Energie

Wichtiger Schritt zur Vollendung des Atomausstiegs

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Hinter einem Hinweisschild „Kernkraftwerk“ erheben sich die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg. (Foto: © dpa)

Die EnBW beantragt die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für die letzten beiden baden-württembergischen Atomkraftwerke Kernkraftwerk Philippsburg 2 und das Kernkraftwerk in Neckarwestheim. „Mit den Anträgen rückt das Ende der atomaren Energieerzeugung in Deutschland wieder ein Stück näher. Die Energiewende wird Wirklichkeit“, sagte Umweltminister Franz Untersteller.

Es werde bis zur Stilllegung der beiden verbliebenen Atomkraftwerke in Baden-Württemberg noch ein paar Jahre dauern, erklärte Umweltminister Franz Untersteller in Stuttgart. Dass die EnBW sowohl für das Kernkraftwerk Philippsburg 2 (KKP 2) als auch für das Kernkraftwerk in Neckarwestheim (GKN II) Stilllegung und Abbau beantragt habe, sei aber ein wichtiger Schritt zur Vollendung des Atomausstiegs.

Die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) umfasst jeweils eine Beschreibung der insgesamt geplanten Vorhaben im Zusammenhang mit der endgültigen Stilllegung und dem Abbau der beiden Kraftwerke. Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Den Anträgen vorausgegangen war eine erste frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, wie sie das neue baden-württembergische Umweltverwaltungsgesetz vorschreibt. Franz Untersteller: „Das Verfahren zur Stilllegung der Kraftwerke Philippsburg 2 und Neckarwestheim II ist das erste atomrechtliche Verfahren, bei dem die Öffentlichkeit bereits vor der Antragstellung einbezogen werden musste. Das schafft Transparenz und auf lange Sicht Vertrauen in das Verfahren und die Beteiligten.“

Weiter vorgeschrieben ist im Genehmigungsverfahren auch eine formale Öffentlichkeitsbeteiligung unter anderem mit einer Erörterung der Stilllegungs- und Abbaupläne sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Wie lange das Verfahren dauert, lässt sich heute noch nicht sagen. Mit Sicherheit dauert es mehrere Jahre.

Umweltminister Franz Untersteller: „Die Dauer des Verfahrens hängt von der Qualität der Antragsunterlagen ab und davon, ob und wann der Betreiber die nötigen Voraussetzungen für eine Genehmigung geschaffen hat. Ein wichtiger Faktor ist außerdem die Öffentlichkeitsbeteiligung, für die wir uns Zeit nehmen werden. Ich möchte einen transparenten Prozess, in dem Verbände und Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden. Und ich freue mich, dass die EnBW als Antragstellerin einen solchen Prozess zugesichert hat.“

Weitere Informationen

Für die beiden Kraftwerksblöcke KKP 1 und GKN I hat die EnBW bereits im Mai 2013 die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung beantragt. Mit einer Entscheidung wird in diesem Jahr gerechnet. Genehmigungsbehörde ist auch da das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Die beiden Blöcke KKP 2 und GKN II haben laut Atomgesetz noch eine Laufzeit bis 2019 beziehungsweise bis 2022. GKN II ist neben zwei anderen das letzte deutsche Atomkraftwerk, das laut Gesetz abgeschaltet werden muss.

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