Straßenverkehr

Längere Frist für den Umtausch von Führerscheinen

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Drei Führerscheine verschiedener Generationen liegen auf dem Tisch.

Der Bundesrat hat eine längere Frist für den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Personen der Geburtsjahre 1953 bis 1958 haben nun bis zum 19. Juli 2022 Zeit, ihren Papierführerschein gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen.

„Heute ist ein guter Tag für alle Führerscheinbesitzer, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind. Sie müssen nun keine Sorge mehr haben zur Kasse gebeten zu werden, weil sie mit einem veralteten Führerschein unterwegs sind – ihnen bleibt nun für den Umtausch bis zum 19. Juli 2022 Zeit. Vielen ist es aufgrund der Corona-Pandemie nicht gelungen, ihre Führerscheine rechtzeitig umzutauschen. Das liegt zum einen an vielerorts eingeschränkten Öffnungszeiten der zuständigen Behörden. Zum anderen meiden viele Menschen aus Gründen des Infektionsschutzes den persönlichen Gang aufs Amt. Niemand soll in der Pandemie zur Kasse gebeten werden, weil er oder sie mit einem veralteten Führerschein unterwegs ist. Deshalb ist es wichtig, für die Bürgerinnen und Bürger Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Es ist die Aufgabe der Politik, solche Fristen in der Pandemie klar zu regeln – und genau das machen wir“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl nach der Sitzung des Bundesrates.

Umtauschfrist um ein halbes Jahr verlängert

Der Bundesrat hatte der Fahrerlaubnis-Verordnung mit der Maßgabe zugestimmt, dass die anstehende Umtauschfrist für Führerscheine um ein halbes Jahr verlängert wird. Die Verordnung kann dann nur in Kraft treten, wenn die vom Bundesrat geforderte Änderung umgesetzt wird. Der heutige Beschluss des Bundesrates folgt einem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 17. Januar 2022, den Innenminister Thomas Strobl als damaliger Vorsitzender der Innenministerkonferenz Ende letzten Jahres angestoßen hatte.

Alle Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, müssen ihren alten Papierführerschein nach diesem Beschluss des Bundesrats nun bis zum 19. Juli 2022 gegen einen neuen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) umtauschen (die bisher verbindliche Frist zum Umtausch war 19. Januar 2022). Insgesamt müssen alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einem gestaffelten Verfahren nach und nach in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Serviceportal Baden-Württemberg: Alte Führerscheine – Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein beantragen

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