Lärmschutz

Bericht über den Stand der Lärmaktionsplanung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Verkehrsschild mit Tempo 30 und darunter dem Hinweis: „22 bis 6 h Lärmschutz“

Im Kampf gegen Straßenlärm sind kommunale Lärmaktionspläne in Baden-Württemberg ein wichtiger Teil. Das zeigt die Auswertung der insgesamt 434 Lärmaktionspläne von Städten und Gemeinden im Land.

Kommunale Lärmaktionspläne haben sich in Baden-Württemberg zu einer zentralen Säule im Kampf gegen den Straßenverkehrslärm entwickelt. Das zeigt die vom Verkehrsministerium in Auftrag gegebene Auswertung der insgesamt 434 Lärmaktionspläne, die Städte und Gemeinden in den vergangenen fünf Jahren vorgelegt haben.

Elke Zimmer, Staatssekretärin und zuständig für den Lärmschutz im Verkehrsministerium, freut sich, dass Lärmschutz und Verkehrswende zunehmend zusammen gedacht werden: „Der Straßenverkehr ist und bleibt Lärmverursacher Nummer eins. Weniger Verkehr ist an vielen Lärmschwerpunkten eine Voraussetzung für effektiven Lärmschutz. Deshalb ist es wichtig, dass sich in den Lärmaktionsplänen zunehmend Maßnahmen wie der Um- und Rückbau von Straßen zur Verkehrsberuhigung und die Förderung einer umwelt- und klimaverträglichen Fortbewegung finden. Das bestärkt uns auch in unserem Ansatz, den Wandel zu einer nachhaltigen und leisen Mobilität durch gezielte Förderprogramme vor Ort zu unterstützen.“

Bundesrecht muss angepasst werden

Am häufigsten sehen die Lärmaktionspläne Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 vor, gefolgt vom Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge, Schallschutzfenstern, Schallschutzwänden, dem Um- oder Rückbau von Straßen sowie der Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie des Fuß- und des Radverkehrs. Deutlich wird im Vergleich zur Auswertung 2015, dass die Verkehrswende mehr und mehr Beachtung in den Lärmaktionsplänen findet. So begünstigen Maßnahmen zur Lärmreduzierung einen Umstieg auf umwelt- und klimafreundliche Mobilität und sorgen zugleich für eine Beruhigung des Straßenverkehrs.

Staatssekretärin Elke Zimmer sagte: „Der Schutz vor Lärm im Land kommt gut voran. Aber es gibt zu viele Lärmprobleme, bei denen wir nicht wie gewünscht handeln können. Hierfür müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden. Da es sich hierbei um Bundesrecht handelt, ermutige ich die neue Bundesregierung, im Interesse der lärmbelasteten Bürgerinnen und Bürger endlich tätig zu werden, hohe Hürden, beispielsweise in der Straßenverkehrsordnung, abzubauen und Regelungslücken zu schließen.“

Leitfaden zur Festsetzung ruhiger Gebiete

Lärmaktionspläne bieten auch die Möglichkeit, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme von Lärm zu schützen. Hier gibt es aber noch viel Verbesserungspotential: Weniger als ein Fünftel der Gemeinden hat sich bislang mit dem Schutz ruhiger Gebiete intensiver befasst. Staatssekretärin Zimmer appelliert an die Gemeinden, hier aktiver zu werden: „Wir wissen, dass das Thema noch recht neu ist und die rechtlichen Vorgaben vage sind. Daher hat das Ministerium 2019 den „Leitfaden zur Festsetzung ruhiger Gebiete in der Lärmaktionsplanung“ (PDF) veröffentlicht. Ich möchte die Gemeinden ermutigen, die dort dargelegten Möglichkeiten auszuloten, um ruhige Gebiete als wertvolle Erholungsräume auch planungsrechtlich zu schützen und so den Gesundheitsschutz der Menschen zu stärken.“

Die Auswertung der Meldungen zur Lärmaktionsplanung in Baden-Württemberg ist auf der Webseite des Ministeriums für Verkehr verfügbar. Ausgewertet wurden die Zusammenfassungen von Lärmaktionsplänen, die dem Ministerium für Verkehr mit Stand 30. November 2020 vorlagen und deren Aufstellungsdatum zu diesem Zeitpunkt höchstens fünf Jahre zurücklag.

Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre zu überprüfen

Hintergrund ist, dass Lärmaktionspläne nach § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden müssen.

Grundlage für die Lärmaktionsplanung sind Lärmkarten, die ebenfalls alle fünf Jahre zu überarbeiten sind. In Baden-Württemberg ist die Landesanstalt für Umwelt für die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen sowie der nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume zuständig. Auf Basis der Lärmkarten 2022 sind die Lärmaktionspläne zu überprüfen und erforderlichenfalls fortzuschreiben.

Ministerium für Verkehr: Lärmaktionspläne

Ministerium für Verkehr: Ruhige Gebiete – Leitfaden Lärmaktionsplanung

Pressemitteilung vom 29. Dezember 2020: Flüsterasphalt, Tempolimits und Schutzwände wirken

Weitere Meldungen

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Masterplan Wasserversorgung

Beirat für sichere Wasserversorgung gegründet

von links nach rechts: Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Georg Kräusslich, Präsident der Heidelberger Akademie der Wissenschaften; Prof. Dr. Irena Kogan, Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung; Prof. Dr. Largus Angenent, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Tübingen; Wissenschaftsministerin Petra Olschowski und Prof. Dr. Robert Zeiser, Medizinische Fakultät der Universität Freiburg
Forschung

Landesforschungspreise 2026 in Stuttgart verliehen

Ein Mitarbeiter montiert im Porsche Werk in Stuttgart-Zuffenhausen eine Vorderachse mit Elektromotor. (Foto: © dpa)
Automobilindustrie

Anpassungen bei EU-CO₂-Regulierung gefordert

Anzeigetafel mit Abfahrtszeiten von Zügen an einem Bahnhof.
Nahverkehr

Neuer Fahrplan für Bus und Bahn

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Klimawandel

Land rüstet sich für Extremwasserereignisse

Regiobahn fährt auf Schienen durch eine grüne Landschaft.
Schienenverkehr

18 Millionen Euro für sichere Schieneninfrastruktur

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Bodenverunreinigungen

1,2 Millionen Euro für PFAS-Forschung

German Expo Pavilion / Hotaka Matsumura - German Pavilion - to download, click on "high-res download"
Kreislaufwirtschaft

Expo-Ausstellung aus Osaka kommt nach Stuttgart

Ministerpräsident Cem Özdemir spricht während des BMDS-Akademiegesprächs „Staatsmodernisierung mit Wirkung“.
Staatsmodernisierung

Schulterschluss für weniger Bürokratie

Ein selbstfahrendes Auto des Forschungszentrumes Informatik fährt während der Eröffnung des "Testfelds Autonomes Fahren" in Karlsruhe mit zwei Entwicklern autonom im Straßenverkehr. (Foto: © dpa)
Autonomes Fahren

Land gestaltet Europas Testfelder für autonomes Fahren mit

Das Bild ist in vier orangefarbene Kacheln unterteilt. Jede Kachel beinhaltet eine Empfehlung zum Umgang mit großer Hitze. Kachel eins: In der Mittagshitze Schatten aufsuchen und große Anstrengungen möglichst meiden. Kachel zwei: Ausreichend trinken, zum Beispiel Wasser oder Saftschorle. Koffein und Alkohol meiden. Kachel drei: Leichte Baumwollkleidung in hellen Farben tragen. Sonnenbrille und Mütze oder Hut aufsetzen. Kachel vier: Auf Menschen achten, die die Empfehlungen nicht selbst umsetzen können und ihnen helfen. Im Zentrum des Bildes ist ein Kreis in dem eine Sonne strahlt. Ein Thermometer zeigt eine Temperatur von 40 Grad Celsius.
Gesundheitsschutz

Wenn Hitze zur Gesundheitsgefahr wird

Promotionsfahrzeug Mehr Leben im Eigenheim
Wohnraumoffensive

Online-Dialog zu „Mehr Leben im Eigenheim“ am 25. Juni

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
Verkehr

Bundesstraße 29 zwischen Urbach und Lorch saniert

Blick auf die Burg Hohenzollern.
Heimatforschung

Landespreis für Heimat­forschung 2027 ausgeschrieben

Windräder
Windenergie

Land setzt sich für Ausbau der Windenergie ein