Die Finanzverwaltung des Landes hat mit dem Versand der Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken begonnen. Sie sollen Unterstützung bei der Steuererklärung für die Grundsteuer bieten.
Die Steuererklärung für die Grundsteuer rückt näher: Ab dem 1. Juli 2022 kann sie bequem über Extern: ELSTER (Öffnet in neuem Fenster) elektronisch abgegeben werden. Daher hat die baden-württembergische Finanzverwaltung am 16. Mai 2022 mit dem Versand der Informationsschreiben an die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken begonnen. Die Aktion dauert voraussichtlich bis Ende Juni.
Unterstützung bei der Feststellungserklärung
Die Schreiben sollen die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Grundsteuererklärung, auch „Feststellungserklärung“ genannt, unterstützen. Darin stehen relevante Informationen und Modalitäten: So beinhalten die Schreiben konkrete Angaben zum jeweiligen Grundstück – wie beispielsweise das Aktenzeichen. Zudem informieren sie darüber, wo die weiteren erforderlichen Daten für die Feststellungserklärung – wie Grundstücksgröße und Bodenrichtwerte – zu finden sind: nämlich auf der Extern: zentralen Internetseite zur Grundsteuerreform (Öffnet in neuem Fenster). Um die Erklärung zu erstellen, reichen bei den meisten Grundstücken diese Informationen aus. Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung endet am 31. Oktober 2022.
Ausführliche Informationen liefern neben der Landesseite auch die Extern: Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer (Öffnet in neuem Fenster). Erklärvideos gibt es ebenfalls auf der Landesseite. Fragen, auch zu Grundsteuermodellen anderer Bundesländer, beantwortet rund um die Uhr ein Extern: Steuerchatbot (Öffnet in neuem Fenster). Darüber hinaus helfen die örtlichen Finanzämter bei Fragen weiter – sowohl über ein Extern: Kontaktformular (Öffnet in neuem Fenster) als auch telefonisch oder in vorher vereinbarten Sprechstunden. Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte und deren Veröffentlichung ist der Gutachterausschuss der jeweiligen Kommune zuständig.
Bisherige Einheitsbewertung nicht verfassungskonform
Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Extern: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Öffnet in neuem Fenster) im Jahr 2018 notwendig: Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Für die Umsetzung des neuen Extern: Landesgrundsteuergesetzes (Öffnet in neuem Fenster) ist eine umfassende Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe notwendig.