Corona-Hilfen

Förderprogramm „Kunst trotz Abstand“ wird fortgeführt

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Eine Mitarbeiterin der Kunsthalle Mannheim steht im Atrium vor der digitalen Monitor-Wand „Collection Wall“ und betrachtet ein Kunstwerk. Auf dem Touchscreen können Besucher interaktiv einen Blick in die Sammlung und auch ins sonst verborgene Depot werfen (Bild: picture-alliance/Uwe Anspach/dpa).

Das Land erweitert das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ um eine zweite Fördertranche. Die Ausschreibung konzentriert sich auf die Zeit ab Anfang Juni 2021, damit Einrichtungen, Vereine, Künstlerinnen und Künstler Veranstaltungen im Sommer umsetzen können.

Mit der neuen Ausschreibung von „Kunst trotz Abstand“ erweitert das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst das Impulsprogramm vom vergangenen Jahr um eine zweite Fördertranche. Kunst- und Kulturschaffenden im Land soll damit schnell wieder die Möglichkeit gegeben werden, den Spiel- und Veranstaltungsbetrieb unter Corona-bedingten Auflagen fortzusetzen.

Förderung analoger Veranstaltungen

„Wir unterstützen Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur dabei, schnell wieder arbeiten und in den Sommermonaten analoge Veranstaltung anbieten zu können. Gerade Einrichtungen, die ihre Veranstaltungen nach draußen oder in externe Räumlichkeiten verlegen oder die Möglichkeiten des Testens nutzen wollen, können sich für eine Förderung bewerben. Das betrifft insbesondere die Theater, Orchester und Ensembles im Land“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski. Anträge für „Kunst trotz Abstand“ können ab sofort gestellt werden.

Allein für die Darstellenden Künste stellt das Kunstministerium zwei Millionen Euro bereit. Weitere 1,5 Millionen Euro stehen für Musik, Literatur, bildende Kunst und Soziokultur sowie alle weiteren Sparten bereit. Gefördert werden analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Die Ausschreibung für „Kunst trotz Abstand“ konzentriert sich auf die Zeit ab Anfang Juni 2021, damit Einrichtungen, Vereine, Künstlerinnen und Künstler Veranstaltungen im Sommer umsetzen können.

Antragstellung bis 18. April 2021

Eine Antragstellung im Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ ist ab sofort und bis 18. April 2021 über die Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Die Anträge werden nach Eingang durch eine externe Jury bewertet, die Förderentscheidung erfolgt voraussichtlich Ende Mai 2021. Eine Förderung kann für Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 28. Februar 2022 stattfinden, beantragt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro; die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro. Das Ministerium bietet am 11. und 25. März 2021 von 10 bis 12 Uhr eine digitale Förderberatung per Webex an.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Förderantrag für das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand” 2021

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Ausschreibungen

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand

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