Kernenergie

Erörterungstermin zum Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Das Atomkraftwerk Neckarwestheim. (Bild: Patrick Seeger / dpa)

Ab heute werden Einwendungen und Bedenken von rund 190 Bürgerinnen und Bürgern sowie zwei Verbänden gegen den weiteren Rückbau von Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim erörtert.

In der Reblandhalle in Neckarwestheim (Landkreis Heilbronn) werden von heute (06.02.) an die Einwendungen und Bedenken von rund 190 Bürgerinnen und Bürgern sowie zwei Verbänden gegen den weiteren Rückbau von Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim erörtert. Insgesamt liegen mehr als 300 Einzeleinwendungen vor, über die das Umweltministerium als Atomaufsichtsbehörde und der Kraftwerksbetreiber mit den Einwenderinnen und Einwendern offen diskutieren möchte.

„Der Landesregierung ist Bürgerbeteiligung ein besonderes Anliegen. Deshalb haben wir uns entschieden, auch im Verfahren zur zweiten Abbaugenehmigung für den Einserblock hier in Neckarwestheim eine förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung mit Erörterungstermin durchzuführen“, sagte Gerrit Niehaus, Leiter der baden-württembergischen Atomaufsicht und Genehmigungsbehörde zu Beginn der Veranstaltung.

Zwingend vorgeschrieben sei ein solches öffentliches Beteiligungsverfahren lediglich vor der ersten Abbaugenehmigung, erläuterte Niehaus. „Wir legen jedoch größten Wert darauf, kerntechnische Anlagen sicher und schadlos abzubauen. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern im Land, den Beschäftigten der EnBW und unserer Umwelt schuldig.“ Daher würde jede Einwendung ernst genommen und sorgfältig dahingehend geprüft, inwieweit sie berücksichtigt werden kann und muss. „Wo die Pläne zum weiteren Rückbau von GKN I aus Sicherheitsgründen nachgebessert werden müssen, werden wir dies beim Kraftwerksbetreiber auch einfordern“, versicherte der Leiter der Atomaufsicht.

Die gegenüber dem Umweltministerium vorgebrachten Einwendungen reichen von Fragen zur Zuverlässigkeit und der Fachkunde des beim Abbau eingesetzten Personals über den Restbetrieb und die konkreten Abbautätigkeiten bis hin zum Transport und der Lagerung der radioaktiven Abfälle. Die Einwenderinnen und Einwender kritisierten auch, dass dem aktuell in Rede stehenden weiteren Abbau der Anlage keine Untersuchung zur Umweltverträglichkeit vorausging. Dazu Gerrit Niehaus: „Im Rahmen der UVP zur Stilllegung und dem Abbau des GKN I im Jahr 2017 haben wir bereits alle aus dem gesamten Projekt resultierenden umweltrelevanten Wirkungen berücksichtigt. Natürlich haben wir geprüft, ob sich Änderungen ergeben haben, konnten aber feststellen, dass diese UVP auch heute noch aktuell ist. Für eine erneute Untersuchung der Umweltverträglichkeit der nun anstehenden Abbaumaßnahmen gibt es daher keinen Anlass.“

Die Erkenntnisse aus dem Erörterungstermin fließen in den weiteren Genehmigungsprozess ein. Das Umweltministerium rechnet damit, das Verfahren noch in diesem Jahr abschließen zu können.

Ergänzende Information

Die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim hat das Umweltministerium am 3. Februar 2017 erteilt. Die EnBW Kernkraft GmbH hat die Genehmigung am 13. Februar 2017 in Anspruch genommen. Seitdem befindet sich die Anlage im Stilllegungs- und Restbetrieb.

Am 21. Dezember 2017 hat die EnBW Kernkraft GmbH die zweite Abbaugenehmigung für den Einserblock des Kraftwerks in Neckarwestheim beantragt. Der Antrag beinhaltet den Abbau folgender Anlagenteile:

  • Unterteil des Reaktordruckbehälters einschließlich des Kernschemels
  • Biologischer Schild
  • Brennelementlagerbecken und Reaktorbecken
  • Teile des Reaktorsicherheitsbehälters
  • tragende und aussteifende Bauteile innerhalb der Gebäude.

Umweltministerium: Kernkraftwerk Neckarwestheim

Weitere Meldungen

von links nach rechts: Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts Sintje Leßner, Lukas Wörner, Dr. Fabian Haller, Paul Schwarz, stellvertretende Leiterin des Landesjustizprüfungsamtes Dr. Cornelia Iffland
Justiz

Examensfeier 2026 zum Zweiten juristischen Staatsexamen

IHK Heilbronn
Start-up BW

Krumm Engineering UG im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch“

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
Jugend und Familie

Land setzt Schwerpunkte für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Gesundheitsschutz

Temperaturanstieg und hohe UV-Strahlung am Pfingstwochenende

IW JUNIOR Landeswettbewerb - Dorfgemeinschaftsladen
Start-up BW

Zwei Schülerfirmen beim Landeswettbewerb ausgezeichnet

ELR
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben

Neu gebaute Häuser stehen hinter einer noch unbebauten Fläche eines Neubaugebiets.
Bauen

Fristen für Förderaufrufe verlängert

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Flurneuordnung

Bescheidübergaben in drei Flurneuordnungsverfahren

Dreiteilige Collage mit jeweils einem Bild der Künstler: ANICA, Faxen, Freezy Bakery (von links nach rechts)
Landesjubiläum 2027

Song zum Landesjubiläum wählen

Der neue Vorstand des 21. Landeselternbeirats; von links: Jörg Vettermann und Susanne Balzer (beide stellvertretende Vorsitzende), Stephanie Wieland (stellvertretende Kassenwartin), Vanessa Scholz (Vorsitzende), Friedhelm Biene (Kassenwart), Chrissy Bach (Schriftführerin) und Georg Beier (stv. Vorsitzender).
Schule

Neuer Vorstand des Landeselternbeirats gewählt

Grünstempel
Bauen

Anerkennung als Prüfingenieur für Bautechnik beantragen

Ministerpräsident Cem Özdemir bei seiner Regierungserklärung im Landtag von Baden-Württemberg
Regierungserklärung

„Wir brauchen neuen Mut für eine neue Zeit“

Mitarbeiterinnen des Malteser Hilfsdienstes stehen mit Lebensmitteln vor einer Haustür.
Ehrenamt

Bewerbung für Engagement-Preis gestartet

Ein Neubaugebiet von Weissach
Grundsteuer

Baden-württembergisches Grundsteuermodell bestätigt

Fluggäste laufen mit ihren Koffern durch ein Flughafenterminal.
Tierseuchen

Keine tierischen Lebensmittel im Reisegepäck