Landwirtschaft

Gegen neue Öko-Regelungen

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Ein Mähdrescher erntet ein Weizenfeld ab. (Foto: dpa)

Die Agrarministerinnen und -minister der Länder haben sich in einer Sonder-Agrarministerkonferenz gegen neue Öko-Regelungen ausgesprochen. Landwirtinnen und Landwirte sollen nicht durch neue Auflagen, Bürokratien oder Veränderungen in den Förderprogrammen belastet werden.

„In der aktuellen Lage benötigen unsere Landwirtinnen und Landwirte mehr denn je Verlässlichkeit, Vertrauen und Planungssicherheit. Sie brauchen nicht ständig neue Auflagen, Bürokratien oder Veränderungen in den Förderprogrammen. Daher haben wir uns im Rahmen der heutigen Sonder-Agrarministerkonferenz dafür ausgesprochen, aktuell keine neuen Öko-Regelungen einzuführen, die aus dem Budget der Direktzahlungen zu finanzieren wären. Die Einkommenswirksamkeit der Direktzahlungen muss viel mehr ein stabiles Element der Agrarförderung bleiben“, sagte der baden-württembergische Landwirtschaftsminister und Sprecher der CDU-Landwirtschaftsministerinnen und -minister in Deutschland, Peter Hauk, anlässlich der Sonder-Agrarministerkonferenz.

Die Agrarministerinnen und -minister der Länder berieten in der Sonder-Agrarministerkonferenz über die Anpassung der Regelungen zu den Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)-Direktzahlungen. Der baden-württembergische Agrarminister Peter Hauk machte deutlich, dass zum aktuellen Zeitpunkt neue zusätzliche Belastungen der Landwirtschaft unbedingt vermieden werden sollen.

„Im Sinne von Kontinuität und Planungssicherheit für unsere landwirtschaftlichen Betriebe sowie der verwaltungstechnischen Umsetzung, waren wir uns einig, keine Grundsatzdiskussionen zur GAP ab 2027 zu führen. Aktuell geht es darum, die finanziellen Mittel der laufend GAP-Periode bestmöglich für unsere Landwirtinnen und Landwirte zu nutzen“, so Minister Peter Hauk.

Minister Hauk forderte den Bund zudem auf, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, Kompensationspflichten aufgrund nicht für Öko-Regelungen verausgabter Mittel über die 2. Säule zu erfüllen. Hierbei sollte die Höhe der Umschichtung maximal der Gelder aus der Kompensationsverpflichtung 2023 entsprechen. „Die passgenaue Gestaltung von Agrarumwelt-, Klimaschutz- und Tierwohlleistungen in der 2. Säule durch die Länder ist insofern zielführender, als dadurch regionale Bedarfe besser gedeckt werden können“, so Minister Hauk.

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