Inneres

Herbstsitzung der Innenministerkonferenz

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Offizielles Gruppenfoto im Anschluss an das Kamingespräch vom 7. Dezember 2023 im Roten Rathaus

Die Innenministerkonferenz stimmt wichtigen Vorschlägen aus Baden-Württemberg zu. So wurde ein Nationaler Aktionsplan gegen Antisemitismus und ein konsequentes Vorgehen bei Antisemitismus einstimmig beschlossen.

„Die Innenminister des Bundes und der Länder sind gefordert wie selten zuvor in den vergangenen Jahrzehnten. Das hat die die Herbsttagung der Innenministerkonferenz in den vergangenen drei Tagen gezeigt. Der schreckliche, menschenverachtende Angriff auf Israel und der immer noch in der Ukraine tobende barbarische Angriffskrieg Russlands wirken sich auch auf die Innere Sicherheit in Deutschland aus. Dazu kommt, dass unsere Demokratie gegenwärtig gewaltig unter Druck steht. In dieser Situation haben die Innenminister im Gespräch mit dem israelischen Botschafter Ron Prosor und dem Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, gezeigt: Wir stehen fest und entschlossen an der Seite Israels, wir stehen fest und entschlossen an der Seite der Jüdinnen und Juden in Deutschland. Jüdinnen und Juden sollen in Deutschland sicher leben können und sich sicher fühlen können - wie übrigens alle Menschen in unserem Land auch. Und im Gegensatz zur ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts schützen die Sicherheitsbehörden das jüdische Leben in Deutschland. Baden-Württemberg hat bei der Innenministerkonferenz konstruktive Vorschläge eingebracht, mit initiiert und die Ergebnisse der Innenministerkonferenz mitbestimmt“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zusammenfassend zur Innenministerkonferenz. Die Innenministerinnen und Innenminister sowie die Innensenatorinnen und Innensenatoren der Länder hatten sich gemeinsam mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser vom 6. Dezember bis 8. Dezember 2023 in Berlin intensiv zu Themen der Inneren Sicherheit beraten.

Die Innenministerkonferenz hat unter anderem einstimmig diesen Vorschlägen Baden-Württembergs zugestimmt:

Nationaler Aktionsplan gegen Antisemitismus

„Der barbarische, menschenverachtende terroristische Angriff der radikalislamischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hat der Welt auf unendlich traurige Art vor Augen geführt, wie bedroht Israel und wie bedroht jüdisches Leben sind. Wir in Deutschland schützen jüdischen Leben und jüdische Menschen. Es ist unerträglich, wenn jüdische Menschen inzwischen wieder zögern oder es gar nicht wagen, sich auf deutschen Straßen als Jüdin oder als Jude zu erkennen zu geben. Das Sicherheitsgefühl der Jüdinnen und Juden ist leider nachhaltig erschüttert, auch wenn körperliche Übergriffe und unmittelbare Konfrontationen in Baden-Württemberg die absolute Ausnahme sind. Freilich will ich an der Stelle klar sagen: Auch jede Zerstörung und Beschädigung von israelischen Flaggen ist nicht hinnehmbar. Denn auch darin zeigt sich die böse Fratze des Antisemitismus. Und weil der Antisemitismus derzeit wieder offen auf unseren Straßen zutage tritt, sind alle gefordert, eine klare, starke Haltung einzunehmen und geschlossen ihre Stimme zu erheben. Wir brauchen ein Bollwerk gegen Antisemitismus. Deshalb freue ich mich, dass die Innenministerkonferenz meinen Vorschlag eines nationalen Aktionsplans gegen Antisemitismus aufgegriffen hat“, erklärte Innenminister Thomas Strobl. Die Innenministerkonferenz hat den Bund aufgefordert, zusätzliche Handlungsbedarfe zu prüfen, insbesondere konkrete Handlungsansätze in einem nationalen Aktionsplan. Der Aktionsplan soll präventive Maßnahmen insbesondere auch in den Bereichen der politischen Bildung, Medienkompetenz und Öffentlichkeitsarbeit enthalten.

