Ehrenamt

Hilfsprogramm für existenzbedrohte Vereine

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Landwirt bei der Mostäpfellese mit Erntehelfern auf seiner Streuobstwiese. (Foto: © dpa)

Das Land legt ein Hilfsprogramm für existenzbedrohte Vereine auf. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstützt Vereine aus seinem Zuständigkeitsbereich.

„Durch die Beschränkungen, die notwendig sind, um das Corona-Virus einzudämmen, wurden auch Vereine im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) in der Umsetzung ihrer ideellen und gemeinnützigen Ziele erheblich getroffen. Viele der Aktionen und Veranstaltungen, die die Vereine planten, um ihre Tätigkeiten zu finanzieren, mussten in den vergangenen Monaten pandemiebedingt abgesagt werden. Unser neues Hilfsprogramm soll Vereine, die durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, unterstützen und ihnen helfen, ausgelöste Liquiditätsengpässe zu mildern. Wir brauchen die Arbeit der Ehrenamtlichen und deshalb muss die Politik hier Hilfe leisten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Ehrenamt wesentlicher Bestandteil unseres Gemeinwesens

Die Unterstützungszahlung aus dem Hilfsprogramm erfolgt im Rahmen eines einmaligen Zuschusses und ist gestaffelt nach der Mitgliederstärke der Vereine zum 31. März 2020. Die Höchstbeträge werden wie folgt gestaffelt:

  • Vereine bis 100 Mitglieder: bis zu 3.000 Euro pro Verein,
  • Vereine von 101 bis 300 Mitglieder: bis zu 5.000 Euro pro Verein,
  • Vereine von 301 bis 700 Mitglieder: bis zu 7.000 Euro pro Verein,
  • Vereine ab 701 Mitglieder: bis zu 12.000 Euro pro Verein.

In Härtefällen kann die Unterstützungsleistung noch erhöht werden. „Ehrenamtliche Tätigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Gemeinwesens. Gemeinnützige Vereine und Organisationen leisten einen wertvollen Anteil für das gesellschaftliche Zusammenleben. In Krisensituationen können sie durch ihre Angebote das Zusammengehörigkeitsgefühl der Gesellschaft fördern. Die im Rahmen dieses Hilfsprogramms gewährte Unterstützung soll dazu beitragen, dass die Vereine ihre Arbeit fortsetzen und ihre gemeinnützigen und ideellen Zwecke weiterverfolgen können“, sagte Minister Hauk.

Beantragung über Dachorganisationen

Das Hilfsprogramm stellt eine freiwillige Leistung des Landes dar. Im Zuständigkeitsbereich des MLR unterstützt es Vereine wie zum Beispiel Obst- und Gartenbauvereine, Kleingartenvereine, Streuobstvereine, Kleintierzuchtvereine, Imkervereine, Tierschutzvereine oder Fischereivereine. Antragsberechtigt sind gemeinnützige eingetragene Vereine sowie gemeinnützige Organisationen, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Vereinshilfe besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Die Existenzbedrohung der Vereine wird im Rahmen des Antragsverfahrens geprüft. Die Beantragung der Unterstützung erfolgt grundsätzlich über die jeweiligen Dachorganisationen (das heißt Landes- / Bezirksverbände) der Vereine. Die Auszahlung erfolgt über das MLR an die Dachorganisationen, die die Zuschüsse an ihre Mitglieder weiterreichen. Vereine, die keinem Dachverband angehören, stellen den Antrag unmittelbar beim MLR. Fragen zum Hilfsprogramm richten Sie an Corona-Hilfe-Vereine-MLR@mlr.bwl.de. Dachorganisationen aus dem Geschäftsbereich des MLR werden gebeten, sich unter dem Stichwort „Corona Vereinshilfe“ per E-Mail an Corona-Hilfe-Vereine-MLR@mlr.bwl.de mit dem MLR in Verbindung zu setzen.

Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum: Corona-Hilfspaket für gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Organisationen in Not (Verwaltungsvorschrift Vereinsförderung Corona)

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Masterplan Wasserversorgung

Beirat für sichere Wasserversorgung gegründet

von links nach rechts: Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Georg Kräusslich, Präsident der Heidelberger Akademie der Wissenschaften; Prof. Dr. Irena Kogan, Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung; Prof. Dr. Largus Angenent, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Tübingen; Wissenschaftsministerin Petra Olschowski und Prof. Dr. Robert Zeiser, Medizinische Fakultät der Universität Freiburg
Forschung

Landesforschungspreise 2026 in Stuttgart verliehen

Ein Arzt hält in einem Behandlungszimmer in seiner Praxis in Deizisau im Landkreis Esslingen ein Stethoskop in der Hand, mit der anderen Hand bedient er eine Computertastatur. (Bild: dpa)
Gesundheitsreform

Nachbesserungen bei Kranken­versicherung-Reform gefordert

Kühe stehen auf einer Weide.
Landwirtschaft

60 Jahre Landesverband für Leistungsprüfungen in der Tierzucht

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Bodenverunreinigungen

1,2 Millionen Euro für PFAS-Forschung

Das Bild ist in vier orangefarbene Kacheln unterteilt. Jede Kachel beinhaltet eine Empfehlung zum Umgang mit großer Hitze. Kachel eins: In der Mittagshitze Schatten aufsuchen und große Anstrengungen möglichst meiden. Kachel zwei: Ausreichend trinken, zum Beispiel Wasser oder Saftschorle. Koffein und Alkohol meiden. Kachel drei: Leichte Baumwollkleidung in hellen Farben tragen. Sonnenbrille und Mütze oder Hut aufsetzen. Kachel vier: Auf Menschen achten, die die Empfehlungen nicht selbst umsetzen können und ihnen helfen. Im Zentrum des Bildes ist ein Kreis in dem eine Sonne strahlt. Ein Thermometer zeigt eine Temperatur von 40 Grad Celsius.
Gesundheitsschutz

Wenn Hitze zur Gesundheitsgefahr wird

Eine Mitarbeiterin eines Pharmahändlers bestückt in Stuttgart-Münster in Baden-Württemberg eine Kommissioniermaschine.
Wirtschaft

Investitionen in Pharmaindustrie wandern ab

Beratung Landwirtschaft
Landwirtschaft

Beratungssystem „Beratung.Zukunft.Land“ wird fortgeführt

Promotionsfahrzeug Mehr Leben im Eigenheim
Wohnraumoffensive

Online-Dialog zu „Mehr Leben im Eigenheim“ am 25. Juni

Organspendeausweis
Organspende

Zahl der Organspenden im Land steigt leicht

Eine asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) sitzt auf einem Finger und sticht zu.
Gesundheitsschutz

Stechmückensaison hat begonnen

Abgebildet ist das Logo zum Förderprogramm "Inklusionstaler". In einem Kreis finden sich viele kleine Punkte in allen Farben. Auf halber Höhe steht rechts der Schriftzug "Inklusionstaler" in weiß auf blauem Grund.
Menschen mit Behinderung

Land fördert Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
Nichtraucherschutz

Neue Regeln für Raucherinnen und Raucher vom 1. Juni an

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Moderate Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt

Bio-Musterregion Hohenlohe
Landwirtschaft

Weltbauerntag und Internationaler Tag der Milch