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Kanalisation und Abwasserreinigung nicht überfordern

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Kläranlage

Feuchttücher, Küchenkrepp oder Zeitungspapier gehören nicht in die Toilette. Sie gehören wie Windeln und andere Hygieneartikel sowie Desinfektionstücher in den Restmüll.

Im Interesse einer gesicherten Abwasserentsorgung appelliert das Umweltministerium an alle Haushalte, Feuchttücher, Küchenkrepp oder Zeitungspapier nicht über die Toiletten zu entsorgen. Auch Windeln und andere Hygieneartikel sowie Desinfektionstücher gehören nicht in die Toilette, sondern in den Restmüll. Diese Stoffe sind reißfest und lösen sich nicht im Wasser auf. Nur Toilettenpapier, auch feuchtes, darf über die Toilette entsorgt werden.

„Wenn wegen des scheinbaren Mangels an Klopapier andere Stoffe für die Hygiene genutzt werden und in der Toilette landen, verstopfen die Kanalisation und die Abwasserpumpen der Kläranlagen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „In der derzeitigen Situation, in der überall mit personeller Notfallbesetzung gearbeitet werden muss, sind zusätzliche Einsätze zur Störungsbehebung aber nur schwer zu schaffen. Mit dem Risiko, dass durch Rückstau ein riesiges Problem für die Anwohner entsteht.“

Untersteller bat eindringlich darum, auf langfristige Vorratskäufe von Klopapier zu verzichten. Gerade jetzt, in der für alle belastenden Situation, sei es enorm wichtig, durch umsichtiges und verantwortungsvolles Verhalten, zusätzliche „hausgemachte“ Probleme zu vermeiden. „Kommunen und Kreise und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun alles, um den reibungslosen Betrieb sowohl bei der Abwasserbeseitigung als auch bei der Abfallentsorgung zu gewährleisten. Gleiches gilt für die Beschäftigten privatwirtschaftlicher Unternehmen. Jede und jeder Einzelne kann sie dabei durch eigenes Verhalten unterstützen.“

Hinweise zum Umgang mit Abfällen in der häuslichen Quarantäne

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