Wahlrecht

Kein Wahlausschluss in Baden-Württemberg

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Frau wirft ihren Wahlzettel in die Wahlurne (Bild: dpa).

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachter Straftäter verfassungswidrig sind. Dabei würdigte das Gericht den Baden-Württemberg-Weg ausdrücklich. Das Land hat diesem Personenkreis bereits per Gesetz für die Kommunalwahl das Stimmrecht zugesichert.

Innenminister Thomas Strobl sagte zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2019: „Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt klar und deutlich: Baden-Württemberg hat mit dem Gesetz über das Wahl- und Stimmrecht von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, für die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 alles richtig gemacht. In der mündlichen Verhandlung haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Baden-Württemberg-Weg ausdrücklich gewürdigt. Wir haben das Thema vorausschauend angepackt – und daher gleich nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2019, die wir mit höchstem Respekt zur Kenntnis genommen haben, mit einer differenzierten Übergangsregelung eine pragmatische Lösung gefunden, die einmalig in Deutschland ist. Wir haben nach Möglichkeiten gesucht und vollbetreuten Menschen einen Weg an die Wahlurnen eröffnet. Mein besonderer Dank gilt den Regierungsfraktionen, die rasch einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt haben, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, die schon vor längerem auf die Kommunalen Spitzenverbände zugegangen waren und so die praktische Umsetzung ermöglicht haben.“

Die gesetzliche Regelung für Baden-Württemberg sieht vor, dass die Wahlrechtsausschlüsse von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, für die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 keine Anwendung finden. Auch für Bürgermeisterwahlen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sowie für Volksbegehren und Volksabstimmungen sind die Wahl- und Stimmrechtsausschlüsse dieser Personen bis zur Neuregelung im Bundestagswahlrecht, die spätestens bis zur nächsten regulären Bundestagswahl im Herbst 2021 erfolgen muss, in Baden-Württemberg ausgesetzt worden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 29. Januar 2019 festgestellt, dass der bisher geltende Wahlrechtsausschluss von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, im Bundeswahlgesetz verfassungswidrig ist. Die Übergangsregelung für die entsprechenden Wahlrechtsausschlüsse im Landtags- und Kommunalwahlrecht von Baden-Württemberg soll gelten, bis die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Neuregelung im Bundestagswahlrecht erfolgt ist.

Weitere Meldungen

von links nach rechts: Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts Sintje Leßner, Lukas Wörner, Dr. Fabian Haller, Paul Schwarz, stellvertretende Leiterin des Landesjustizprüfungsamtes Dr. Cornelia Iffland
Justiz

Examensfeier 2026 zum Zweiten juristischen Staatsexamen

ELR
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Flurneuordnung

Bescheidübergaben in drei Flurneuordnungsverfahren

Dreiteilige Collage mit jeweils einem Bild der Künstler: ANICA, Faxen, Freezy Bakery (von links nach rechts)
Landesjubiläum 2027

Song zum Landesjubiläum wählen

Ein Neubaugebiet von Weissach
Grundsteuer

Baden-württembergisches Grundsteuermodell bestätigt

Von links nach rechts: Staatssekretär im Ministerium der Justiz und für Migration Siegfried Lorek, Minister der Justiz und für Migration Moritz Oppelt, Ministerialdirektorin Gerda Windey
Justiz

Gerda Windey ist neue Ministerialdirektorin

SEK Baden-Württemberg
Polizei

50 Jahre Spezialeinsatz­kommando Baden-Württemberg

Von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Leiterin der JVA Mannheim Annette Hügle, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Leiter der Abteilung Justizvollzug Martin Finckh
Justiz

Neue Leiterin der Justizvollzugsanstalt Mannheim

Von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mosbach Holger Schmitt, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
Justiz

Neuer Leiter der Staatsanwaltschaft Mosbach

Von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Präsident des Landgerichts Stuttgart Till Jakob, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Vizepräsident des Oberlandesgerichts Stuttgart Christoph Haiß
Justiz

Neuer Präsident des Landgerichts Stuttgart

Euro-Banknoten
Steuerschätzung

Steuereinnahmen des Landes sinken nur leicht

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
Europäischer Sozialfonds

Mehr Frauen mit Migrationserfahrung in Arbeit

Kleinkind auf Rutsche
Stadtentwicklung

Land fördert drei nichtinvestive Städtebauprojekte

Ministerpräsident Kretschmann und Minister Strobl
Bundesrat

Strobl hält letzte Rede im Bundesrat

Eine Haltekelle der Polizei ist bei einer Kontrolle vor einem Polizeifahrzeug zu sehen. (Foto: © dpa)
Innere Sicherheit

Bilanz zum länderübergreifenden Fahndungs- und Sicherheitstag