Artenschutz

Haaranalyse ergibt keine weiteren Hinweise zu Wolf

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Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)

Die genetische Analyse des Haarfundes bei Binau im Neckar-Odenwald-Kreis hat ergeben, dass die Haare von einem Hund stammen. Sie stammen demnach nicht von dem Wolf, der anhand von Videoaufnahmen nachgewiesen wurde.

Die genetische Analyse des Haarfundes vom 17. Februar bei Binau im Neckar-Odenwald-Kreis hat ergeben, dass die Haare von einem Hund stammen. Sie stammen demnach nicht von dem Wolf, der am Wochenende des 16. und 17. Februars 2019 in der Nähe von Schwarzach, Binau, Neckargerach und Mosbach im Neckar-Odenwald-Kreis anhand von Videoaufnahmen nachgewiesen wurde.

Die Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg (FVA) halten es aufgrund der räumlichen und zeitlichen Nähe der Ereignisse für wahrscheinlich, dass es sich bei dem Mitte Februar im Neckar-Odenwald-Kreis gesichteten Wolf um dasselbe Tier handelt, welches am 18. Februar 2019 an der Autobahn A 6 zwischen den Anschlussstellen Öhringen und Neuenstein (Hohenlohekreis) tot aufgefunden wurde. Da der überfahrene Wolf mit einem Chip versehen war, konnte er als das am 18. Januar 2019 aus dem Wildpark Knüll in Hessen entlaufene Tier identifiziert werden.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Allgemeine Informationen zum Wolf

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Verhaltenshinweise beim Zusammentreffen von Mensch und Wolf

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Hinweise für Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter

Handlungsleitfaden: Die Rückkehr des Wolfes (PDF)

Förderkulisse Wolfprävention (PDF)

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