Justiz

Frank Rebmann wechselt ins Justizministerium

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Frank Rebmann (l.), Leiter der Abteilung III im Justizministerium mit Ministerialdirektor Elmar Steinbacher (r.) (Bild: Justizministerium Baden-Württemberg)

Frank Rebmann ist neuer Leiter der Abteilung für Straf- und Gnadenrecht im Justizministerium. Zuvor war er Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Heilbronn.

Der neue Leiter der Abteilung III für Straf- und Gnadenrecht im Justizministerium ist Frank Rebmann, bisher Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Am Dienstag, 4. August 2020, wurde ihm von Ministerialdirektor Elmar Steinbacher die Ernennungsurkunde übergeben, unmittelbar danach trat Rebmann seinen ersten Arbeitstag in der Nachfolge von Peter Häberle an, der als Leiter der Generalstaatsanwaltschaft nach Karlsruhe gewechselt war.

Justizminister Guido Wolf sagte: „Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, Frank Rebmann für diese verantwortungsvolle Aufgabe zu gewinnen. Er ist ein herausragender Strafrechtler, wird für seine Führungsqualitäten geschätzt und ist außerdem mit der ministerialen Tätigkeit bestens vertraut.“ Wolf dankte Rebmann für sein Engagement in der Staatsanwaltschaft Heilbronn, deren Leitung ihm seit 2010 oblag: „Innerhalb und außerhalb der Staatsanwaltschaft Heilbronn ist Herr Rebmann hoch angesehen. Mit großem Fleiß, fachlicher Kompetenz, Empathie und Durchsetzungskraft leitete er die Behörde äußerst souverän und erfolgreich.“

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