Steuern

Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Euro-Banknoten

Im September erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro: die sogenannte „Energiepreispauschale“. Sie ist steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei.

Im September erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro: die sogenannte „Energiepreispauschale“. So sieht es das Steuerentlastungsgesetz 2022 des Bundes vor. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird die Energiepreispauschale mit ihrem Arbeitslohn für den Monat September ausbezahlt.

Wer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit bezieht, erhält die Energiepreispauschale über eine Verringerung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Dafür werden 300 Euro bei den Vorauszahlungen zum 10. September 2022 abgezogen. Wenn die Vorauszahlungen weniger als 300 Euro betragen, dann sind sie auf 0 Euro herabzusetzen.

Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei. Wenn sie mit dem Arbeitslohn ausbezahlt wird, dann wird sie mit dem Lohnsteuerabzug versteuert. Wenn sie durch Minderung der Vorauszahlung gezahlt wird, erfolgt die Versteuerung mit dem Einkommensteuerbescheid.

Vorauszahlungsbescheide im August

Baden-Württemberg hat sich dafür entschieden, dass die begünstigten Bürgerinnen und Bürger jeweils einen Bescheid über die geminderten Vorauszahlungen erhalten. Dieses Verfahren ist für die Betroffenen so einfach und übersichtlich wie möglich.

Deshalb werden im August gesonderte Vorauszahlungsbescheide verschickt. Aus diesen Bescheiden geht hervor, welcher Betrag zum 10. September 2022 an das Finanzamt zu zahlen ist. Sofern dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für die Vorauszahlungen vorliegt, muss von den Bürgerinnen und Bürgern nichts veranlasst werden. Das Finanzamt wird dann den geminderten Betrag vom Bankkonto einziehen.

Allen Anspruchsberechtigten, denen die Energiepreispauschale nicht durch den Arbeitgeber ausgezahlt wird und die auch keinen Vorauszahlungsbescheid erhalten, wird die Pauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für 2022 gewährt. Hierzu muss eine Einkommensteuererklärung für 2022 eingereicht werden. Dies betrifft zum Beispiel Fälle, in denen zwar im Laufe des Jahres 2022 ein Arbeitsverhältnis bestand, nicht jedoch zum Stichtag am 1. September 2022. Oder wenn zum Stichtag am 1. September 2022 zwar ein Arbeitsverhältnis vorliegt, es sich hierbei aber um eine geringfügige Beschäftigung handelt und der Arbeitgeber ein Privathaushalt ist und nicht zur monatlichen Lohnsteueranmeldung verpflichtet ist. Im Falle einer geringfügigen Beschäftigung fällt für die Energiepreispauschale keine Steuer an. Auch die Geringfügigkeitsgrenze wird dadurch nicht überschritten.

Bundesministerium für Finanzen: Häufige Fragen und Antworten zur „Energiepreispauschale“

Weitere Meldungen

Die „Ulmer Madonna“ in der Pfarrkirche St. Peter und Paul in Laiz
Weihnachten

Weihnachtsgrüße des Ministerpräsidenten

Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch.
Wirtschaft

Austausch mit Vertretern der Kreditwirtschaft und der L-Bank

Polizistin bei einem Auslandseinsatz
Polizei

Weihnachtsgrüße an Einsatzkräfte der Polizei in Auslandsmissionen

Eine Pflegerin legt der Bewohnerin einer Seniorenresidenz im Rahmen einer elektronischen Visite ein EKG-Gerät an, das die Daten an einen Tablet-Computer und von dort aus zum Arzt überträgt.
Pflege

Land investiert 1,6 Millionen Euro in Televisiten

Ein Mitarbeiter des Fraunhofer Instituts, führt bei der Eröffnung des neuen "Future Work Lab" des Fraunhofer Instituts in Stuttgart einen Roboterarm. (Foto: dpa)
Wirtschaftsnahe Forschung

38,1 Millionen Euro für die Fraunhofer-Gesellschaft

Ein Bauarbeiter schaut auf ein Gebäude, das als Testobjekt aus Recyclingbeton gebaut wird.
Bauen

Land fördert Wiederverwendung von Bauteilen

Rauch steigt aus einem Schornstein in einen wolkenlosen sonnigen Himmel auf. (Foto: © dpa)
Klimaschutz

Engmaschig überwachter Testbetrieb mit Solvay vereinbart

Abgelehnte Asylbewerber steigen in ein Flugzeug. (Foto: © dpa)
Bundesrat

Weitere Schritte zur „Migrationswende“

Baden-Württemberg, Seebach: Fichten und eine Buche stehen im Nationalpark Schwarzwald im Nebel.
Bundesrat

Hauk fordert Entlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Zahlreiche im Stau stehende Fahrzeuge sind durch den Außenspiegel eines Autos auf der A81 bei Sindelfingen zu sehen.
Bundesrat

Geplante Sanktionierung des Punktehandels im Straßenverkehr

Eine Drohne fliegt bei Sonnenuntergang über eine Wiese. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Bundesrat

Land unterstützt Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Eine Forscherin arbeitet im AI Research Buildung der Universität Tübingen, das zum „Cyber Valley“ gehört, an einem Code.
Wirtschaft

Mit Künstlicher Intelligenz gegen Fachkräftemangel

Ein Kinderarzt untersucht einen Jungen mit einem Stethoskop.
Gesundheit

Land stärkt kinder- und jugendärztliche Versorgung

Ministerialdirektor Dr. Christian Schneider beim Erfahrungsaustausch Gestaltungsbeirat
Baukultur

Erfahrungsaustausch zu kommunalen Gestaltungsbeiräten

Touristen sitzen im Aussenbereich von Restaurants.
Bundesrat

Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie im Bundesrat