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Kriminalpolizei darf kostenlos den Nahverkehr nutzen

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Menschen steigen an einem Gleis des Tiefbahnhofs im Hauptbahnhof aus einer S-Bahn.

Künftig gilt auch für Kriminalpolizistinnen und Kriminalpolizisten eine Freifahrtregelung in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das sorgt für mehr Sicherheit in Bus und Bahn und bringt die Mobilitätswende weiter voran.

„Ab dem 1. Juli 2022 setzten wir erneut in Sachen Sicherheit bundesweit neue Maßstäbe. Bereits im Jahr 2020 haben wir in Baden-Württemberg ein einmaliges Erkennungszeichen für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Kriminalpolizei (Kripo) eingeführt – das K-Etui. Die Kolleginnen und Kollegen der Kripo sind damit für jedermann als Polizeibeamte erkennbar. Jetzt gehen wir den nächsten Schritt: Mit dem deutlich sichtbar getragenen K-Etui dürfen Kripo-Beamte kostenlos den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen. Das erhöht die Polizeipräsenz in diesen öffentlichen Verkehrsmitteln weiter und verbessert spürbar das Sicherheitsempfinden der Menschen“, sagte Innenminister Thomas Strobl zum Inkrafttreten der Vereinbarung mit der Landesgruppe Baden-Württemberg des Vereins Deutscher Verkehrsunternehmen.

Bundesweit einmalige Vereinbarung

„Ich hoffe, dass viele Kriminalpolizistinnen und -polizisten die mögliche Freifahrt nutzen und häufig mit dem ÖPNV fahren. Die umweltfreundlichen öffentlichen Verkehrsmittel in Baden-Württemberg werden dadurch sicherer. Denn erkennbare Zivilpolizistinnen und -polizisten können im Fall der Fälle schnell eingreifen und helfen. Busse und Bahnen werden so für die Fahrgäste noch attraktiver. Das ist gut für die Umwelt und für alle Beteiligten ein Gewinn", damit begrüßte Verkehrsminister Winfried Hermann ebenfalls die bundesweit einmalige Vereinbarung.

Dr. Alexander Pischon ergänzte als Vorsitzender der Landesgruppe Baden-Württemberg des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen: „Die Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde sind gerne bereit, nun auch Kriminalpolizistinnen und -polizisten die kostenfreie Fahrt im ÖPNV in Baden-Württemberg zu ermöglichen. Wichtig ist dabei, dass Sie für die Fahrgäste erkennbar sind. Dies wird die Sicherheit im ÖPNV weiter erhöhen.“

Freifahrtregelung für uniformierte Polizeibeamte seit 1998

Bereits seit 1998 gilt für uniformierte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eine Freifahrtregelung im öffentlichen Personennahverkehr. Mit der Vereinbarung durch den Stellvertretenden Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl, Verkehrsminister Winfried Hermann und Dr. Alexander Pischon wird nun zum 1. Juli 2022 die freie Fahrt für den Bereich der Tarif- und Verkehrsverbünde im Land auch auf rund 4.200 baden-württembergische Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte ausgeweitet.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Freifahrtregelung ist das offene Tragen des Etuis für den Dienstausweis der Kriminalpolizei. Zudem müssen die Beamtinnen und Beamten ihren Dienstausweis, ihre Dienstwaffe und Handschließen dabeihaben. Durch das offene Tragen des K-Etuis ist die Zugehörigkeit zur Kriminalpolizei in Baden-Württemberg jederzeit erkennbar. Bei dem Etui handelt es sich um ein Ledermäppchen mit einem silber- oder goldfarbenen Polizeistern und dem Schriftzug „Kriminalpolizei“ auf der Vorderseite.

Stärkung des Sicherheitsgefühls

Die optisch erkennbaren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wirken alleine durch ihre Präsenz möglichen Störungen entgegen und können bei Gefahren direkt einschreiten. Sie stärken damit das Sicherheitsgefühl in den Fahrzeugen und auf den Bahnsteigen.

„Bei sicherheitsrelevanten Vorfällen in Bahnen könnte es unter Umständen dauern, bis notwendige Hilfe vor Ort ist. Durch die erweiterte Freifahrtregelung und damit erhöhte Polizeipräsenz in Bahnen und Bussen reduzieren sich die Sicherheitsrisiken für Reisende und das Fahrpersonal objektiv, da Beamtinnen und Beamte schnell und professionell einschreiten können. Gleichzeitig macht die Möglichkeit, kostenlos den ÖPNV nutzen zu können, die Kriminalpolizei attraktiver. Die Vereinbarung kommt damit letztlich allen Beteiligten zugute“, so Innenminister Thomas Strobl.

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