Kernkraft

Leckage im Kernkraftwerk Philippsburg

Im stillgelegten Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1, wurde bei einer Begehung eine Leckage an Rohrleitungsabschnitten der Abwasseraufbereitung festgestellt. Es bestand keine Gefahr für Menschen und Umwelt.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Kernkraftwerk Philippsburg ohne Türme (Aufnahme vom 03.06.2020)

Der Betreiber des stillgelegten Kernkraftwerks Philippsburg, Block 1, hat am 10. März 2026 im Rahmen einer Begehung an zwei Stutzen eines Wasserbehälters, der zum System zur Aufbereitung potentiell radioaktiv kontaminierter Abwässer gehört, korrosionsbedingte Leckagen entdeckt. Das ausgetretene Medium floss über einen Bodenablauf wieder zurück in das für radioaktive Abwässer vorgesehene System.

Der Genehmigungsinhaber stufte das Ergebnis als Meldekategorie N (Normalmeldung) ein; INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung). Es bestand keine Gefahr für Menschen und Umwelt.

Der Betreiber hat den Boden unterhalb der Leckagestelle auf Kontamination überprüft. Dabei hat er nur sehr geringe Aktivitäten gemessen. Zudem hat er die Leckagestellen mit Dichtschellen abgedichtet und plant für die Zukunft die Erneuerung des betroffenen Wasserbehälters.

Bei dem Befund handelt es sich um eine Leckage an einem aktivitätsführenden System, das außer dem Einschluss der radioaktiven Stoffe keine weitere sicherheitstechnische Bedeutung hat. Die gemessene Kontamination war so gering, dass dadurch keine Gefahr für Mitarbeiter bestand. Die betroffene Stelle befindet sich innerhalb des Kontrollbereichs, so dass auch keine Verschleppung von Kontamination in die Umgebung zu besorgen war. Die sicherheitstechnische Bedeutung ist daher sehr gering und es ergaben sich keine Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.

Meldestufen

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

Kategorie S (Unverzügliche Meldung)

Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.

Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden)

Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.

Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag)

Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

  1. Störung
  2. Störfall
  3. ernster Störfall
  4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 bis 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0“ zugeordnet.

Weitere Meldungen

Weg im ländlichen Raum
Ländlicher Raum

Land unterstützt Modernisierung Ländlicher Wege

Ein Fahrradfahrer fährt auf einer Fahrradstraße.
Radverkehr

Neue Radwege im Land

Kernkraftwerk Philippsburg ohne Türme (Aufnahme vom 03.06.2020)
Kernkraft

Offene Brandabschottungen im Kernkraftwerk Philippsburg

Chemisches Symbol für Polonium
Strahlenschutz

Fundstück enthält kein Polonium-210

Wanderer gehen bei Reichelsheim durch den herbstlichen Odenwald (Hessen).
Forst

KI unterstützt Waldmanagement im Klimawandel

Polizisten kontrollieren ein Auto.
Verkehrssicherheit

Autoposerszene bundesweit im Fokus

Die NECOC-Versuchsanlage am KIT produziert festen Kohlenstoff aus klimaschädlichem Kohlenstoffdioxid.
Wirtschaft

Land fördert innovatives Verfahren für klimaneutrale Produktion

Bescheidübergabe am 31. März 2026
Wirtschaft

Land stärkt Automotive-Standort im Rems-Murr-Kreis

Ein Reh springt bei Bodnegg (Baden-Württemberg) über eine Wiese, auf der Löwenzahn blüht. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Forst

Forstliches Gutachten 2024 Baden-Württemberg

Ein Zug fährt an einem mit Häusern übersäten Hügeln durch eine grüne Landschaft.
Schienenverkehr

Grundlage für Erhalt der Panoramabahn vereinbart

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
Straßenbau

500 Millionen Euro für Straßenerhalt im Land

Icon eines Gesetzbuches mit aufgedrucktem Paragrafenzeichen.
Verkehr

Landesmobilitätsgesetz macht gute Mobilität einfacher

Gruppenbild bei Agrarministerkonferenz in Bad Reichenhall
Landwirtschaft

Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2026 in Bad Reichenhall

Siegerehrung Start-up BW Elevator Pitch Vorentscheid Rems-Murr
Start-up BW

Fibryx GmbH im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch"

Wasserrückhalt im Wald
Forst

Wälder speichern Wasser und schützen vor Erosion