Konsequentes Vorgehen bei Antisemitismus

„Ein ganz wichtiger Punkt bei der Bekämpfung des Antisemitismus ist: Wir müssen sicherstellen, dass Personen mit antisemitischer, rassistischer oder sonstiger menschenverachtender Einstellung unser Land verlassen müssen. Keinesfalls dürfen Antisemiten eingebürgert werden. Die Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit ist ein Bekenntnis zu den Werten unserer Demokratie. Mit dem Erwerb des deutschen Passes bekennen sich Eingebürgerte zum Rechtsstaat und zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Eingebürgert darf deshalb nur werden, wer Teil dieser Wertegemeinschaft werden will und keine Zweifel am Existenzrechts Israels hat“, betonte Minister Thomas Strobl. Die Innenminister haben deshalb auf Vorschlag von Baden-Württemberg beschlossen, die Staatsangehörigkeitsbehörden zu sensibilisieren: Beim Vorliegen von Anhaltspunkten für antisemitische, rassistische, fremdenfeindliche oder sonstig menschenverachtende Äußerungen soll die Anerkennung des Existenzrechts Israels thematisiert werden. „Zudem haben die Innenminister den Beschluss gefasst, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Ausländern, die die öffentliche Sicherheit schwerwiegend beeinträchtigen, präzisiert und so Ausweisungen erleichtert werden können“, sagte Minister Thomas Strobl.

Innenministerkonferenz

Die „Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ – kurz Innenministerkonferenz oder IMK – wurde 1954 ins Leben gerufen, um die zuvor im Wesentlichen auf Arbeitsebene durchgeführte länderübergreifende fachliche Zusammenarbeit auch auf der politischen Ebene zu verankern. Sie gilt als eine der bedeutenden Fachministerkonferenzen der Republik. Die Innenministerkonferenz setzt sich zusammen aus den Innenministern und -senatoren der Länder, der Bundesminister des Innern nimmt als ständiger Gast ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil. Zur Bearbeitung ihrer Themen tagt die IMK in der Regel zweimal jährlich, wenn nicht aus aktuellem Anlass Sondersitzungen erforderlich sind. Die Themenfelder der IMK reichen von Fragen der Inneren Sicherheit, der Polizei und des Verfassungsschutzes über Fragen des Ausländer- und Asylrechts bis hin zu kommunalen Angelegenheiten und Fragen der Verwaltungsorganisation sowie des allgemeinen Dienstrechts. Das Vorsitzland der IMK wechselt im jährlichen Turnus alphabetisch. Im Jahr 2023 hat Berlin den Vorsitz. Als Vorsitzland richtete Berlin die beiden Jahreskonferenzen aus, die vom 14. bis 16. Juni 2023 und vom 6. bis 8. Dezember 2023 jeweils in Berlin stattfanden. Baden-Württemberg hatte zuletzt im Jahr 2021 unter dem Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl den Vorsitz inne.

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Gruppenfoto der 54. Sportministerkonferenz. V.l.: Klaus Zimmermann, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Olaf Bull, Staatsrat beim Senator für Inneres und Sport in Bremen, Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei und Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt, Florian Birkmeyer, Ministerialdirektor im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien des Landes Rheinland-Pfalz, Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport im Saarland, Franziska Becker, Staatssekretärin für Inneres und Sport in Berlin, Nils Thiede, Leiter der Abteilung Jugend, Familie und Sport im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Sandro Kirchner, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Magdalena Finke, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Ulf Bandiko, Amtschef im Ministerium des Inneren und Sport von Sachsen, Theresa Schopper, die für den Sport zuständige Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und Vorsitzende der Sportministerkonferenz, Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport von Niedersachsen, Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Diana Stolz, hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Andy Grote, Senator für Inneres und Sport in Hamburg, und Ronald Rauhe, Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.
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