Wahlrecht

Kein Wahlausschluss in Baden-Württemberg

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Frau wirft ihren Wahlzettel in die Wahlurne (Bild: dpa).

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachter Straftäter verfassungswidrig sind. Dabei würdigte das Gericht den Baden-Württemberg-Weg ausdrücklich. Das Land hat diesem Personenkreis bereits per Gesetz für die Kommunalwahl das Stimmrecht zugesichert.

Innenminister Thomas Strobl sagte zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2019: „Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt klar und deutlich: Baden-Württemberg hat mit dem Gesetz über das Wahl- und Stimmrecht von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, für die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 alles richtig gemacht. In der mündlichen Verhandlung haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Baden-Württemberg-Weg ausdrücklich gewürdigt. Wir haben das Thema vorausschauend angepackt – und daher gleich nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2019, die wir mit höchstem Respekt zur Kenntnis genommen haben, mit einer differenzierten Übergangsregelung eine pragmatische Lösung gefunden, die einmalig in Deutschland ist. Wir haben nach Möglichkeiten gesucht und vollbetreuten Menschen einen Weg an die Wahlurnen eröffnet. Mein besonderer Dank gilt den Regierungsfraktionen, die rasch einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt haben, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, die schon vor längerem auf die Kommunalen Spitzenverbände zugegangen waren und so die praktische Umsetzung ermöglicht haben.“

Die gesetzliche Regelung für Baden-Württemberg sieht vor, dass die Wahlrechtsausschlüsse von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, für die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 keine Anwendung finden. Auch für Bürgermeisterwahlen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sowie für Volksbegehren und Volksabstimmungen sind die Wahl- und Stimmrechtsausschlüsse dieser Personen bis zur Neuregelung im Bundestagswahlrecht, die spätestens bis zur nächsten regulären Bundestagswahl im Herbst 2021 erfolgen muss, in Baden-Württemberg ausgesetzt worden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 29. Januar 2019 festgestellt, dass der bisher geltende Wahlrechtsausschluss von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, im Bundeswahlgesetz verfassungswidrig ist. Die Übergangsregelung für die entsprechenden Wahlrechtsausschlüsse im Landtags- und Kommunalwahlrecht von Baden-Württemberg soll gelten, bis die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Neuregelung im Bundestagswahlrecht erfolgt ist.

Weitere Meldungen

Symbolbild: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (Bild: picture alliance/Uli Deck/dpa)
Demokratie

Bundesverfassungsrichterin besucht Schule in Leimen

Abschiebung nach Afghanistan – Letzter Straftäter der Gruppenvergewaltigung in Illerkirchberg wird abgeführt
Migration

Zwölf Straftäter nach Afghanistan abgeschoben

Innenminister Manuel Hagel (links) und Kapitän zur See Michael Giss, Kommandeur des Landeskommandos der Bundeswehr Baden-Württemberg (rechts)
Bundeswehr

Hagel trifft Kommandeur des Lan­deskommandos der Bundeswehr

Landestreffen der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland in Baden-Württemberg
Heimat

Treffen und Tagung der Russlanddeutschen

Justizminister Moritz Oppelt (rechts) auf der Justizministerkonferenz
Justiz

Reform der Politikerbeleidigung gefordert

von links nach rechts: Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Georg Kräusslich, Präsident der Heidelberger Akademie der Wissenschaften; Prof. Dr. Irena Kogan, Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung; Prof. Dr. Largus Angenent, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Tübingen; Wissenschaftsministerin Petra Olschowski und Prof. Dr. Robert Zeiser, Medizinische Fakultät der Universität Freiburg
Forschung

Landesforschungspreise 2026 verliehen

Landgericht Ulm
Justiz

Richterin aus Baden-Württemberg zur Bundesrichterin gewählt

Innenminister Manuel Hagel (Mitte) besucht das Reutlinger Umspannwerk, in dem es in der Nacht gebrannt hatte.
Stromausfall

Ermittlungen nach Brand in Reutlinger Umspannwerk

Ministerpräsident Cem Özdemir spricht während des BMDS-Akademiegesprächs „Staatsmodernisierung mit Wirkung“.
Staatsmodernisierung

Schulterschluss für weniger Bürokratie

Bevölkerungsschutztag 2026
Bevölkerungsschutz

Land richtet bundesweiten Bevölkerungsschutztag aus

Das Bild ist in vier orangefarbene Kacheln unterteilt. Jede Kachel beinhaltet eine Empfehlung zum Umgang mit großer Hitze. Kachel eins: In der Mittagshitze Schatten aufsuchen und große Anstrengungen möglichst meiden. Kachel zwei: Ausreichend trinken, zum Beispiel Wasser oder Saftschorle. Koffein und Alkohol meiden. Kachel drei: Leichte Baumwollkleidung in hellen Farben tragen. Sonnenbrille und Mütze oder Hut aufsetzen. Kachel vier: Auf Menschen achten, die die Empfehlungen nicht selbst umsetzen können und ihnen helfen. Im Zentrum des Bildes ist ein Kreis in dem eine Sonne strahlt. Ein Thermometer zeigt eine Temperatur von 40 Grad Celsius.
Gesundheitsschutz

Wenn Hitze zur Gesundheitsgefahr wird

Promotionsfahrzeug Mehr Leben im Eigenheim
Wohnraumoffensive

Online-Dialog zu „Mehr Leben im Eigenheim“ am 25. Juni

Abgebildet ist das Logo zum Förderprogramm "Inklusionstaler". In einem Kreis finden sich viele kleine Punkte in allen Farben. Auf halber Höhe steht rechts der Schriftzug "Inklusionstaler" in weiß auf blauem Grund.
Menschen mit Behinderung

Land fördert Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Blick auf die Burg Hohenzollern.
Heimatforschung

Landespreis für Heimat­forschung 2027 ausgeschrieben

von links nach rechts: Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts Sintje Leßner, Lukas Wörner, Dr. Fabian Haller, Paul Schwarz, stellvertretende Leiterin des Landesjustizprüfungsamtes Dr. Cornelia Iffland
Justiz

Examensfeier 2026 zum Zweiten juristischen Staatsexamen