Vogelgrippe

Geflügelpest bei Schwänen im Landkreis Tübingen

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Ein Schwan fliegt in einem Feuchtgebiet

Bei Schwänen im Landkreis Tübingen wurde die Geflügelpest amtlich festgestellt. Geflügelhalter werden dazu aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihrem Bestand zu verstärken, um so ihre Tiere bestmöglich zu schützen.

„Seit Mitte Oktober des vergangenen Jahres werden in Deutschland vermehrt Geflügelpestausbrüche bei Geflügel, bei gehaltenen Vögeln und im Wildvogelbereich festgestellt. Bislang gab es keine Fälle in Baden-Württemberg. Nun wurden auch in Kirchentellinsfurt und Tübingen-Lustnau (Landkreis Tübingen) sechs verendete Schwäne aufgefunden und drei weitere Tiere mit verdächtigen Krankheitserscheinungen erlegt. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 bei zwei Schwänen am 5. Januar 2023 nachgewiesen. Zu den übrigen Schwänen liegen die endgültigen Untersuchungsergebnisse noch nicht vor, es wurde jedoch bereits der Subtyp H5 des aviären Influenzavirus nachgewiesen. Der Schutz vor einem Eintrag der hochpathogenen Viren der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände und einer möglichen weiteren Verbreitung der Infektionen hat jetzt Priorität“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wird das Landratsamt Tübingen in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium weitere Maßnahmen im Rahmen einer Allgemeinverfügung festlegen. Diese werden auf der Webseite des Extern: Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Öffnet in neuem Fenster) sowie des Extern: Landkreis Tübingen (Öffnet in neuem Fenster) veröffentlicht.

Entsprechend der Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts muss mit einem Seucheneintrag bei Wildvögeln seit längerem gerechnet werden. Extern: Das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest wird aktuell als hoch eingeschätzt (PDF) (Öffnet in neuem Fenster). Die Monitoringmaßnahmen zur Früherkennung auf Geflügelpest wurden in Baden-Württemberg deshalb bereits in den letzten Monaten verstärkt.

Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen als sehr gering ein. In der Regel erkranken nur Vögel, andere Tiere können das Virus aber weiterverbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren – insbesondere Hunde und Katzen – mit toten oder kranken Vögeln vermieden werden.

Biosicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten

Im Rahmen der in Kürze erfolgenden Allgemeinverfügung werden bestimmte Schutzmaßnahmen für den Landkreis Tübingen angeordnet.

„Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden dazu aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihrem Bestand zu verstärken, um so ihre Tiere bestmöglich zu schützen. Das bedeutet insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen. Die Tiere müssen aufgestallt oder unter Schutzeinrichtungen gehalten werden“, sagte Minister Hauk.

Sollte in Ausnahmefällen eine Aufstallung nicht möglich sein, werden die jeweiligen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter aufgerufen, sich umgehend mit dem Landratsamt Tübingen, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Regelmäßig und zuletzt Anfang November 2022 hatte Minister Hauk die Geflügelhalter dazu sensibilisiert und aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung eines Geflügelpesteintrags strikt einzuhalten. Minister Hauk wiederholte diese Forderung eindringlich. Dies sei eine der wenigen Möglichkeiten, um ein Übergreifen der Tierseuche auf Geflügelbestände und sonstige Vogelhaltungen zu verhindern. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass alle Geflügelhaltungen, unabhängig davon ob die Tiere zu Erwerbs- oder Freizeitzwecken gehalten werden, beim jeweils zuständigen Veterinäramt anzuzeigen und zu registrieren sind.

Aufgefundene Todesfälle oder kranke Wildvögel melden

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, vermehrt aufgefundene Todesfälle oder kranke Wildvögel, insbesondere Wasservögel, Greifvögel und aasfressende Vögel wie zum Beispiel Raben und Krähen den zuständigen Veterinärbehörden bei den Landratsämtern oder Bürgermeisterämtern der Stadtkreise unter genauer Angabe des Fundortes zu melden. Diese organisieren das Einsammeln, Beproben und unschädliche Beseitigen verendeter Tiere, um die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu vermeiden.

Die Meldung verendeter oder kranke wildlebende Wasservögel, Greifvögel und Rabenvögel im Landkreis Tübingen ist unter Telefon 07071 207-3202 beziehungsweise per E-Mail unter E-Mail: veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de möglich. Außerhalb der Dienstzeiten erhält man über einen unter der genannten Telefonnummer geschalteten Anrufbeantworter weitere Informationen zur Erreichbarkeit.

Vogelgrippe

Bei der Aviären-Influenza handelt es sich um eine Infektionskrankheit bei Vögeln, die durch Influenzaviren hervorgerufen wird und in Deutschland, insbesondere an der Nord- und Ostseeküste, bei Wildvögeln vermehrt auftritt. Die Krankheit weist eine besonders schwere Verlaufsform mit aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln auf, die als ‚Geflügelpest‘ bezeichnet wird.

Umfangreiche Informationen zur Vogelgrippe findet man auf der Webseite des Extern: Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Öffnet in neuem Fenster) sowie auf den Seiten des Extern: Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) (Öffnet in neuem Fenster).

Das Übertragungsrisiko auf den Menschen wird laut Extern: Robert Koch-Institut (Öffnet in neuem Fenster) als sehr gering eingeschätzt.

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