Landwirtschaft

Hauk begrüßt Ablehnung der EU-Pflanzen­schutzverordnung

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Biene an Rapsblüte

Minister Peter Hauk begrüßt die Ablehnung der geplanten Pflanzenschutzverordnung der Europäischen Union. Baden-Württemberg hat mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz vorgemacht, wie man Pflanzenschutzmittelreduktion gemeinsam mit der Landwirtschaft und nicht gegen sie lösen kann.

„Integrierter Pflanzenschutz von heute ist vielfältig und der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel nur ein Aspekt in der Landwirtschaft. Der Download: zweite Pflanzenschutzmittelbericht für Baden-Württemberg (PDF) zeigt, dass Landwirte verantwortungsvoll mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln umgehen und dass es auch wirkungsvolle Alternativen zum Pauschalverbot gibt. Die Landesregierung will bis 2030 die Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent senken. Baden-Württemberg hat mit dem Extern: Biodiversitätsstärkungsgesetz (Öffnet in neuem Fenster) vorgemacht, wie man Pflanzenschutzmittelreduktion gemeinsam mit der Landwirtschaft und nicht gegen sie lösen kann. Dies sollte Blaupause und Vorbild für die Landwirtschaftspolitik in Europa sein“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Peter Hauk, am 24. November 2023.

Vorschlag zur EU-Pflanzenschutzverordnung gescheitert

Mit 299 gegen 207 Stimmen bei 121 Enthaltungen hatte das Europäische Parlament gestern den Vorschlag zur Pflanzenschutzverordnung (SUR) der Europäischen Union (EU) mit klarer Mehrheit gestoppt.

Minister Hauk hatte bereits seit Monaten vor den Folgen der geplanten EU-Pflanzenschutzverordnung gewarnt. „Dies hätte in Baden-Württemberg auf rund 30 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen den Pflanzenschutz massiv eingeschränkt oder verboten und vielen Betrieben die Produktionsgrundlagen entzogen. Mit Blick auf die Ernährungsversorgung, den Erhalt der Kulturlandschaft und dem Schutz der Artenvielfalt wäre das ein schwerer Schlag gewesen“, betonte der Minister.

Viele Kulturen können ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz nicht erfolgreich angebaut werden. Hierzu gehören zum Beispiel für Baden-Württemberg bedeutende Bereiche wie Obstbau, Weinbau, Hopfen, Kartoffelanbau, Raps oder Gemüseanbau und Weitere mehr.

Sinnvolle und praxisnahe Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln

„Durch die Ablehnung der Verordnung können wir nun mit unserem Biodiversitätsstärkungsgesetz den Weg mit Landwirtschaft und Naturschutz zur sinnvollen und praxisnahen Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln weitergehen. Ein Weg der auf ein Miteinander, auch die fachliche Kompetenz unserer Bäuerinnen und Bauern und der auf Anreize und nicht auf Verbote setzt“, so Minister Hauk.

Minister Hauk lobte am Ende den Einsatz der baden-württembergischen Abgeordneten. „Dieser Vorgang hat gezeigt, wie wichtig die demokratische und vor allem fachliche Auseinandersetzung in den Parlamenten mit schwierigen fachlichen Themen ist. Die Menschen müssen sehen, dass Politik um die richtigen Lösungen ringt, um am Ende zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und in diesem Fall der Landwirtschaft zu entscheiden. Aus diesem Grund ist es auch so von Bedeutung, dass sich die Bürger interessieren und ihre Rechte als Wählerinnen und Wähler, zum Beispiel bei der nächsten Europa- und Kommunalwahl, nutzen. Es braucht eine breite Fachkompetenz vom Gemeinderat bis hin zum Europaparlament, hier ist jeder und jede in der Verantwortung“, betonte Minister Hauk.

Extern: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Umweltverträglicher Pflanzenbau (Öffnet in neuem Fenster)

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