Landwirtschaft

Agrarmarktstrukturgesetz im Bundesrat

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Ein Landwirt an einer automatischen Melkmaschine im Stall (Bild: © dpa).

Der Bundesrat sprach sich mehrheitlich für die Änderungen im Agrarmarktstrukturrecht aus, um damit unter anderem befristet freiwillige Mengenabsprachen am Milchmarkt kartellrechtlich zu ermöglichen. Somit wird eine EU-Vorgabe umgesetzt.

Die Landwirtschaft ist ein wichtiges Rückgrat für einen starken Ländlichen Raum. Durch einen globalisierten Markt, sich ändernde Verbrauchererwartungen und Klimaveränderungen werden die Landwirtinnen und Landwirte vor Herausforderungen gestellt, bei denen sie die Politik als starken Partner brauchen.

„Die Krise in der Milchwirtschaft trifft unsere Bäuerinnen und Bauern, auch Baden-Württemberg, schwer. Im Mai 2016 sind die Erlöse für die Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger im Land durch das global niedrige Preisniveau auf dem Tiefpreisniveau des Jahres 2009 angekommen. Wir wollen daher auch als Land Rahmenbedingungen schaffen, die den Landwirtinnen und Landwirten bei der Bewältigung dieser Herausforderungen helfen. Mit gezielten Vermarktungsinitiativen sowie verschiedenen Förderprogrammen im Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 gibt es vielfältige Maßnahmen, wie das Land die bäuerlichen Familienbetriebe unterstützen kann. In der aktuellen Situation bedarf es jedoch vor allem Lösungen auf Bundes- und EU-Ebene sowie vor allem durch den Markt und alle Beteiligten selbst“, sagte der baden-württembergische Landwirtschaftsminister, Peter Hauk in Berlin anlässlich der Beratungen zum Agrarmarktstrukturgesetz im Bundesrat.

„Bei solch massiven Ungleichgewichten auf dem Markt sind alle Marktpartner gefordert, Lösungen zu finden. Die Politik kann nur Rahmenbedingungen schaffen. Das geschieht nun mit dem Agrarmarktstrukturgesetz beziehungsweise der Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung. Erzeugerorganisationen, Branchenverbände und Genossenschaften können freiwillig Vereinbarungen über die Milcherzeugung treffen, ohne dass es kartellrechtliche Einsprüche gibt. Dies ermöglicht in der Krise flexiblere und koordinierte Reaktionen auf die Entwicklungen am Weltmarkt“, erklärte der Minister. Zuvor hatte sich Hauk am 6. Juni mit Vertreterinnen und Vertretern der baden-württembergischen Milchwirtschaft getroffen. „Alle waren sich einig, dass die Milchmenge zu hoch ist, dass ein Zurück zur staatlichen Milchquote jedoch nicht mehr in Frage kommt“, sagte der Minister.

Hauk betonte, dass auch der Wunsch nach regionalen Erzeugnissen eine Chance für die Landwirtinnen und Landwirte sei. „Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen zunehmend regionale Produkte. Die Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg können mit hochwertigen, nachhaltig erzeugten Produkten aus der Region überzeugen – ohne dabei die Chancen auf den Exportmärkten aus den Augen zu verlieren. Und die Verbraucherinnen und Verbraucher können mit ihrem gezielten Einkauf die heimischen Familienbetriebe unterstützen“, betonte Hauk. Durch gezielte Vermarktungsinitiativen könne bei den Verbraucherinnen und Verbraucher für noch mehr Sensibilität und Wertschätzung gesorgt werden. Dabei verwies der Minister auch auf den 10-Punkte-Plan, den das Landwirtschaftsministerium erarbeitet hatte.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landwirtschaft

Der Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum

Die 16 Förderprogramme im Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III) sind ein Angebot vorrangig an die landwirtschaftlichen Familienbetriebe zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben bei der Nahrungsmittelerzeugung, beim Erhalt der Kulturlandschaft und beim Schutz der natürlichen Ressourcen und des Klimas.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Förderprogramme

10-Punkte-Plan Milch

 

  1. Ständiger Dialog mit dem Lebensmitteleinzelhandel
  2. Einstz für weitere Steuervebesserungen
  3. Verlässliche termingerechte Auszahlung der Fördermittel durch das Land
  4. Stärkung unserer regionalen Absatzmärkte
  5. Intensiverte Nutzung und Verstärkung des Marketings für die Qualitätsprogramme des Landes (QZBW, BIOZBW, Geoprodukte)
  6. Prüfung der Option, Grundfutter aus Grünland verstärkt zu verwenden und dies ggfs. im FAKT als Fördertatbestand einzubauen
  7. Erschließung der großen und kleinen Teilmärkte, auch durch Spezialisten - z.B. der Heumilch
  8. Beratungsoffensive für Betriebe  - zum Beispiel Verbesserung der Rentabilität, Umstellung der Produktion auf Öko und Spezialprodukte
  9. Start einer langfristigen Verbraucherkampagne zur Stärkung regionaler Produkt
  10. Überprüfung der Förderprogramme im Land

Fakten zur Milch in Baden-Württemberg (PDF)

In der Europäischen Union ist es im Bereich der tierischen Erzeugnisse, dort insbesondere bei Milch und Milcherzeugnissen, zu Störungen des Marktes durch das niedrigere Preisniveau auf dem Weltmarkt gekommen. Um das erforderliche Marktgleichgewicht in dieser schwierigen Marktsituation zu erreichen, hat die Europäische Kommission mit einer Durchführungsverordnung ((EU) 2016/559) und Delegierten Verordnung ((EU) 2016/558) Erzeugerorganisationen, anerkannten Branchenverbänden sowie Genossenschaften ermöglicht, befristet auf sechs Monate auf freiwilliger Basis Vereinbarungen und Beschlüsse über die Planung der Erzeugung im Milchsektor zu treffen.

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