Luftverkehr

Flughafen Stuttgart stellt Flugbetrieb vorübergehend ein

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Flughafen Stuttgart (Foto: dpa)

Infolge der Corona-Pandemie wird der Flughafen Stuttgart für gut zwei Wochen geschlossen. Damit können die ohnehin vorgesehenen Bauarbeiten zur Sanierung der Start- und Landebahn vorzeitig beginnen.

Das Verkehrsministerium hat dem Extern: Flughafen Stuttgart (Öffnet in neuem Fenster) mit Bescheid vom Donnerstag, 2. April 2020, die Einstellung des Flugbetriebs vom Montag, 6. April, bis Mittwoch, 22. April, genehmigt. Damit kann der Flughafen die für den Zeitraum vom Donnerstag, 23. April, bis Mittwoch, 17. Juni, ohnehin vorgesehenen Bauarbeiten zur Teilsanierung der Start- und Landebahn vorzeitig beginnen.

Geplante Bauarbeiten beginnen vorzeitig

Die Schließung des Flughafens für gut zwei Wochen ist eine Folge der derzeitigen Corona-Pandemie. Zum einen ist der Luftverkehr auch am Flughafen Stuttgart weitgehend zum Erliegen gekommen. Zum anderen besteht die Gefahr, dass die vorgesehenen Bauarbeiten angesichts der derzeitigen vielfältigen Beschränkungen im Interesse des Gesundheitsschutzes nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können und der Flugbetrieb Ende Juni unplanmäßig eingestellt werden muss. Mit dem vorzeitigen Beginn der Bauarbeiten soll gewährleistet werden, dass der Flugbetrieb vom Donnerstag, 18. Juni, an wieder in vollem Umfang ohne jede Einschränkung möglich ist.

Dringende Flüge über benachbarte Flughäfen

Ausgenommen von der Schließung sind Hubschrauber, für die es am Flughafen eigene Start- und Landestellen gibt. Deshalb sind etwa Flüge der Polizeihubschrauber weiterhin möglich. Dringende Flüge können während der Schließung über benachbarte Flughäfen, etwa den Extern: Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden (Öffnet in neuem Fenster), abgewickelt werden. Über diesen Flughafen ist auch die Versorgung der Bevölkerung mit eiliger Luftfracht für medizinische Produkte gewährleistet.

Ein Verkehrsflughafen muss als öffentliche Infrastruktur während den genehmigten Betriebszeiten seinen Nutzern grundsätzlich zur Verfügung stehen. Die zuständige Luftfahrtbehörde kann jedoch unter Abwägung der Interessen des Flughafens und seiner Nutzer einer Einschränkung der Betriebszeiten oder auch einer zeitlich befristeten Schließung etwa für die Durchführung von Bauarbeiten zustimmen. Von dieser Möglichkeit hat das Verkehrsministerium Gebrauch gemacht. Die Nutzer des Flughafens haben in der Anhörung ganz überwiegend Verständnis für das Vorhaben gezeigt.

Extern: Flughafen Stuttgart: Informationen zur Teilerneuerung der Start- und Landebahn (Öffnet in neuem Fenster)

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