Chancengleichheit

Evaluation des Chancengleichheitsgesetzes liegt vor

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Businessfrau sitzt an einem PC

Der Evaluationsbericht zum Chancengleichheitsgesetz stellt positive Entwicklungen hin zu mehr Gleichstellung zwischen Frauen und Männern im öffentlichen Dienst fest, zeigt allerdings auch noch Entwicklungspotenziale auf.

Mit dem 2016 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg“ will die Landesregierung das berufliche Vorankommen von Frauen in der Verwaltung gezielt fördern und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf weiter verbessern. So sind Stadt- und Landkreise wie auch Städte ab 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern seit der Gesetzesnovelle 2016 in der Pflicht, Gleichstellungsbeauftragte einzusetzen. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sollen die Frauenförderung auf kommunaler Ebene voranbringen und einen entscheidenden Beitrag zu mehr Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst leisten.

„Um die tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern weiter auszubauen, braucht es verlässliche Daten. Mit der Evaluation des Chancengleichheitsgesetzes erhalten wir jetzt einen guten Überblick, wie die Maßnahmen des Gesetzes greifen und wie wir die Gleichstellung vorangebracht haben“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, Dr. Ute Leidig.

Frauen in Spitzenämtern und Führungspositionen unterrepräsentiert

Im Frühjahr 2020 war die Universität Heidelberg mit der Evaluation des Chancengleichheitsgesetzes beauftragt worden. Zwischenzeitlich liegt der Evaluationsbericht vor und steht nun auf der Webseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration in einer Kurz- (PDF) und in einer Langfassung (PDF) zum Download zur Verfügung. 

Insgesamt zeigt der Evaluationsbericht positive Entwicklungen auf, die sich in einem aktuell hohen Frauenanteil in der öffentlichen Verwaltung widerspiegelt. Jedoch gilt dies nicht für Spitzenämter und Führungspositionen. Frauen sind hier weiterhin unterrepräsentiert und nicht entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtheit vertreten. In den größeren Kommunen wurden Gleichstellungsbeauftragte eingestellt, die vielfältigen Aufgaben nachkommen wie zum Beispiel Erstellung von Chancengleichheitsplänen, Beteiligung an Stellenbesetzungsverfahren, Weiterbildung der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Gleichstellung. Die Umsetzung dieser Aufgaben variiert stark und bietet weiteres Entwicklungspotenzial.

Methoden und weitere Ergebnisse der Untersuchung

Im Rahmen der Evaluation wurden unter anderem Personalstatistiken untersucht, Onlinebefragungen durchgeführt sowie Einzel- und Gruppeninterviews geführt. Da die Gesetzesnovelle von 2016 die Kommunen und Landkreise als neuen Geltungsbereich einbezieht, bildet die Umsetzung des Gesetzes auf kommunaler Ebene einen Schwerpunkt der Evaluation. 

Die Befragung der kommunalen Ebene zeigt ein gemischtes Bild. Bei den größeren Stadtkreisen und Gemeinden sowie in den Landkreisen ist das Thema Gleichstellung inzwischen etabliert, wenn auch in der konkreten Umsetzung des Gesetzes noch Defizite festzustellen sind. Bei kleineren Kommunen zeigen die Evaluationsergebnisse indes überwiegend noch einen deutlichen Informations- und Umsetzungsbedarf auf.

In den Befragungen berichteten die Beteiligten auf Landesebene, dass das ursprüngliche Gesetz wie auch die aktuelle Novelle bereits positive Effekte zeigen. Gleichstellungsthemen erfahren eine zunehmende Akzeptanz. Jedoch weisen sie zugleich auf teilweise unpräzise Formulierungen und Lücken im Gesetz hin sowie auf mangelnde Kenntnis und Verständnis des Chancengleichheitsgesetzes unter anderem in den Reihen des Führungspersonals. 

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