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Landtag beschließt Nachtragshaushalt

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Haushalt Landtag beschließt Nachtragshaushalt

Der Landtag von Baden-Württemberg hat einen Nachtrag zum Haushalt 2018/2019 beschlossen. Das Volumen des Landeshaushalts beträgt damit in diesem wie auch im kommenden Jahr jeweils mehr als 53 Milliarden Euro. Mit dem Nachtrag werden Vereinbarungen mit den kommunalen Landesverbänden unter anderem zur Kinderbetreuung und der Digitalisierung an Schulen umgesetzt. Zudem tilgt das Land deutlich mehr Schulden am Kreditmarkt, als bislang vorgesehen.

„Wir nutzen die guten Zeiten, um für schlechtere vorzusorgen“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann im Landtag. Dafür würden Schulden getilgt, der Sanierungsstau bei landeseigenen Gebäuden und Straßen werde abgebaut, es werde für absehbar anfallende Ausgaben in Zukunft vorgesorgt und in wichtige Zukunftsprojekt investiert. „Wir machen unseren Haushalt wetterfest“, so die Ministerin. 

Insgesamt 1,25 Milliarden Euro Schulden am Kreditmarkt wird das Land Baden-Württemberg in den Jahren 2018 und 2019 tilgen. Der im Urhaushalt 2018/2019 vorgesehene Betrag von 500 Millionen Euro wird damit mehr als verdoppelt. Sitzmann sprach von einer „historischen Trendwende“: „Wir beenden die Politik auf Pump“, sagte sie. „Ab sofort läuft die Schuldenuhr rückwärts - und zwar relevant.“ Der Schuldenstand des Landes liegt derzeit bei gut 46 Milliarden Euro.

Wenn ab 2020 die Schuldenbremse in Kraft ist, darf das Land grundsätzlich keine neuen Kredite mehr aufnehmen. Das bedeutet, dass auch Ermächtigungen, neue Kredite aufzunehmen, durch Barmittel ersetzt werden. Mit dem Nachtrag hat der Landtag beschlossen, die noch verbliebenen Netto-Kreditermächtigungen in Höhe von 621 Millionen Euro abzulösen. Insgesamt war es um 1,5 Milliarden Euro gegangen. Gut 900 Millionen Euro dieser Netto-Kreditermächtigungen waren bereits mit dem Haushalt 2018/2019 abgelöst.

Wir lösen den Sanierungsstau weiter auf

Mehr als 2,5 Milliarden Euro investiert das Land innerhalb von drei Jahren, um den Sanierungsstau bei Straßen und Gebäuden wie Finanzämtern, Hochschulen und Polizeidienststellen abzubauen. Das sei die „größte Sanierungsoffensive in der Geschichte unseres Landes“, betonte die Finanzministerin. Über den kommunalen Sanierungsfonds werden auch die Gemeinden, Städte und Kreise beteiligt. Sie erhalten in drei Jahren rund 600 Millionen Euro, um Schulgebäude und Brücken zu sanieren.

Sitzmann wies darauf hin, dass das Sondervermögen für in Zukunft anfallende Pensionszahlungen in sechs Jahren von rund vier Milliarden Euro auf voraussichtlich acht Milliarden Euro 2020 verdoppelt würde. Nach dem Beschluss zum Urhaushalt 2018/2019 werden 2018 zusätzlich zu den regelmäßigen Zuführungen 120 Millionen Euro in das Sondervermögen eingezahlt. 

Die Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden, die mit dem Nachtrag umgesetzt wird, umfasst unter anderem erhöhte Mittel für die Kinderbetreuung, Geld für die die Qualitätssicherung der frühkindlichen Bildung, die Digitalisierung der Klassenzimmer und den öffentlichen Nahverkehr. „Mit dem Nachtragshaushalt investieren wir gezielt in eine gute Zukunft für unser Land“, stellte die Ministerin fest. Sie zählte zusätzliche Mittel für die Luftreinhaltung, die Erforschung und Entwicklung der künstlichen Intelligenz und 200 weitere Studienanfängerplätze für angehende Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer auf. Polizei und Justiz würden ebenfalls gestärkt.

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