergreifende Lerngruppen gebildet werden. Die Förderkurse sollen in der Regel in den Räumen der Stammschule stattfinden und können bei Bedarf auch in Kooperation mit Nachbarschulen eingerichtet werden, etwa wenn an einer Schule zu wenige Schüler für die Bildung einer jahrgangsübergreifenden Gruppe zusammen kommen.

Geleitet werden die Förderkurse von erfahrenen Pädagogen, vorzugsweise von den Lehrerinnen und Lehrern, die die Schülerinnen und Schüler kennen oder im nächsten Schuljahr unterrichten werden. Ihr Einsatz erfolgt auf freiwilliger Basis und wird durch eine finanzielle Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro je Stunde vergütet. Ein besonderes Angebot richtet sich an Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber, die bereits ein Einstellungsangebot zum kommenden Schuljahr 2020/2021 erhalten haben. Sie können für den Unterricht in den Lernbrücken ausnahmsweise bereits zum 31. August 2020 in den Schuldienst des Landes eintreten. Ebenso können Pädagogische Assistenten sowie Fellows im Leadership-Programm „Teach First Deutschland“, die an bestimmten Schulen in städtischen Ballungszentren tätig sind, die Lernbrücken unterstützen. Der Aufruf an die Lehrkräfte, Lehramtsanwärter, pädagogischen Assistenten und Fellows, sich in solchen Kursen zu engagieren, läuft gerade an. „Mein Dank gilt allen, die sich in den Sommerferien dafür einsetzen, den Schülerinnen und Schülern einen guten Start in das neue Schuljahr zu ermöglichen. Ihr Engagement und ihre Unterstützung sind in diesem außergewöhnlichen Schuljahr von großer Bedeutung“, sagt Ministerin Eisenmann.

Inhaltliche und didaktische Unterstützung für Lehrkräfte

Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerfortbildung (ZSL) stellt inhaltliche und didaktische Unterstützungsangebote für die Lehrkräfte für die Vorbereitung und konkrete Durchführung der Kurse zur Verfügung, die insbesondere auf die Stärkung der Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler zielen. Das ZSL plant darüber hinaus digitale Sprechstunden, die der Vernetzung und dem Austausch zwischen den beteiligten Lehrkräften bereits im Vorfeld dienen. Für die Lernbrücken stellt das ZSL den Lehrkräften überdies erprobtes Lernmaterial zur Verfügung. Damit sollen die Lehrkräfte bei der Vorbereitung und Durchführung der Lernbrücken unterstützt werden.

Kultusministerium: Konzept „Lernbrücken“ (PDF)

Kultusministerium: Schreiben der Ministerin Dr. Susanne Eisenmann zu den „Lernbrücken“

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Verordnung des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs (Corona-Verordnung Schule - CoronaVO Schule) vom 16. Juni 2020, gültig ab 29. Juni 2020

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