Gesundheitsberufe

Neuer Weg ins Medizinstudium startet

Bei der Vergabe der Medizinstudienplätze über die ÖGD-Quote zählen das persönliche Auswahlgespräch, das Ergebnis des medizinischen Eignungstests und etwaige bereits gesammelte Erfahrungen im medizinischen Bereich, nicht die Abiturnote.

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Ein Student im Praktischen Jahr am Universitätsklinikum Heidelberg spricht mit einem Patienten.
Symbolbild

Nachdem am 1. März 2026 das Auswahlverfahren der Landarztquote in die sechste Runde gestartet ist, können sich vom 1. April bis einschließlich 30. April 2026 Interessierte unabhängig von ihrer Abiturnote im Rahmen der ÖGD-Quote für einen der zehn Studienplätze im Bereich Humanmedizin bewerben. Die neue ÖGD-Vorabquote wird erstmals zum Wintersemester 2026/2027 eingeführt.

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha unterstrich die Bedeutung des Programms: „Mit der Vorabquote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) setzen wir ein klares Signal: Wir gewinnen gezielt Nachwuchs für einen Bereich, der für unser Gemeinwesen unverzichtbar ist. Wer sich für den ÖGD entscheidet, stärkt Prävention, Krisenfestigkeit und Gesundheitsversorgung für alle.“

Vielfältige Aufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski ergänzte: „Die Arbeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst ist gesellschaftlich hochrelevant – von Gesundheitsförderung und Prävention bis zum Bevölkerungsschutz. Die neue ÖGD-Vorabquote und zusätzliche Veranstaltungen zu Public Health im Medizinstudium bieten die große Chance, unsere Gesundheitsämter zu stärken und junge Menschen für die erfüllende ärztliche Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu begeistern.“

Regierungspräsidentin Susanne Bay erklärte: „Der Öffentliche Gesundheitsdienst für Bürgerinnen und Bürger muss nachhaltig gestärkt werden, damit wir auch weiterhin alle gemeinsam gesund leben können. Mit der neuen Vorabquote wollen wir dafür den Grundstein legen.“

Weitere Vorabquote zum Studium der Humanmedizin

Die ÖGD-Quote ist eine weitere Vorabquote im Rahmen der Zulassung zum Studium der Humanmedizin und beruht auf dem Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz zur Unterstützung des fachärztlichen Nachwuchses im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg. Jährlich können, bis einschließlich des Wintersemesters 2030/2031, bis zu zehn Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich im Gegenzug nach Abschluss des Studiums und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre verpflichten, im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu arbeiten.

Bewerberinnen und Bewerber können ihre Unterlagen online hochladen und sich für einen der zehn Studienplätze bewerben. Nach einer erfolgreichen schriftlichen Bewerbung folgt für etwa 20 Personen die Einladung zu einem persönlichen Auswahlgespräch.

Abiturnote steht nicht an erster Stelle

Bei der Vergabe der Studienplätze kommt es nicht auf die Abiturnote an. Vielmehr zählen das persönliche Auswahlgespräch, das Ergebnis des medizinischen Eignungstests (TMS) und etwaige bereits gesammelte Erfahrungen im medizinischen Bereich – ob beruflich oder ehrenamtlich.

Ziel ist, Medizinstudentinnen und Medizinstudenten zu gewinnen, die sich künftig als Fachärztinnen und Fachärzte für den öffentlichen Gesundheitsdienst engagieren und damit einen Beitrag zu Sicherstellung des Gesundheitsschutzes im Land leisten. Das Berufsbild im Öffentlichen Gesundheitsdienst ist vielseitig. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Bevölkerung, etwa durch die Bekämpfung von Infektionskrankheiten, die Hygieneüberwachung von Einrichtungen und die Kontrolle des Trinkwassers. Aber auch der umweltbezogene Gesundheitsschutz ist beispielsweise Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hinzu kommen Beratung und Information der Bürgerinnen und Bürger, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und vieles mehr.

Der spätere Einsatzort wird vor der Festlegung durch das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart gemeinsam mit den angehenden Ärztinnen und Ärzten besprochen. Dabei werden nach Möglichkeit auch Ortswünsche und die persönlichen Lebensverhältnisse berücksichtigt.

Quelle:

Regierungspräsidium Stuttgart und Sozialministerium

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