Kinderschutz

Für die Einführung einer Kindergrundsicherung auf Bundesebene

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Ein fünfjähriger Junge sitzt allein auf einer Schaukel auf einem Abenteuerspielplatz. (Bild: © dpa)

Sozialminister Manne Lucha spricht sich gemeinsam mit den Amtschefs der Arbeits- und Sozialministerien der Länder für die Einführung einer Kindergrundsicherung auf Bundesebene aus.

Die Amtschefs der Arbeits- und Sozialministerien der Bundesländer haben sich auf einer Länderkonferenz in Mannheim nahezu einhellig für die Einführung einer Kindergrundsicherung auf Bundesebene ausgesprochen. „Um Kinderarmut wirklich zu bekämpfen, brauchen wir eine Kindergrundsicherung ohne kompliziertes Antragsverfahren, die den Mindestbedarf jedes Kindes deckt und sich daran orientiert, was Kinder und Jugendliche zu einem guten Aufwachsen tatsächlich brauchen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. „Wir werden dieses Konzept daher im November in der Hauptkonferenz der Arbeits- und Sozialminister als Beschluss vorlegen.“

Hoher bürokratischer Aufwand

Derzeit gibt es viele unterschiedliche Sozialleistungen für Familien und deren Kinder, wie zum Beispiel den Kinderzuschlag, den Unterhaltsvorschuss oder die Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Diese verschiedenen Leistungen für Familien reichen oft nicht aus, weil sie teilweise nicht gut aufeinander abgestimmt sind und weil Familien die verschiedenen Leistungen nur schwer durchschauen. Außerdem wird die Antragstellung von den Familien als sehr kompliziert empfunden. Aber auch seitens der Behörden selbst entsteht ein hoher bürokratischer Aufwand im Antragsverfahren.

Eine Kindergrundsicherung, die optimal gestaltet ist, kann diese Probleme beheben. Sie schafft Leistungen „aus einer Hand“ und erspart bürokratischen Aufwand für parallel zu bewilligende Leistungen. Sie stellt den Mindestbedarf jedes Kindes sicher, ohne dass die Eltern für alle Einzelleistungen Anträge stellen müssen und orientiert sich ganzheitlich daran, was Kinder und Jugendliche zu einem guten Aufwachsen brauchen. Sie sorgt letztlich dafür, dass die umfassenden Leistungen tatsächlich bei den Kindern ankommen. Eine Kindergrundsicherung sorgt daher für mehr Transparenz und Übersichtlichkeit der Leistungen für Familien und führt so auch zu mehr Leistungsgerechtigkeit.

Arbeits- und Sozialministerkonferenz

Baden-Württemberg hat 2020 den Vorsitz der 97. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder (ASMK) inne. Die Ministerkonferenz findet am 26. und 27. November 2020 statt. Zur Vorbereitung auf diese Sitzung haben in den vergangenen Tagen die Amtschefs der Arbeits- und Sozialministerien der Länder getagt.

Die Kindergrundsicherung ist auch Thema beim Online-Kongress „Ein starkes Land braucht starke Kinder! – Strategien gegen Kinderarmut in Baden-Württemberg“ am 19. und 20. Oktober 2020. Hier wird das Ministerium ein eigenes Konzept zur Kindergrundsicherung vorstellen.

97. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder

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