Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink, hat die von YouTube eröffnete Möglichkeit, einzelne Gesichter bei den Videos zu verpixeln, begrüßt. Es lohne sich immer, datenschutzrechtliche Standards klar zu formulieren und konsequent einzufordern, so Brink.
„YouTube lernt Datenschutz“, so reagierte der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, auf die vom US-amerikanischen Unternehmen nun eröffnete Möglichkeit, auch einzelne Gesichter bei den auf der Plattform hochgeladenen Videos zu verpixeln: „Die Verpixelung fremder Personen, die in eigene Videoaufnahmen geraten sind, ist ein wichtiges Instrument zur Wahrung fremder Persönlichkeitsrechte. Manchesmal dürfen von diesen Personen zwar noch Aufnahmen gemacht werden, weil es sich zum Beispiel um eine größere öffentliche Veranstaltung handelt oder die Personen nicht das eigentliche Motiv der Aufnahme bilden; allerdings dürfen solche Aufnahmen ohne Einwilligung der Betroffenen keinesfalls veröffentlicht werden. Die Verpixelung einzelner Gesichter schafft hier eine praxisnahe Möglichkeit, sich rechtskonform zu verhalten“.
Datenschutzrechtliche Standards klar formulieren
Zudem zeige die Einführung dieses Verfahrens auch noch etwas Anderes: „Selbst Unternehmen mit großer Marktmacht sehen, dass Datenschutz jedenfalls in Europa ein wichtiges Thema ist und die Nutzer von den Unternehmen auch ein datenschutzkonformes Verhalten erwarten. Und wie das Beispiel YouTube zeigt bewegen sich dann sogar große außereuropäische Anbieter, weil sie nutzerfreundliche Lösungen anbieten wollen.“ Es lohne sich also immer, datenschutzrechtliche Standards klar zu formulieren und konsequent einzufordern. Auch wenn im Einzelnen vielleicht noch bessere Lösungen gefunden werden könnten, etwa durch eine Verpixelung bereits vor dem Hochladen von Bildern: „Die Richtung stimmt“, so Brink.
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Quelle:
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit