Bundesrat

Bessere Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft beraten. Innenminister Thomas Strobl unterstützt den Gesetzentwurf.

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„Rund 65.000 Fälle sind es jährlich, in denen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland erschlichen wird, in denen Männer sich fälschlicherweise als Vater eines Kindes ausgeben und die Vaterschaftsanerkennung alleine zu dem Zweck missbrauchen, um eine Einreise- oder Aufenthaltserlaubnis oder gar eine deutsche Staatsangehörigkeit für ein Kind zu bekommen. Die bisherigen Regeln haben nicht ausgereicht, gegen diese missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen einen Riegel vorzuschieben. Hier besteht großer Handlungsbedarf. Deshalb ist es gut, dass die neue Regierung hier nun schnell tätig geworden ist und praxisnahe Regelungen geschaffen hat, die eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft effektiv verhindern“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 30. Januar 2026 anlässlich der Plenarsitzung des Bundesrats in Berlin.

Praxisnahe Regelungen

Bei dem Gesetz geht es um Fälle, in denen Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, obwohl sie tatsächlich nicht der leibliche Vater sind. Durch die Anerkennung kann das Kind deutscher Staatsangehöriger werden. Das wiederum ermöglicht es der Mutter, im Wege des Familiennachzugs ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erhalten. Um die missbräuchlichen Anerkennungen einer Vaterschaft zu verhindern, nennt die Neuregelung mehrere Beispiele, in denen von einer sozialfamiliären Beziehung oder von einer Verantwortungsübernahme für das Kind auszugehen ist. Die Ausländerbehörden sollen zudem einen Missbrauch künftig leichter feststellen können. Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass die Zustimmung auf arglistiger Täuschung, auf Drohung oder Bestechung oder auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht, so ist eine Rücknahme der Zustimmung im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen möglich. Falsche oder unvollständige Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken, und der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung werden darüber hinaus künftig strafbewehrt sein.

„Durch die neuen Regelungen wird der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft entgegengewirkt. Damit werden Scheinvaterschaften verhindert, die nur darauf abzielen, Aufenthaltsrechte oder die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen“, so Strobl.

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