Steuern

Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Euro-Banknoten

Im September erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro: die sogenannte „Energiepreispauschale“. Sie ist steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei.

Im September erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro: die sogenannte „Energiepreispauschale“. So sieht es das Steuerentlastungsgesetz 2022 des Bundes vor. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird die Energiepreispauschale mit ihrem Arbeitslohn für den Monat September ausbezahlt.

Wer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit bezieht, erhält die Energiepreispauschale über eine Verringerung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Dafür werden 300 Euro bei den Vorauszahlungen zum 10. September 2022 abgezogen. Wenn die Vorauszahlungen weniger als 300 Euro betragen, dann sind sie auf 0 Euro herabzusetzen.

Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei. Wenn sie mit dem Arbeitslohn ausbezahlt wird, dann wird sie mit dem Lohnsteuerabzug versteuert. Wenn sie durch Minderung der Vorauszahlung gezahlt wird, erfolgt die Versteuerung mit dem Einkommensteuerbescheid.

Vorauszahlungsbescheide im August

Baden-Württemberg hat sich dafür entschieden, dass die begünstigten Bürgerinnen und Bürger jeweils einen Bescheid über die geminderten Vorauszahlungen erhalten. Dieses Verfahren ist für die Betroffenen so einfach und übersichtlich wie möglich.

Deshalb werden im August gesonderte Vorauszahlungsbescheide verschickt. Aus diesen Bescheiden geht hervor, welcher Betrag zum 10. September 2022 an das Finanzamt zu zahlen ist. Sofern dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für die Vorauszahlungen vorliegt, muss von den Bürgerinnen und Bürgern nichts veranlasst werden. Das Finanzamt wird dann den geminderten Betrag vom Bankkonto einziehen.

Allen Anspruchsberechtigten, denen die Energiepreispauschale nicht durch den Arbeitgeber ausgezahlt wird und die auch keinen Vorauszahlungsbescheid erhalten, wird die Pauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für 2022 gewährt. Hierzu muss eine Einkommensteuererklärung für 2022 eingereicht werden. Dies betrifft zum Beispiel Fälle, in denen zwar im Laufe des Jahres 2022 ein Arbeitsverhältnis bestand, nicht jedoch zum Stichtag am 1. September 2022. Oder wenn zum Stichtag am 1. September 2022 zwar ein Arbeitsverhältnis vorliegt, es sich hierbei aber um eine geringfügige Beschäftigung handelt und der Arbeitgeber ein Privathaushalt ist und nicht zur monatlichen Lohnsteueranmeldung verpflichtet ist. Im Falle einer geringfügigen Beschäftigung fällt für die Energiepreispauschale keine Steuer an. Auch die Geringfügigkeitsgrenze wird dadurch nicht überschritten.

Bundesministerium für Finanzen: Häufige Fragen und Antworten zur „Energiepreispauschale“

Weitere Meldungen

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Frauenklinik am Universitäts­klinikum Tübingen wird erweitert

Eine Frau bedient das Portal ELSTER der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet.
Steuern

Digitale Steuererklärung wird deutlich einfacher

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Integration

Lucha kritisiert Zulassungsstopp bei Integrationskursen

Stuttgart Neckarpark
Wohnraumoffensive

Land unterstützt Kommunen mit Bau-Turbo

Gruppenbild anlässlich der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und der ukrainischen Region Lwiw
Absichtserklärung

Baden-Württemberg und Lwiw vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

DEHOGA Cup
Start-up BW

Kleinblatt GmbH aus Stuttgart gewinnt den DEHOGA CUP

Forscher im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Innovation

Land fördert Digitales Innovationszentrum am Uniklinikum Freiburg

Ein Windrad ist auf der Holzschlägermatte bei Freiburg zu sehen.
Erneuerbare Energien

Mehr Windkraft für Baden-Württemberg

GNSS-Empfänger mit Sonnenaufgang
Digitale Infrastruktur

Satellitenpositionierungsdienst SAPOS® stark genutzt

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Dritter von rechts) und der Antisemitismusbeauftragte Dr. Michael Blume (Vierter von links) mit den Vorständen der Israelitischen Religionsgemeinschaften Württembergs und Baden
Religion

Kretschmann trifft Vorstände der jüdischen Gemeinschaften

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 10. Februar 2026

Flur in einem Krankenhaus
Gesundheit

248 Millionen Euro für Investitionen an 20 Kliniken

Ein Mann hält ein Ringbuch mit Bauplänen, mit dem Zeigefinger deutet er auf ein Baufeld
Flächenmanagement

„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ wird gestärkt

Eine Frau sitzt an einem Computer.
Verbraucherschutz

Chancen und Risiken von Chatbots im Kundenservice

Container werden auf einem Container-Terminal transportiert. (Foto: © dpa)
Außenwirtschaft

Wirtschaftsrepräsentanz in Japan neu besetzt und gestärkt