Lärmschutz

Fluglärmbeirat berät über geplante Änderungen am Flughafen Zürich

Der Fluglärmbeirat, der aus Vertretungen von Landkreisen, Bürgerinitiativen und dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg besteht, hat in seiner jüngsten Sitzung über die geplanten Änderungen des Flughafen Zürichs diskutiert.

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Ein Flugzeug fliegt über die Dächer von Hohentengen (Bild: dpa).
Symbolbild

Laufende Verfahren im Blick

In regelmäßigen Abständen tagt der deutsche Fluglärmbeirat. Diesem Gremium, das sich mit der Extern: Fluglärmbelastung (Öffnet in neuem Fenster) durch den Extern: Flughafen Zürich (Öffnet in neuem Fenster) beschäftigt, gehören neben den Landkreisen Waldshut, Schwarzwald-Baar und Konstanz, die Gemeinden Hohentengen am Hochrhein und Geilingen, Bürgerinitiativen aus je einem Landkreis sowie die Extern: Industrie-und Handelskammer Konstanz (Öffnet in neuem Fenster) an. Den Vorsitz hat Elke Zimmer, Staatssekretärin im Landesverkehrsministerium.

Bei der jüngsten Sitzung des Fluglärmbeirats ging es zunächst darum, sich ein umfassendes Bild über die derzeit laufenden Verfahren und geplanten Änderungen in Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich zu machen.

Fachexpertise durch Schweizer Bundesamt

Dabei stand insbesondere die Anhörung des Extern: Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) (Öffnet in neuem Fenster) zum Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und die Anpassung des Extern: Objektblatts Flughafen Zürich (Öffnet in neuem Fenster) auf der Tagesordnung. Anlass der Anpassung in der Schweiz war ein Extern: Entscheid des Schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts (PDF) (Öffnet in neuem Fenster) von 2021, mit welchem das BAZL angewiesen wurde, sich vertieft mit der Fluglärmbelastung in der Nacht auseinander zu setzen.

Der Fluglärmbeirat hatte zu seiner Sitzung das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingeladen, damit dieses den aktuellen Sachstand sowie die Abwägungen der vorgelegten Unterlagen erläuterte.

Weitere Themen waren Änderungen der Luftraumstruktur im An- und Abflugbereich des Flughafens Zürich, der aktuelle Sachstand zu der im Jahr 2022 angekündigten Änderung der Extern: 220. Durchführungsverordnung (DVO) zur Luftverkehrsordnung (LuftVO) (Öffnet in neuem Fenster) sowie der aktuelle Sachstand der deutschen Seite zur geplanten Pistenverlängerung.

Die Landkreise Waldshut, Schwarzwald-Baar Kreis, Konstanz und Lörrach erarbeiten derzeit eine Stellungnahme im Anhörungsverfahren SIL, ebenso das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, welches fristgerecht zum 14. März eingereicht werden wird. Danach soll die Stellungnahme auch veröffentlicht werden.

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