Atomenergie

Wiederanfahren von KKP 2 nach Ende der Revision steht nichts mehr entgegen

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Hinter einem Hinweisschild „Kernkraftwerk“ erheben sich die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg. (Foto: © dpa)

Das Umweltministerium hat seine Prüfung zum Umgang der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) mit den vorgetäuschten Sicherheitsüberprüfungen im Kernkraftwerk Philippsburg abgeschlossen. Im Ergebnis sieht die Atomaufsicht die Bedingungen aus der Anordnung vom 20.04.2016, mit der das Ministerium das Wiederanfahren des sich derzeit in Revision befindlichen Blocks 2 bis auf Weiteres untersagt hat, als erfüllt an.

Die Anordnung steht einem Wiederanfahren des Kernkraftwerkes nach dem Ende der Revision damit nicht mehr entgegen. Unabhängig hiervon bedarf das Wiederanfahren noch einer Zustimmung der Atomaufsicht, über die erst nach Abschluss der aktuell noch andauernden Revision entschieden werden kann.

Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller zeigte sich hierüber erleichtert: „Die Atomaufsicht hat schnell reagiert und mit der Anordnung eine Schwachstelle im Sicherheitsmanagement des Kraftwerksbetriebes geschlossen. Ich bin froh, dass die EnBW unsere Anordnung so rasch umgesetzt hat.“

Die Atomaufsichtsbehörde hatte ihre Zustimmung zum Wiederanfahren des Reaktors daran geknüpft, dass die EnKK Maßnahmen ergreift, die das Unterlassen von vorgeschriebenen WKP zukünftig so erschweren, dass eine Unterlassung praktisch ausgeschlossen ist oder sehr schnell bemerkt wird.

Hierzu hat die EnKK ein „Konzept zur systematischen Aufarbeitung und Maßnahmenableitung in Bezug auf Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung von Wiederkehrenden Prüfungen in KKP 2“ sowie einen Arbeitsbericht „Maßnahmen aus der Aufarbeitung von Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung von Wiederkehrenden Prüfungen in KKP 2“ vorgelegt.

Wesentliche Änderung gegenüber früher ist insbesondere, dass bei der sogenannten Prüfliste 1 künftig immer mindestens zwei Personen die Prüfungen vornehmen und auf einem Prüfprotokoll bestätigen müssen. Außerdem bekommt der Ausführungsverantwortliche, der die WKP nicht selbst durchführt, sondern die WKP-Protokolle prüft, Kriterien vorgegeben, mit deren Hilfe er sich überzeugen kann, dass eine WKP tatsächlich durchgeführt wurde. Beispielsweise müssen dem WKP-Protokoll nachweissichere Anlagen beiliegen. Zusätzlich muss sich der Ausführungsverantwortliche stichprobenartig vor Ort überzeugen, dass die WKP durchgeführt wurden.

Weitere Maßnahmen beinhalten die Prozessoptimierung für die Termineinhaltung der WKP sowie die Sensibilisierung der Mitarbeiter für die Wichtigkeit der WKP. Außerdem musste die EnBW nachweisen, dass die jeweils letzten Wiederkehrenden Prüfungen der Prüflisten 1 und 2 im KKP 2, die ohne Anwesenheit eines behördlich hinzugezogenen Sachverständigen vor Ort stattfanden, ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Andernfalls waren die WKP zu wiederholen. Diesen Nachweis hat die EnBW erbracht.

Das Umweltministerium hat sich mit Unterstützung von Sachverständigen davon überzeugt, dass die ergriffenen Maßnahmen künftig Täuschungen bei Prüfungen wesentlich erschweren werden. 

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