Kernkraft

Brandschutzklappe im Kernkraftwerk Neckarwestheim fehlerhaft

Kernkraftwerk Neckarwestheim (Foto: ENBW/Daniel Meier-Gerber)

Eine Brandschutzklappe an einem Lüftungskanal hat bei einer Prüfung nicht geschlossen. Inzwischen hat der Betreiber den ordnungsgemäßen Zustand wiederhergestellt. Es bestand keine Gefahr für Menschen und Umwelt.

Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung hat der Betreiber des sich im Rück­bau befindlichen Kernkraftwerks Neckarwestheim, Block I am 16. Mai 2023 festgestellt, dass sich eine Brandschutzklappe eines Lüftungskanals nicht wie vorgesehen geschlossen hat.

Als Grund stellte sich heraus, dass ein elastischer Stutzen (sogenannter Segel­tuchstutzen) am Lüftungskanal, zu dem die Brandschutzklappe gehört, falsch montiert war. Infolge einer vor kurzem durchgeführten Änderungsmaßnahme hatten sich die Strömungsverhältnisse im Lüftungskanal geändert. Das hat dazu geführt, dass das Tuch die Klappe am Schließen hinderte.

Der Genehmigungsinhaber stufte das Ergebnis als sogenannte Meldekategorie N (Normalmeldung) ein; INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung). Es bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für Menschen und Umwelt.

Keine Gefahr für Menschen und Umwelt

Der Betreiber hat den ordnungsgemäßen Zustand wiederhergestellt.

Die betroffene Brandschutzklappe dient dazu, im Brandfall zu schließen und da­mit zu verhindern, dass sich ein Brand oder Rauch über den Lüftungskanal aus­breiten kann. Diese Funktion konnte sie zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erfül­len.

Die weiteren vorhandenen Brandschutzeinrichtungen waren jedoch voll verfüg­bar und hätten eine rasche Brandbekämpfung ermöglicht. Die sicherheitstechni­sche Bedeutung des Ereignisses ist sehr gering. Es ergaben sich keine Auswir­kungen auf Personen und die Umwelt.

Meldestufen

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell - aber nicht unmittelbar - signifikante Ereignisse.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von 5 Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

  1. Störung
  2. Störfall
  3. ernster Störfall
  4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 bis 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0” zugeordnet.

Eine Frau steigt aus dem Bürgerbus. (Bild: © Wolfram Kastl/dpa)
  • Nahverkehr

Land fördert Ausbau von On-Demand-Verkehren

Ein Laster fährt auf der Bundesstraße 30 an der Ortschaft Baltringen vorbei, die durch Lärmschutzwände von der Bundesstraße getrennt ist (Bild: © dpa).
  • Strasse

Testbetrieb mobiler Toiletten an der B 29

Logo Klimabündnis Baden-Württemberg
  • Klimaschutz

EnBW tritt Klimabündnis Baden-Württemberg bei

Photovoltaik-Anlagen stehen in einem Solarpark neben der Autobahn 7.
  • Erneuerbare Energien

Zuwachs bei Strom aus erneuerbaren Energien

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Abfallrechts sieht unter anderem den verstärkten Einsatz von Recycling-Baustoffen, etwa R-Beton, vor.
  • Kreislaufwirtschaft

Land fördert Einsatz von R-Beton im Hochbau

Eine Mitarbeiterin des Landwirtschaftlichen Zentrums Baden-Württemberg in Aulendorf hockt im Stall von neben mehreren Kühen.
  • Landwirtschaft

Weltbauerntag und Internationaler Tag der Milch

Ein Mann fährt auf einem E-Tretroller (Bild: © Edith Geuppert/dpa)
  • Justiz

Haftungslücke bei E-Scootern schließen

mehrstufiger Wald
  • Forst

Regelungen zum Grillen im Wald beachten

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
  • Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ausgeschrieben

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas. (Foto: © dpa)
  • Trinkwasser

Land bezuschusst Verbesserung der Wasserversorgung

Ein Mitarbeiter der Südwestdeutsche Salz Werke AG Heilbronn transportiert im Steinsalzbergwerk Heilbronn Tausalz mit seinem Radlader zu einer Lagerstätte.
  • Netzausbau

Bau des Bergwerk-Abschnitts für SuedLink kann starten

Arbeiter verlegen Rohre für ein Wärmenetz. (Foto: © dpa)
  • Wärmeversorgung

Land fördert weitere Wärmenetze

  • Bioökonomie

Zwei Netzwerkinitiativen zur Nachhaltigen Bioökonomie

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 23. Mai 2023

Ministerpräsident Winfried Kretschmann steht bei einer Besichtigung einer Baustelle einer Windkraftanlage vor einem schon gebauten Windrad.
  • Erneuerbare Energien

Trendwende beim Windkraft-Ausbau im Land

Polizist der Polizei Baden-Württemberg kontrolliert den Verkehr.
  • Polizei

Polizeikontrollen während der Tuning-Messe in Friedrichhafen

Siegerfoto beim AXEL Energie Startup Pokal 2023
  • Start-Up BW

„PV2+“ zieht ins Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2023“ ein

Eine Solaranlage steht über einem Feld, auf dem Getreide und Gemüse angebaut wird.
  • Energie

Potenziale der Agri-Photovoltaik im Land weiter ausbauen

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas. (Foto: © dpa)
  • Trinkwasser

Land bezuschusst Verbesserung der Wasserversorgung

JVA Neubauten
  • Justiz

Land übergibt drei neue Haftgebäude

Symbolbild
  • Kunst und Kultur

Bund fördert national bedeutsame Kultureinrichtungen

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL. (Bild: KD Busch)
  • Holzbau

Eröffnung des HolzBauWerks im Nordschwarzwald

Eine Gleisbaustelle der Deutschen Bahn.
  • Klimaschutz

Vorrang für Infrastruktur für klimafreundliche Mobilität

von links nach rechts: Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin des Saarlandes, Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Markus Söder, Ministerpräsident von Bayern, Boris Rhein, Ministerpräsident von Hessen, und Hendrik Wüst, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, sitzen in der Landesvertretung Baden-Württemberg mit Mitarbeitern zusammen.
  • Energie

Gemeinsamer Beschluss zu energie- und industriepolitischen Themen