Corona-Hilfen

Antragsfrist für Tilgungszuschuss Corona II bis 31. März verlängert

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Dunkle Wolken ziehen beim 174. Cannstatter Volksfest hinter einem Riesenrad vorbei. (Bild: picture alliance/Christoph Schmidt/dpa)

Die Landesregierung hat die Antragsfrist für den Tilgungszuschuss Corona II bis 31. März 2022 verlängert. Dies hilft stark betroffenen Schaustellern und Marktkaufleuten, der Veranstaltungs- und Eventbranche, dem Taxi- und Mietwagengewerbe sowie Dienstleistern des Sports, der Unterhaltung und Erholung.

Schausteller und Marktkaufleute, Unternehmen der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie Dienstleister des Sports, der Unterhaltung und Erholung können den Tilgungszuschuss Corona II für das Jahr 2021 noch bis zum 31. März 2022 beantragen. Das hat der Ministerrat am 30. November 2021 beschlossen.

Corona-Pandemie trifft viele Dienstleistungsbetriebe wieder besonders hart

„Die Corona-Pandemie trifft viele Dienstleistungsbetriebe gerade jetzt wieder besonders hart. Durch die neuen pandemiebedingten Einschränkungen im Veranstaltungs- und Freizeitbereich stehen viele Betriebe wieder mit dem Rücken zur Wand. Hinzu kommen die fehlende Planungssicherheit sowie die im Hinblick auf den Neustart notwendigen Investitionen in Betriebsmittel. Mit der Verlängerung der Antragsfrist helfen wir stark betroffenen Schaustellern und Marktkaufleuten, der Veranstaltungs- und Eventbranche, dem Taxi- und Mietwagengewerbe sowie Dienstleistern des Sports, der Unterhaltung und Erholung und gewähren ihnen noch länger Zeit, einen Antrag für das Programm zu stellen. Der Tilgungszuschuss Corona II sichert gerade jetzt Zahlungsfähigkeit und Existenz dieser Betriebe“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Wolfgang Grenke, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages, erläutert: „Ein Großteil entgangener Umsätze und damit Einkommensmöglichkeiten sind in den hart betroffenen Dienstleistungsbranchen nicht nachholbar. Die weiterhin fehlenden Einnahmen führen in Verbindung mit den weiterlaufenden Grundkosten wie beispielsweise Tilgungsraten zur existenziellen Bedrohung vieler Betriebe. Die Industrie- und Handelskammern werden die Umsetzung des Förderprogramms Tilgungszuschuss Corona II in Baden-Württemberg weiterhin mit ihrer Wirtschaftsexpertise und aufgrund der Nähe zu den Unternehmen in den Regionen begleiten und rasch in die Fläche bringen.“

Die Vorsitzende des Vorstands der L-Bank, Edith Weymayr, erklärte: „Die Betriebe der betroffenen Branchen werden durch die Tilgungsraten ihrer Kredite finanziell stark belastet. Belastungen, die in den anderen Hilfsprogrammen wie der Überbrückungshilfe des Bundes nicht berücksichtigt werden. Daher steht die L-Bank auch beim Tilgungszuschuss Corona II bereit. Wir tun weiterhin alles dafür, dass der Tilgungszuschuss zügig bei den hart betroffenen Unternehmen ankommt.“

Tilgungszuschuss Corona II

Das Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona II schließt wie das Vorgängerprogramm auch für das gesamte Jahr 2021 eine Förderlücke in der Überbrückungshilfe III und III Plus. Die Unternehmen werden mit einem direkten Zuschuss zu den Tilgungsraten für betriebliche Kredite, für Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen („Finanzierungsleasing“), bei denen das Wirtschaftsgut dem Mieter beziehungsweise Leasingnehmer zugerechnet wird, sowie für Geldmarktdarlehen, unterstützt. Das Programm ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe III und III Plus des Bundes. Gefördert werden die Tilgungsraten im Förderzeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 und im Förderzeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021. Die Antragsfrist endet am 31. März 2022.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: Tilgungszuschuss Corona II

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

IHK Heilbronn
Start-up BW

Krumm Engineering UG im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch“

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
Jugend und Familie

Land setzt Schwerpunkte für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Gesundheitsschutz

Temperaturanstieg und hohe UV-Strahlung am Pfingstwochenende

IW JUNIOR Landeswettbewerb - Dorfgemeinschaftsladen
Start-up BW

Zwei Schülerfirmen beim Landeswettbewerb ausgezeichnet

ELR
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben

Neu gebaute Häuser stehen hinter einer noch unbebauten Fläche eines Neubaugebiets.
Bauen

Fristen für Förderaufrufe verlängert

Der neue Vorstand des 21. Landeselternbeirats; von links: Jörg Vettermann und Susanne Balzer (beide stellvertretende Vorsitzende), Stephanie Wieland (stellvertretende Kassenwartin), Vanessa Scholz (Vorsitzende), Friedhelm Biene (Kassenwart), Chrissy Bach (Schriftführerin) und Georg Beier (stv. Vorsitzender).
Schule

Neuer Vorstand des Landeselternbeirats gewählt

Grünstempel
Bauen

Anerkennung als Prüfingenieur für Bautechnik beantragen

Mitarbeiterinnen des Malteser Hilfsdienstes stehen mit Lebensmitteln vor einer Haustür.
Ehrenamt

Bewerbung für Engagement-Preis gestartet

Ein Neubaugebiet von Weissach
Grundsteuer

Baden-württembergisches Grundsteuermodell bestätigt

Ein Ausbilder erklärt in einem Techniklabor jugendlichen Auszubildenden etwas.
Ausbildung

13 Millionen Euro für überbetriebliche Berufsausbildung

Euro-Banknoten
Steuerschätzung

Steuereinnahmen des Landes sinken nur leicht

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
Europäischer Sozialfonds

Mehr Frauen mit Migrationserfahrung in Arbeit

Kleinkind auf Rutsche
Stadtentwicklung

Land fördert drei nichtinvestive Städtebauprojekte

Organspendeausweis
Organspende

Bundestag diskutiert über Wider­spruchsregelung bei Organspende