Gesundheitssystem

Hildenbrand kritisiert Umsetzung der GKV-Reform

Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand kritisiert das vom Bundestag verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Vor allem die Auswirkungen auf die Finanzen der Krankenhäuser seien dramatisch.

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Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.
Symbolbild

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beraten und verabschiedet. Der Bundesrat diskutierte ebenfalls intensiv über das Gesetz und verzichtete auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand erklärte dazu in Berlin: „Mit einem Kopf-durch-die-Wand-Verfahren hat die Bundesregierung in den vergangenen Tagen mehr als deutlich gemacht: Diese Reform soll trotz aller berechtigter Kritik jetzt durchgezogen werden. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses hätte deshalb leider absehbar nicht zu weiteren Verbesserungen, sondern nur zu weiteren Verzögerungen geführt. Klar ist: Die GKV-Finanzen müssen dringend stabilisiert werden. Wir wollen und dürfen nicht riskieren, dass die Krankenkassenbeiträge weiter steigen.

Der Bund ist uns in den Verhandlungen über die GKV-Reform zwar auf den letzten Metern in einigen Punkten entgegengekommen. In der Summe bleibt das Gesetz aus meiner Sicht aber weit hinter dem zurück, was die Länder mit Blick auf die Krankenhäuser, Beitragszahlenden, Leistungserbringenden und Beschäftigten im Gesundheitswesen zu Recht eingefordert haben.

Finanzielle Lage vieler Krankenhäuser verschlechtert

Am bittersten für uns ist: Die bereits vorhandene finanzielle Schieflage vieler Krankhäuser wird durch dieses Bundesgesetz dramatisch verschlechtert, es wird sehr wahrscheinlich zu weiteren Klinikinsolvenzen auch bei uns im Land kommen, obwohl Baden-Württemberg seine Krankenhauslandschaft in den letzten Jahren bereits vorbildhaft reformiert und die notwendigen Konzentrationsprozesse durchgeführt hat.

Beim Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen, etwa für die Gesundheitskosten von Grundsicherungsbeziehenden, ist der Bund uns nur geringfügig entgegengekommen. Das ist besser als nichts, aber bei weitem zu wenig.

In der Pharmabranche wird der dynamisierte durch einen festen Herstellerabschlag ersetzt. Das schafft mehr Planbarkeit, bedeutet aber zunächst höhere Belastungen. Erfreulich ist, dass der Bund die Einführung von Ausnahmen von diesem Abschlag für Unternehmen vor Ort angekündigt hat. Unsere Kritik an exklusiven Rabattverträgen für patentgeschützte Arzneimittel mit vergleichbarer Wirkung wurde zu unserem Bedauern nicht aufgegriffen.

Besonders enttäuschend bleibt die Lage bei der Psychotherapie – die beschlossenen Regelungen bedeuten einen herben Rückschlag für die psychotherapeutische Versorgung.“

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