Kernkraft

Leckage im Kernkraftwerk Philippsburg

Im stillgelegten Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1, wurde bei einer Begehung eine Leckage an Rohrleitungsabschnitten der Abwasseraufbereitung festgestellt. Es bestand keine Gefahr für Menschen und Umwelt.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Kernkraftwerk Philippsburg ohne Türme (Aufnahme vom 03.06.2020)

Der Betreiber des stillgelegten Kernkraftwerks Philippsburg, Block 1, hat am 10. März 2026 im Rahmen einer Begehung an zwei Stutzen eines Wasserbehälters, der zum System zur Aufbereitung potentiell radioaktiv kontaminierter Abwässer gehört, korrosionsbedingte Leckagen entdeckt. Das ausgetretene Medium floss über einen Bodenablauf wieder zurück in das für radioaktive Abwässer vorgesehene System.

Der Genehmigungsinhaber stufte das Ergebnis als Meldekategorie N (Normalmeldung) ein; INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung). Es bestand keine Gefahr für Menschen und Umwelt.

Der Betreiber hat den Boden unterhalb der Leckagestelle auf Kontamination überprüft. Dabei hat er nur sehr geringe Aktivitäten gemessen. Zudem hat er die Leckagestellen mit Dichtschellen abgedichtet und plant für die Zukunft die Erneuerung des betroffenen Wasserbehälters.

Bei dem Befund handelt es sich um eine Leckage an einem aktivitätsführenden System, das außer dem Einschluss der radioaktiven Stoffe keine weitere sicherheitstechnische Bedeutung hat. Die gemessene Kontamination war so gering, dass dadurch keine Gefahr für Mitarbeiter bestand. Die betroffene Stelle befindet sich innerhalb des Kontrollbereichs, so dass auch keine Verschleppung von Kontamination in die Umgebung zu besorgen war. Die sicherheitstechnische Bedeutung ist daher sehr gering und es ergaben sich keine Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.

Meldestufen

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

Kategorie S (Unverzügliche Meldung)

Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.

Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden)

Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.

Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag)

Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

  1. Störung
  2. Störfall
  3. ernster Störfall
  4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 bis 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0“ zugeordnet.

Weitere Meldungen

Zwei Straßenwärter knien auf dem Boden und verlegen Steine.
Straße

44 neue Straßenwärter für Baden-Württemberg

Ein Ausbilder im Garten- und Landschaftsbau (r.) erklärt einem angehenden Gärtner (l.) das Einpflanzen einer Dachbegrünung. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Meisterbriefe für Floristen und Gärtner

Flurneuordnung Hildrizhausen
Ländlicher Raum

7,5 Millionen Euro für Zukunftsforum Oberkochen

Umweltpreis für Unternehmen 2026: Preisgegenstand ohne die Aufschrift „Die Preisträger“
Umweltschutz

17 Unternehmen für den Umweltpreis 2026 nominiert

Verkehrsministerin Razavi steht neben Autos mit einem Handy in der Hand.
Verkehr

VerkehrsInfo BW mit neuen Funktionen und mehr Übersicht

Landwirtschaft
Ländlicher Raum

Vereinbarkeit von Ernährungssicherung und Naturschutz

Eine Gruppe aus verschiedenen Politikerinnen und Politikern schneiden auf einer Brücke ein Band durch.
Straße

Große Pflugfelder Brücke vorzeitig fertig

Eine junge Frau forscht im Life Science Center der Universität Hohenheim an Pflanzen in Klimakammern (Symbolbild: © dpa).
Wissenschaft und Forschung

99 Projekte für eine postfossile Zukunft

Symbolbild: Beim Urban Gardening (städtischer Gartenbau) werden durch die gärtnerische Nutzung auf innerstädtischen Flächen z.B. Blumen, Gemüse, Kräuter und Obstbäume angebaut.
Bildung

Festival zur nachhaltigen Entwicklung

Kinder sind auf einer Straße mit dem Fahrrad unterwegs zur Schule. (Foto: © dpa)
Polizei

Vierte Aktionswoche der Verkehrssicherheit startet

Elzbach im Odennwald
Landwirtschaft

Prekäre Lage in den Gewässern Baden-Württembergs

Bauarbeiter erneuern den Fahrbahnbelag auf einer Straße (Bild: © dpa).
Straße

Ortseingang von Gingen an der Fils wird sicherer und moderner

Die Hand einer jungen Frau hält eine Energiesparlampe, darin ist eine kleine Pflanze.
GreenTech

Mit Innovationen Zukunft gestalten

Elektrischer Zug in schwarz-gelbem Design fährt durch eine grüne Landschaft.
Öffentlicher Nahverkehr

SWEG fährt künftig auch am Hochrhein

Ein Ingenieur der Porsche AG vermisst für die Digitalisierung einen Panamera (Bild: © dpa).
Automobilwirtschaft

Wirtschaftsministerin lädt zu Spitzengespräch ein