Klimaschutz

Empfehlungen für die effektive Kompensation von CO2-Emissionen

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Rauch steigt aus einem Schornstein in einen wolkenlosen sonnigen Himmel auf. (Foto: © dpa)

Ein neuer Leitfaden des Umweltministeriums gibt Unternehmen Empfehlungen, wie sie ihre CO2-Emissionen effektiv kompensieren können. Der Leitfaden adressiert eine Regelungslücke, da die Regelungen des Kyoto-Protokolls Ende letzten Jahres ausgelaufen sind.

„Emissionen zu vermeiden, ist beim Klimaschutz das oberste Ziel. Wo das nicht geht, muss möglichst wirkungsvoll kompensiert werden“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Mit unserem neuen Leitfaden geben wir Unternehmen eine Hilfestellung, wie sie das nach hohen, international anerkannten Standards machen können.“ 

Klimabündnis Baden-Württemberg – Unternehmen machen Klimaschutz

Viele Unternehmen im Land hätten sich bereits ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt und sich auch dem Extern: Klimabündnis des Landes (Öffnet in neuem Fenster) für Unternehmen angeschlossen, führte Untersteller aus. Sie stellen ihre Energieversorgung auf Erneuerbare um, setzen innovative, klimaneutrale Technologien in der Produktion ein und sorgen für emissionsärmere Mobilität. „Oftmals geht das aber nur bis zu einem gewissen Punkt. Die letzten, kurzfristig unvermeidbaren CO2-Emissionen können die Unternehmen dann aber immerhin kompensieren – das heißt, sie investieren über Zertifikate in Klimaschutzprojekte, die die CO2-Emissionen ausgleichen. Im Moment ist das aber etwas schwierig, da aktuell gültige internationale Regelungen fehlen. Daher erklärt unser Leitfaden wichtige Qualitätskriterien und Maßstäbe, wie dennoch seriös kompensiert werden kann“, so Untersteller.

Regelungen des Kyoto-Protokolls sind ausgelaufen

Die Grundlage für die anerkannte, zertifizierte Kompensation von Treibhausgasemissionen bildet das von den Vereinten Nationen auf den Weg gebrachte Extern: Kyoto-Protokoll (Öffnet in neuem Fenster). Die dort enthaltenen Regelungen sind allerdings Ende des letzten Jahres ausgelaufen. Nachfolgeregelungen unter dem Extern: Pariser Klimaschutzabkommen (Öffnet in neuem Fenster) konnten noch nicht endgültig festgelegt werden. Damit entsteht im Moment eine Regelungslücke, die der jetzt veröffentlichte Leitfaden adressiert und für die Unternehmen zusammenfasst, was aktuell bei Projekten zur Kompensation zu beachten ist. Der Leitfaden wurde in Zusammenarbeit mit der Extern: atmosfair GmbH (Öffnet in neuem Fenster) ausgearbeitet.

Download: Publikation: CO2 -Kompensation durch Unternehmen – Geeignete Nutzung und praktische Durchführung (PDF) (Öffnet in neuem Fenster)

Extern: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Klima (Öffnet in neuem Fenster)

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