Wahlrecht

FDP-Volksbegehren zur Reduzierung der Wahlkreise als verfassungswidrig eingestuft

Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel in eine Wahlurne.
Symbolbild

Das Innenministerium hat das FDP-Volksbegehren zur Reduzierung der Wahlkreise als verfassungswidrig eingestuft.

Das Innenministerium hat festgestellt, dass der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens der FDP „XXL-Landtag verhindern!“ verfassungswidrig und damit nicht zulässig ist.

Die FDP-Vertreter hatten am 20. November 2023 den Zulassungsantrag mit ausreichend Unterstützungsunterschriften eingereicht. Mit dem dem Volksbegehren zugrundeliegenden Gesetzentwurf soll nach dem Willen der FDP die Anzahl der Landtagswahlkreise und damit der zu verteilenden Direktmandate von bisher 70 auf künftig 38 reduziert werden. Für den erforderlichen Neuzuschnitt der Wahlkreise wird auf die bei den Bundestagswahlen derzeit geltenden Wahlkreise zurückgegriffen.

Gesetzentwurf aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig

Zur Begründung der Ablehnung des Zulassungsantrags erklärt das Innenministerium, dass zwar die formalen Voraussetzungen – insbesondere die Unterstützung durch mindestens 10.000 Unterschriften – vorliegen. Der Gesetzentwurf ist aber aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig.

Artikel 28 Absatz 1 der Landesverfassung lautet: „Die Abgeordneten werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet.“ Die Verfassung nennt dort das Element der Persönlichkeitswahl an erster Stelle vor dem Element der Verhältniswahl. Der Landesverfassungsgeber hat im Jahr 1953 sehr bewusst die Entscheidung für diese Regelung des Wahlsystems getroffen. Das wird durch die Tatsache untermauert, dass das bereits zuvor in Kraft getretene Grundgesetz keine Entscheidung für ein bestimmtes Wahlsystem trifft. Der Wortlaut des Artikels 28 Absatz 1 Landesverfassung stellt die Elemente der Persönlichkeitswahl heraus und fordert eine Verbindung mit der Verhältniswahl. Dabei darf das von der Verfassung an erster Stelle ausdrücklich genannte Element der Persönlichkeitswahl nicht zu sehr durch Ausflüsse der Verhältniswahl verdrängt werden. Im geltenden Zwei-Stimmen-Wahlrecht, das auch der Gesetzentwurf des Volksbegehrens beibehalten möchte, wird die Persönlichkeitswahl durch 70 Direktmandate für die Wahlkreisgewinner verwirklicht. Dabei gilt: Je weniger Wahlkreise es gibt, desto kleiner ist auch der Anteil der Abgeordneten, die ein Direktmandat erhalten – die also direkt aus einem Wahlkreis in den Landtag gewählt werden. Nach dem Gesetzentwurf der FDP hat die Verhältniswahl deutlich mehr Gewicht als die Persönlichkeitswahl. Das zeigt sich daran, dass nur noch 38 Direktmandate auf die nach dem Gesetz vorgesehene Mindestsitzzahl des Landtags von 120 entfallen. Dies entspricht rund 31,7 Prozent der Mindestsitzzahl. Damit würde dem von der Verfassung geforderten Persönlichkeitswahlrecht nicht ausreichend Rechnung getragen. Nach dem bestehenden Wahlrecht mit 70 Wahlkreisen entfallen – gemessen an der gesetzlichen Regelgröße von 120 Mandaten – übrigens 58,3 Prozent und damit mehr als die Hälfte der Mandate auf Abgeordnete, die ihren Wahlkreis direkt gewonnen haben.

Die FDP hat nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Innenministeriums innerhalb von zwei Wochen den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg anzurufen.

Weitere Meldungen

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp
  • UEFA EURO 2024

Rapp informiert sich über Vorbereitungen zur EM

Euro-Banknoten und -Münzen
  • Steuerschätzung

Nur leicht steigende Steuereinnahmen

Die Europafahne weht auf dem Dach der Villa Reitzenstein, dem Amtssitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg.
  • Europawahl

Informationen zur Europawahl am 9. Juni

Ein Feuerwehrmann holt während einer Einsatzübung einer Freiwilligen Feuerwehr eine Leiter vom Dach eines Einsatzfahrzeugs.
  • Ehrenamt

Runder Tisch zur Stärkung von Vereinen

Logo Zukunftslabor Konstanz
  • Innovation

Innovationslabor eröffnet in Konstanz

Zu sehen sind: Vorsitzende der Geschäftsführung der Verkehrsbetriebe Karlsruhe, Dr. Alexander Pischon; Minister für Verkehr Baden-Württemberg Winfried Hermann; VBK-Geschäftsführer Christian Höglmeier
  • Schienenverkehr

101 Millionen Euro für neue Stadtbahnzüge

Eine Hand hält ein Leerrohrbündel mit Glasfaserkabeln eines Breitband-Versorgers. (Foto: © dpa)
  • Digitalisierung

112 Millionen Euro für Breitbandausbau

Arlinger Tunnel und die zugehörigen Solarzellen
  • Verkehr

Arlinger Tunnel nimmt Probebetrieb auf

Achim Brötel
  • Kommunen

Brötel soll Präsident des Deutschen Landkreistages werden

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte) hält im Landtag von Baden-Württemberg eine Regierungserklärung zum Bildungspaket der Landesregierung.
  • Regierungserklärung

Kretschmann stellt Bildungspaket vor

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 7. Mai 2024

Logo „VivelaWir. Grenzenlose Partnerschaft“ auf der Internetseite „VivelaWir“ der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich
  • Europa

Dritter Zukunftsdialog Städtepartnerschaften

Portrait von Thomas Rupp
  • Verwaltung

Neue Leitung beim Finanzamt Ehingen

Gut Beraten!
  • Ländlicher Raum

Land fördert innovatives und bürgerschaftliches Engagement

Eine Mutter geht mit einem Kinderwagen über einen Zebrastreifen.
  • Fußverkehr

Attraktive Gehwege und sichere Schulwege

Ein Eckefahne steht auf dem leeren Fußballplatz.
  • Sportstättenbau

18 Millionen Euro für 117 kommunale Sportstätten

Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol, welches Sonderwege für Radfahrende kennzeichnet. Im Hintergrund sind Baumkronen.
  • Radverkehr

Bad Peterstal–Bad Griesbach: Radweg freigegeben

Polizisten kontrollieren eine Gruppe Jugendlicher. (Foto: dpa)
  • Gesetzentwurf

Ministerrat beschließt Änderungen des Landesbeamtengesetzes

Menschen gehen über die Bernhardusbrücke in Bad Krozingen.
  • Kommunen

Bad Krozingen wird Große Kreisstadt

Verkehrsminister Winfried Hermann und Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut auf dem Fahrrad mit weiteren Radfahrenden beim STADTRADELN-Auftakt 2024
  • Radverkehr

Auftakt zum STADTRADELN 2024

Neugestalteter Stadtpark am Wuhrloch in Neuenburg am Rhein
  • Städtebau

Städtebaumaßnahmen in Neuenburg am Rhein abgeschlossen

Ein Inlineskater fährt auf einer Fußgängerbrücke.
  • Straßenbau

Rund 46 Millionen Euro für Straßen und Brücken

LGS 2024 in Wangen
  • Gartenschau

Landesgartenschau Wangen eröffnet

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
  • Wolf

Wolf tötet Schafe in Rudersberg

Screenshot LEP-Portal
  • Landesentwicklung

Mitwirken am Landesentwicklungsplan