Nachhaltigkeit

Anlage des Pensionsvermögens des Landes auf nachhaltige Kriterien umgestellt

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Der Rotor einer Windkraftanlage wird montiert.

Das Land hat seine Versorgungsrücklage nahezu vollständig auf nachhaltige Anlagekriterien umgestellt. Zu einer verantwortungsvollen Finanzpolitik gehört ein nachhaltiges Investment. Daher investiert das Land nicht mehr in Geschäftsfelder und Praktiken, die sozialen oder ethischen Grundsätzen widersprechen.

Das Land hat seine Versorgungsrücklage nahezu vollständig auf nachhaltige Anlagekriterien umgestellt. Seit Ende Juli erfüllt das Aktienportfolio aus dem Sondervermögen zur Unterstützung der Finanzierung künftig anfallender Pensionen zu 100 Prozent die Nachhaltigkeitskriterien. Einige wenige Anleihen sind noch verblieben, die aus Gründen der Rentabilität bis zur Endfälligkeit gehalten werden dürfen. Sie machen lediglich 2,0 Prozent des gesamten, 3,9 Milliarden Euro schweren Sondervermögens aus und werden Schritt für Schritt vorzeitig oder beim Auslaufen ersetzt. Der Beirat für die Versorgungsrücklage hatte im August 2017 konkrete Ausschlusskriterien zur Ergänzung der Anlagerichtlinien beschlossen.

„Zu einer verantwortungsvollen Finanzpolitik gehört ein nachhaltiges Investment“

„Zu einer verantwortungsvollen Finanzpolitik gehört ein nachhaltiges Investment“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Deshalb legen wir das Vermögen des Landes sicher, rentabel und nach Nachhaltigkeitskriterien an. Wir investieren nicht mehr in Geschäftsfelder und Praktiken, die den Klimaschutzzielen entgegenstehen und sozialen oder ethischen Grundsätzen widersprechen.“

Die Versorgungsrücklage wird aktiv durch zwei Fondsgesellschaften gemanagt. Seit August 2017 stellten sie die Investments nach und nach entsprechend der geänderten Anlagerichtlinien um. Entsprachen Ende vergangenen Jahres 91,3 Prozent der gesamten Versorgungsrücklage den Nachhaltigkeitskriterien, waren es Ende des ersten Quartals 2018 bereits 94,4 Prozent und Ende des zweiten Quartals 95,4 Prozent. Bei den Aktien stieg der Anteil von 95,4 Prozent Ende 2017 auf 96,5 Prozent Ende des ersten Quartals 2018 und 97,4 Prozent Ende des zweiten Quartals auf nun 100 Prozent. Damit verlief die Umstellung schneller als gedacht. Zunächst war vorgesehen, bis Ende des Jahres alle Aktien auf Nachhaltigkeitskriterien umzustellen.

Nach der Umstellung der Versorgungsrücklage wird auch der Versorgungsfonds, das zweite Sondervermögen des Landes zur Unterstützung der Finanzierung in Zukunft anfallender Pensionen, künftig nachhaltig angelegt. Da der Versorgungsfonds zusammen mit Anlagen anderer Bundesländer passiv von der Deutschen Bundesbank gemanagt wird, benötigt die Umstellung auf nachhaltige Aktienindizes etwas mehr Zeit.

Versorgungsrücklage und Versorgungsfond

Mit den beiden Sondervermögen Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds sorgt das Land Baden-Württemberg für die Zukunft vor. Denn mit der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger steigen die Ausgaben für die Pensionen. Künftige hohe Aufwendungen in späteren Jahren sollen mit den beiden Sondervermögen abgefedert werden.

Die Verwaltung und Anlage der Mittel aus den beiden Sondervermögen ist gesetzlich geregelt. Darüber hinaus gelten Anlagerichtlinien, die das Finanzministerium erlässt. Mit Beschlüssen zunächst vom Oktober 2016 und dann vom August 2017 wurden die Richtlinien um die Kriterien Nachhaltigkeit und Divestment ergänzt.

Die Versorgungsrücklage hat derzeit ein Volumen von 3,9 Milliarden Euro, der Versorgungsfonds von 3,0 Milliarden Euro (Stand jeweils: 31. Juli 2018).

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