Menschen mit Behinderung

Kloster und Schloss Bebenhausen werden barrierefrei

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Zwei Frauen genießen den Ausblick auf die Burgruine Hohenneuffen (Bild: © dpa).

Baden-Württemberg ist reich an historischen Monumenten. Ein barrierefreier Zugang für Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung soll auch dort möglich sein. Im Kloster und Schloss Bebenhausen hat Staatssekretärin Gisela Splett Bauprojekte zur Barrierefreiheit vorgestellt.

„Unser Ziel ist es, Barrierefreiheit und Inklusion auch in den historischen Monumenten des Landes zu realisieren. Unsere Schlösser und Gärten sollen für alle Menschen zugänglich sein“, betonte Finanzstaatssekretärin Gisela Splett. Zu den Bauprojekten im Kloster und Schloss Bebenhausen gehören ein neuer Behindertenparkplatz und eine „Toilette für Alle“. Um das historische Gelände leichter für Rollstühle zugänglich zu machen, wurden die alten Pflastersteine so bearbeitet, dass nun eine ebene Spur zur Verfügung steht. Der Eingang wurde ebenfalls barrierefrei umgebaut. „Es sind viele kleine Schritte, die alle in Richtung Barrierefreiheit gehen. Oft geht es um kleinere Maßnahmen und Projekte, mit denen wir jedoch Schritt für Schritt Barrieren abbauen können. Das ist unser gemeinsamer Weg der Zukunft“, so Splett.

Stephanie Aeffner, die Landes-Behindertenbeauftragte, sagte: „Hier und heute wird deutlich, welch gewinnbringenden Beitrag die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen leisten kann. Hinkommen, reinkommen und klarkommen, welche Veränderungen hierfür notwendig sind, wurde hier in Bebenhausen von betroffenen Menschen mit Behinderungen selbst formuliert und von den Verantwortlichen realisiert.

Denkmalschutz und Barrierefreiheit in Einklang bringen

Der einzigartige historische Gebäudebestand von Kloster und Schloss Bebenhausen ist damit ein sichtbares Zeichen dafür, dass sich die Belange des Denkmalschutzes und der Barrierefreiheit in Einklang bringen lassen. Und wo dies nicht immer in Gänze möglich ist, gilt es, im Einzelfall angemessene Vorkehrungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention zu treffen, denn deren Verweigerung wäre eine Form der menschenrechtlich nicht zulässigen Diskriminierung. Dabei müssen wir immer beachten, dass umfassende Barrierefreiheit auch die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Sinnesbehinderungen (insbesondere Zwei-Sinne-Prinzip) oder mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten (Informationen in Leichter Sprache) beinhalten muss.“

Bei Bauprojekten zur Barrierefreiheit gilt es, die besonderen Herausforderungen zu beachten, die sich bei der Erschließung der historischen Monumente stellen. Die Fachleute stoßen immer wieder an Grenzen, die die historische Substanz der Bauwerke als authentisches Zeugnis vorgibt. „Wir arbeiten an vielen individuellen Lösungen, für die insgesamt 60 Monumente, die von den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg betreut werden. Dazu gehören auch spezielle Führungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität“, sagte die Staatssekretärin.

Für das Kloster und Schloss Bebenhausen sind bis Ende des Jahres 2017 weitere Schritte zur Verbesserung der Inklusion vorgesehen. So zum Beispiel weitere Rampen und Handläufe im Klostermuseum sowie eine optimierte Beleuchtung und Beschilderung. Ergänzend richten die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg einen barrierearmen Spaziergang ein. Er wird für Menschen mit eingeschränkter Mobilität durch das historische Dorf und in den Wald des Schönbuchs führen. Hier arbeiten die Staatlichen Schlösser und Gärten zusammen mit der Gemeinde Bebenhausen, dem Naturpark Schönbuch und dem Kreisbehindertenbeauftragten.

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