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Handreichung zu Nassholzlagerplätzen veröffentlicht

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Nassholzlager

Nassholzlagerplätze an geeigneten Plätzen sind ein wichtiger Beitrag für einen effektiven Schutz des Holzes und der Wälder. Das Land hat nun eine Handreichung erarbeitet, die einen kompakten Überblick über die aktuellen Rahmenbedingungen zur Zulassung und zum Betrieb von Nassholzlagerplätzen geben soll.

„Der Klimawandel stellt sowohl die Wald- als auch die Wasserwirtschaft vor besondere Herausforderungen und es ist leider damit zu rechnen, dass Extremwetterereignisse und Schadorganismen die Wälder immer häufiger heimsuchen“, sagten Umweltministerin Thekla Walker und Forstminister Peter Hauk.

Die Folgen des Klimawandels setzen dem Ökosystem Wald zu und haben ihn in den letzten Jahren stark in Mitleidenschaft gezogen. Infolge von Sturm, Dürre und Schadorganismen mussten große Mengen Schadholz notgeerntet werden. Kommt in kurzer Zeit zu viel Rundholz auf den Markt kann es zu Störungen kommen, die dazu führen, dass Rundholz nicht rechtzeitig aus dem Wald abgefahren werden kann. Qualitätseinbußen und Schäden durch Borkenkäfer am verbleibenden Wald sind oft die Folge. Entspannung schaffen in dieser Situation sogenannte Nassholzlagerplätze. „Das Vorhalten genehmigter Nassholzlagerplätze ist ein entscheidender Beitrag für einen effektiven Schutz des Holzes und der Wälder“, sagte Forstminister Peter Hauk. Aufgearbeitetes Rundholz wird dort eingelagert, beregnet und kann dadurch über mehrere Jahre qualitätssichernd konserviert werden. Auf diese Weise kann der ohnehin geringe Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Wald weiter minimiert und gleichzeitig einer weiteren Ausbreitung von Borkenkäfern vorgebeugt werden.

Definition von Kriterien und Rahmenbedingungen

„Vor diesem Hintergrund haben das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft eine gemeinsame Handreichung erarbeitet, die allen beteiligten Institutionen und Behörden einen kompakten Überblick über die aktuellen Rahmenbedingungen zur Zulassung und zum Betrieb von Nassholzlagerplätzen geben soll, betonte Umweltministerin Thekla Walker.

Das Wasser für die Beregnung des Holzes wird meist aus Flüssen und Bächen entnommen. Deshalb haben beide Ministerien Kriterien und Rahmenbedingungen definiert, um einerseits ausreichend Wasser für die Beregnung zu haben und andererseits eine Schädigung der Gewässer und ihrer Bewohner zu vermeiden. Gemeinsames Ziel ist es, Nassholzlagerplätze nur an Fließgewässern mit ganzjährig ausreichender Wasserführung zu errichten. Zudem sind bei der Standortwahl die Belange des Naturschutzes zur berücksichtigen.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Handreichung zur Errichtung von Nassholzlagerplätzen

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Wald und Naturerlebnis

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