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Gesetzentwurf gegen das Werben für terroristische Vereinigungen

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Bundesrat Außenansicht (Bild: © Bundesrat)

Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen muss strafbar sein – dafür setzt sich Baden-Württemberg ein. Eine entsprechende Gesetzesinitiative hat das Land nun im Bundesrat eingebracht.

„Terrorismus – egal welcher gestörten Geisteshaltung er entspringt – ist eine ernste Bedrohung für unsere Demokratie. Und diese Bedrohung ist so ernst wie seit langem nicht mehr. Es ist widerwärtig und beschämend, wenn der tödliche Messerangriff auf den Polizeibeamten Rouven Laur in Mannheim und der Terrorangriff der Hamas im Internet bejubelt werden – und die Hassspirale immer weitere Kreise zieht. Es kann nicht sein, dass man auf oder von deutschem Boden straflos für in- und ausländische Terrororganisationen und kriminelle Vereinigungen einfach so mal werben darf. Angesichts der aktuellen Bedrohungen muss der Bund jetzt handeln und jegliches Werben für terroristische Vereinigungen unterbinden und unter Strafe stellen. Deshalb bringen wir heute diesen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Strafrechts im Bundesrat ein“, erläuterte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl, anlässlich der Sitzung des Bundesrats in Berlin. Das Land Baden-Württemberg hatte eine entsprechende Gesetzesinitiative in die Länder-Kammer eingebracht.

Terrorismus an der Wurzel packen

Im Jahr 2002 wurde die Strafbarkeit des „Werbens“ für terroristische Vereinigungen durch den Gesetzgeber auf das gezielte „Werben um Mitglieder und Unterstützer“ beschränkt. „Das habe ich immer für einen Fehler gehalten. In Anbetracht der heutigen technischen Möglichkeiten und der enormen Reichweite der über das Internet verbreiteten Botschaften ist es wichtiger denn je, hier frühzeitig einen Riegel vorzuschieben und den Terrorismus an der Wurzel zu packen. Wir müssen das Strafrecht hier auf Höhe der Zeit bringen“, unterstrich Minister Thomas Strobl.

Paragraf 129a und Paragraf 129b des Strafgesetzbuchs stellen die Bildung in- und ausländischer terroristischer Vereinigungen unter Strafe. Strafbar machen können sich auch außenstehende Personen, die die Tätigkeit der terroristischen Vereinigung unterstützen und für sie werben. Allerdings ist ausdrücklich nur das gezielte Werben um Mitglieder und Unterstützer strafbar. Nicht strafbar sind dagegen Verhaltensweisen, die andere Menschen für die Ziele und Handlungen der Organisation lediglich günstig beeinflussen wollen – die sogenannte Sympathiewerbung. Der Gesetzentwurf, den das Land Baden-Württemberg heute in den Bundesrat eingebracht hat, sieht deshalb vor, dass auch die Werbung für terroristische Vereinigungen, die nicht ausdrücklich auf die Gewinnung neuer Mitglieder oder Unterstützer gerichtet ist, nach Paragrafen 129a, 129b Strafgesetzbuch strafbar sein soll.

Terrorismus effektiv bekämpfen

„Freilich kann das gesetzliche Nachschärfen bei der Strafbarkeit des Werbens für terroristische Vereinigungen nur ein Baustein bei der Bekämpfung von Terrorismus sein. Zu weiteren wichtigen Bausteinen hat die Innenministerkonferenz zielführende Beschlüsse gefasst, darunter auch einige Vorstöße, die wir aus Baden-Württemberg eingebracht haben. So habe ich mich bei der Innenministerkonferenz dafür starkgemacht, dass sehr rasch die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern auch nach Afghanistan und Syrien ermöglicht werden. Menschen, die unseren Schutz dazu missbrauchen, um Straftaten zu begehen, haben ihr Recht auf Schutz verwirkt. Das Aufenthaltsrecht wird sofort beendet. Die Innenminister haben außerdem unserem Antrag zugestimmt, dass die Bundesregierung zur Bekämpfung schwerster Straftaten endlich und konsequent die Spielräume der Europäischen Union für die Vorratsdatenspeicherung nutzen muss. Leider konnte sich die Bundesregierung bislang nicht auf Taten einigen und versagt hier insbesondere wegen der Blockade eines kleinen Teils der Bundesregierung. Und auch beim Thema Grenzschutz haben die jüngsten Ergebnisse der Kontrollen während der Fußball-Europameisterschaft einmal mehr belegt, wie wichtig und erfolgreich Grenzkontrollen sind. Grenzkontrollen sind kein Allheilmittel – sie sind freilich ein Baustein bei der Bekämpfung illegaler Migration. Um Terrorismus zu bekämpfen, müssen wir auch die Zuwanderung illegaler Migranten viel stärker begrenzen. Und die Innenministerkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, dass jeder, der zur Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung und zum Hass gegen andere Bevölkerungsgruppen oder Teile der Bevölkerung aufstachelt, konsequent bestraft werden muss“, so Innenminister Thomas Strobl abschließend.

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