Migration

15. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission vorgestellt

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Eine Hand hält eine Aufenthaltsgestattung. (Foto: © dpa)

Das Ministerium der Justiz und für Migration hat den 15. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission Baden-Württemberg vorgestellt. Die Zahl der Härtefalleingaben stieg im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr deutlich an.

Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg hat am 13. Oktober 2021 den Bericht der Härtefallkommission des Landes für das Jahr 2020 veröffentlicht. Die Zahl der Härtefalleingaben ist im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 deutlich von 139 auf 302 Eingaben angestiegen. 

Die Härtefallkommission hat sich im Jahr 2020 mit 178 Eingaben befasst, die zum Teil noch aus den Vorjahren stammen. 58 Eingaben wurden wegen Unzulässigkeit abgelehnt und neun Eingaben wegen offensichtlicher Unbegründetheit nicht umfassend beraten. Demgegenüber hat die Härtefallkommission 111 Eingaben intensiv beraten und alle für und gegen eine Aufenthaltsgewährung sprechenden Gründe in einer Gesamtschau abgewogen. In 68 der intensiv beratenen Fälle hat die Kommission ein Härtefallersuchen an das im Jahr 2020 noch zuständige Innenministerium gerichtet. Hierbei handelte es sich häufig um zwischenzeitlich gut integrierte Flüchtlinge, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen waren. 

Kriterien für die Entsprechung eines Ersuchens

Die Umsetzungsquote ist im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 76 Prozent abgesunken (2019: 82 Prozent). Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Kommission bei derselben Anzahl an Eingaben, die der Kommission zur Entscheidung vorgelegt wurden, in 57 Prozent der Fälle ein Härtefallersuchen gestellt hat. Das ist eine Steigerung um 24 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Für die Prüfung, ob einem Ersuchen entsprochen werden kann, sind unterschiedliche Kriterien maßgeblich. Wichtig ist insbesondere, ob die Identität der Antragsteller geklärt ist, ob in der Vergangenheit über die Identität getäuscht wurde und ob der Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung hinreichend nachgekommen wurde. Straftaten von Gewicht wie auch die fehlende nachhaltige Sicherung des Lebensunterhalts können ebenfalls dazu führen, dass einem Ersuchen nicht entsprochen wird. Entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls.

Insgesamt 43 der eingehend beratenen Fälle führten wegen Nichterreichens der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit innerhalb der Kommission zu keinem Ersuchen. Ausschlaggebend für die ablehnenden Entscheidungen waren meist eine nicht gelungene wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration oder Straftaten von einigem Gewicht. Auch die zu erwartenden Belastungen der öffentlichen Kassen, besonders die der kommunalen Sozialhilfeträger (Stadt- und Landkreise), wurden in die Erwägungen der Härtefallkommission einbezogen, waren aber für sich allein gesehen kein Ablehnungsgrund.

Mehrheit der Eingaben betrifft alleinstehende Männer

Im Jahr 2020 ist die Anzahl der Anträge von Einzelpersonen gegenüber dem Vorjahr um 158 Prozent gestiegen (263 Personen im Jahr 2020 gegenüber 102 Personen im Jahr 2019), wohingegen die Anträge von Familien im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert blieben. Die Mehrheit der Härtefalleingaben betrifft alleinstehende Männer, die überwiegend aus afrikanischen Ländern, insbesondere aus Gambia, eingereist sind. 

Lagen im September des letzten Jahres 223 Eingaben vor, so sind mit Stand Ende September 2021 bereits 292 Eingaben und mithin eine Steigerung um knapp 31 Prozent zu verzeichnen. 

Die Härtefallkommission

Die im September 2005 eingerichtete Härtefallkommission entscheidet auf der Grundlage der Härtefallregelung in § 23a Aufenthaltsgesetz und der Härtefallkommissionsverordnung des Landes vom 28. Juni 2005 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. April 2012) über humanitär schwierige Sonderfälle, für die das Ausländerrecht keine befriedigende Lösung anzubieten vermag. Voraussetzung für ein Härtefallersuchen ist das Vorliegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe, die die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen. Die Härtefallkommission wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Dritte können nicht verlangen, dass die Kommission sich mit einem bestimmten Einzelfall befasst oder eine bestimmte Entscheidung trifft. Die Entscheidungen der unabhängigen Härtefallkommission sind nicht anfechtbar. 

Die Härtefallkommission besteht aus zehn Mitgliedern und neun stellvertretenden Mitgliedern, die auf Vorschlag der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der evangelischen Landeskirchen, der katholischen Kirche und des Flüchtlingsrates sowie der kommunalen Landesverbände berufen werden. Die oberste Landesbehörde (nunmehr das Justizministerium) beruft das vorsitzende Mitglied und dessen Stellvertreter bzw. Stellvertreterin, eine Persönlichkeit des Landes sowie eine Persönlichkeit des Landes islamischen Glaubens.

Klaus Pavel, ehemaliger Landrat des Ostalbkreises, wurde im Dezember 2019 zum Vorsitzenden der Härtefallkommission bestellt und leitet seit 2020 die Härtefallkommission. Am 20. Oktober 2020 fand die konstituierende Sitzung für die neue zweieinhalbjährige Amtszeit der 19 Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder statt. 

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