Schule

Grundschulversuch zu lernförderlichen Leistungsrückmeldungen

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Schüler einer Grundschule melden sich im Unterricht (Bild: © dpa).

Insgesamt 37 Grundschulen nehmen im kommenden Schuljahr am Schulversuch „Lernförderliche Leistungsrückmeldung in der Grundschule“ teil. Mit dem Schulversuch soll untersucht werden, wie es sich auswirkt, wenn Schülerinnen und Schüler differenzierte Leistungsrückmeldungen anstatt Noten bekommen.

Leistungsrückmeldungen haben nachweislich Einfluss auf die Lernmotivation von Schülerinnen und Schülern. Sie können die Lernmotivation stärken und Schülerinnen und Schüler so zu besseren Leistungen und erfolgreichem Lernen antreiben. Um herauszufinden, ob differenzierte Leistungsrückmeldungen sich positiv auf die Lernmotivation auswirken und so auch das Lernen verbessern können, startet das Kultusministerium im kommenden Schuljahr einen Schulversuch mit dem Titel „Lernförderliche Leistungsrückmeldung in der Grundschule“.

Dabei bekommen die Grundschulkinder keine Noten. Stattdessen werden ihre Leistungen kontinuierlich im Unterricht und in regelmäßigen Lernentwicklungsgesprächen mit ihnen erörtert. Grundlage für die Beurteilung sind regelmäßige Lernstandsdiagnosen. Um den Schülerinnen und Schülern die Rückmeldungen verständlich zu machen, sollen die Leistungen möglichst auch visualisiert werden. Mindestens am Ende jedes Schulhalbjahres muss mit den Kindern und ihren Eltern außerdem ein Lernentwicklungsgespräch geführt werden. Damit setzt das Kultusministerium auch ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

37 Grundschulen im Land nehmen teil

37 Grundschulen (PDF) haben einen Antrag auf Teilnahme im kommenden Schuljahr gestellt, weitere Schulen interessieren sich für die Teilnahme am Schulversuch im kommenden Schuljahr. Bei der Auftaktveranstaltung am 14. Juli 2022 hat das Kultusministerium die Schulen über die Rahmenbedingungen, begleitende Unterstützungsangebote und den Ablauf der wissenschaftlichen Evaluation zum Schulversuch informiert.

„So hat die Note drei in Deutsch relativ wenig Aussagekraft. Sie gibt den Grundschülerinnen und -schülern keine Rückmeldung, wie gut sie jeweils in den Teilbereichen in Deutsch, also im Lesen, Schreiben oder in der Rechtschreibung sind. Wir wollen mit dem Schulversuch ‚Lernförderliche Leistungsrückmeldung in der Grundschule‘ deswegen untersuchen, wie es sich auswirkt, wenn Schülerinnen und Schüler differenzierte Leistungsrückmeldungen bekommen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper.

Sie ergänzt: „Der Modellversuch wird evaluiert und am Ende wollen wir vergleichen, wie es um die Unterrichtsqualität und die Leistungen der Schülerinnen und Schüler bestellt ist. Da insbesondere leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler durch Ziffernoten demotiviert werden können, interessiert mich, ob gerade bei diesen Grundschulkindern der Ansatz dazu beiträgt, die Lernmotivation hoch zu halten. Und ob der Ansatz bei leistungsstarken Kindern hilft, noch mehr aus ihrem ohnehin schon großen Potential heraus zu holen.“ Auch leistungsstarke Schülerinnen und Schüler können also von dem Schulversuch profitieren. Sie erhalten ebenfalls ein differenziertes Feedback, das Ihnen aufzeigt, in welchen Teilbereichen sie sich noch verbessern können.

Schulversuch ist auf vier Jahre angelegt

Der Schulversuch wird im kommenden Schuljahr 2022/2023 in den Klassen eins und zwei der teilnehmenden Grundschulen beginnen. Er ist auf vier Jahre ausgelegt. In den folgenden Schuljahren bis 2025/2026 wird der Schulversuch in den bereits teilnehmenden Klassen fortgeführt und jeweils um die neuen ersten Klassen der Schulen erweitert. Über drei Jahre wird der Schulversuch evaluiert, im vierten Jahr wird dann der Evaluationsbericht erstellt. Auch eine Teilnahme ab dem Schuljahr 2023/2024 am Schulversuch ‚Lernförderliche Leistungsrückmeldung in der Grundschule‘ ist noch möglich, dann muss mit dem Schulversuch in den Klassen eins und zwei begonnen werden.

Beim Schulversuch wird am Ende der jeweiligen Klassenstufe keine Versetzungsentscheidung ausgesprochen. Am Ende der Grundschule wird festgestellt, ob das Ziel der Grundschule erreicht wurde. Dies ist dann der Fall, wenn die erreichten Kompetenzen die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht einer auf der Grundschule aufbauenden Schulart erwarten lassen.

Voraussetzung für die Teilnahme einer Grundschule am Schulversuch ist ein Antrag der Schule, die Zustimmung der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz sowie die Beratung des Schulversuchs im Elternbeirat. Ferner wird sichergestellt, dass der Schulversuch nicht gegen den Willen der Eltern stattfindet. Sollten einzelne Eltern nicht wollen, dass ihr Kind am Schulversuch teilnimmt, ist ausnahmsweise der Wechsel an eine andere Grundschule gestattet. Ebenfalls möglich ist grundsätzlich auch ein Wechsel an eine Schule, die an dem Schulversuch teilnimmt.

Übersicht Antragsstellungen zum Schulversuch „Lernförderliche Leistungsrückmeldung in der Grundschule“ (PDF)

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