Wald

Hinweise für die richtigen Angaben von Lagerflächen im Gemeinsamen Antrag

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Holzstapel liegt in einem Waldstück. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)

Dürre und Trockenheit sorgen derzeit in vielen Wäldern für große Mengen an Schadhölzern. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz informiert nachfolgend über die Möglichkeiten zur Holzlagerung und die dabei zu beachtenden Punkte beim Gemeinsamen Antrag.

Dürre und Trockenheit sorgen derzeit in vielen Wäldern Baden-Württembergs für große Mengen an Schadhölzern, die mit Blick auf den Waldschutz möglichst rasch aus den Wäldern verbracht werden müssen. Hierzu werden mitunter landwirtschaftliche Flächen als Zwischenlager herangezogen. Dabei ergeben sich verschiedene Fragestellungen in Verbindung mit der Förderfähigkeit dieser Flächen im Rahmen der Direktzahlungen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz informiert nachfolgend über die Möglichkeiten zur Holzlagerung und die dabei zu beachtenden Punkte beim Gemeinsamen Antrag:

Für die Gewährung von Direktzahlungen für eine landwirtschaftliche Fläche muss die Fläche auch hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt sein und darf durch die nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit nicht stark eingeschränkt werden.

Von einer starken Einschränkung der landwirtschaftlichen Tätigkeit geht der Gesetzgeber (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 Direktzahlungen-Durchführungsverordnung) (DirektZahlDurchfV)) aus, wenn

  • die nicht landwirtschaftliche Tätigkeit zu einer Zerstörung der Kulturpflanze oder Grasnarbe oder einer wesentlichen Beeinträchtigung des Bewuchses oder einer wesentlichen Minderung des Ertrages führt,
  • innerhalb der Vegetationsperiode oder bei mit Kulturpflanzen genutzten Ackerflächen innerhalb der Vegetationsperiode im Zeitraum zwischen Aussaat und Ernte eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit, die eine gleichzeitige landwirtschaftliche Tätigkeit in diesem Zeitraum erheblich beeinträchtigt oder ausschließt, länger als 14 aufeinanderfolgende Tage dauert oder insgesamt an mehr als 21 Tagen im Kalenderjahr durchgeführt wird.

Das heißt bei kürzeren Lagerzeiten beziehungsweise einer kurzfristigen Zwischenlagerung von geschlagenem Holz bis zum Weitertransport wäre eine Holzlagerung förderunschädlich, da die weitere landwirtschaftliche Tätigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wäre.

Längere Lagerzeiten

Da es sich bei längeren Lagerzeiten, die über den in § 12 Abs. 2 Nr. 2 DirektZahlDurchfV definierten Zeitspannen hinausgehen, um nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten handelt, kann eine vorübergehende Lagerung jedoch maximal drei Jahre andauern.

Flächen mit einer Holzlagerung über die oben genannte Zeitspanne hinaus und auf denen aufgrund starker Einschränkungen hauptsächlich keine landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, die also vielmehr hauptsächlich zur Lagerung von Erzeugnissen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit oder von Betriebsmitteln oder als Stellfläche für landwirtschaftliche Maschinen genutzt werden, sind mit einem speziellen hierfür geeigneten Nutzcode zu versehen.

Spezielle Nutzcodes

Auf Dauergrünland sind die Flächen im Gemeinsamen Antrag mit dem Nutzcode 994 „Unbefestigte Mieten-, Stroh-, Futter-, Dunglager- und Maschinenstellplätze auf Dauergrünland“ beziehungsweise und bei einer Holzlagerung auf Ackerflächen mit dem Nutzcode 996 „Unbefestigte Mieten-, Stroh-, Futter-, Dunglager- und Maschinenstellplätze auf Ackerland“ zu codieren. Flächen mit den Nutzcodes 994 und 996 bleiben im laufenden Jahr als landwirtschaftliche Bruttofläche erhalten, sind für die Direktzahlungen allerdings nicht ausgleichsberechtigt.

Sofern die Flächen für eine Lagerzeit über drei Jahre in Anspruch genommen werden, handelt sich nicht mehr um eine landwirtschaftliche Bruttofläche, weshalb im Gemeinsamen Antrag der Nutzcode 990 „Alle anderen Flächen (keine LF)“ zu verwenden ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Holzlagerung und somit dem Wegfall der Direktzahlungen im laufenden Jahr (circa 263 EURO/ Hektar) keine Zahlungsansprüche für die Holzlagerflächen aktiviert werden können.

Es ist deshalb zu beachten, dass bei einer fehlenden Aktivierung der Zahlungsansprüche und nach zweijähriger Nichtnutzung ein Einzug der Zahlungsansprüche in die nationale Reserve erfolgt. Ausnahmeregelungen dazu bestehen nicht. Dieser Sachverhalt sollte deshalb von den betroffenen Betrieben beachtet und gegebenenfalls entsprechende Vorsorge getroffen werden.

Weitere Meldungen

Bio-Musterregion Freiburg
Tierschutz

Kontrolluntersuchungen von Rindern auf IBR/IPV

Gefärbte Eier stehen in einer Palette (Foto: © dpa)
Verbraucherschutz

Österliche Lebensmittel im Fokus der Untersuchungsämter

Eine Frau isst in einer Kantine zum Mittag. (Foto: © dpa)
Ernährung

Modellprojekt für Bio-Verpflegung in Klinik-Kantinen

Ein Landwirt lässt auf seinem Bauernhof Pferde auf die Weiden laufen (Bild: © picture alliance/Daniel Bockwoldt/dpa)
Tierschutz

Neue Empfehlungen zum Tierschutz veröffentlicht

Kühe grasen auf einer Weide unterhalb der Kopfkrainkapelle in Simonswald.
Ökolandbau

Land verlängert Förderung für fünf Bio-Musterregionen

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Ländlicher Raum

Land unterstützt Gemeinden bei Modernisierung Ländlicher Wege

Ein Fahrradfahrer fährt in der Nähe von Tübingen in Baden-Württemberg auf einem Feldweg. (Bild: dpa)
Ländlicher Raum

Startschuss für Flurneuordnung Rosengarten (Ebertal)

Ein Feuerwehrmann löscht letzte Glutnester auf dem Waldboden (Quelle: dpa).
Forst

Vorsicht vor hoher Waldbrandgefahr

Eine Frau schreibt das Wort „Dialekt“ auf eine Tafel (Bild: © Daniel Karmann/dpa)
Ländlicher Raum

Auf Zeitreise mit neuem Podcast „DialektLand BW“

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Biogas

Sicherstellung der Zukunft von Biogasanlagen

Ein Landwirt betankt sein Gespann mit Gülle um diese anschließend auf einem Feld auszubringen. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Fotonachweise und Galerie in App für GAP-Antragsteller

Verleihung des Landesnaturschutzpreises 2024 im Neuen Schloss in Stuttgart
Naturschutz

Landesnaturschutzpreis 2024 verliehen

Förster fällt Baum
Forst

Hauk besucht Berufswettbewerb zum Landesentscheid Forst

Schilf-Glasflügelzikade
Landwirtschaft

Notfallzulassung von Pflanzenschutzmitteln gegen die Schilf-Glasflügelzikade

Eine Biene zieht Nektar aus einer gelben Wiesenblume.
Biodiversität

Bewerbungsstart für „Baden-Württemberg blüht“