„Seit zwei Jahrzehnten steht FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) für ein praxisnahes und stetig weiterentwickeltes elektronisches Antragssystem im Rahmen des Gemeinsamen Antrags (GA). Nun feiert FIONA ein doppeltes Jubiläum: 20 Jahre elektronische Antragstellung und zehn Jahre integrierte, grafische Erfassung der landwirtschaftlich bewirtschafteten Förderfläche (FIONA-GIS – Geografisches Informationssystem)“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, zum Start der Antragssaison 2026.
Was 2006 mit dem Flächenverzeichnis und ab 2012 mit dem elektronischen Vollantrag als digitale Alternative zum papierbasierten Antragsverfahren begann, konnte schließlich mit dem Jahr 2015 als verbindliches Online-Antragsverfahren für den Gemeinsamen Antrag etabliert werden. Im Jahr 2016 kam die grafische Antragstellung hinzu, das heißt seitdem werden die Flächengrößen automatisch aus den im FIONA-GIS eingezeichneten Schlägen abgeleitet.
FIONA ist ein etabliertes Antragsportal
Kontinuierliche Funktionserweiterungen – insbesondere nutzerfreundliche Eingabemasken und eine praktische grafische Flächenerfassung, Hilfsfunktionen, Auswertungen und Prüfungen tragen maßgeblich zur Erhöhung der Antragsqualität bei und reduzieren Fehler in der Antragstellung. FIONA ist in Sachen Antragstellung inzwischen ein verlässlicher Partner für landwirtschaftliche Betriebe. Die Antragsteller werden mittels FIONA seit 2025 auch über die Ergebnisse von Feststellungen aus der Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrolle sowie über die Ergebnisse aus der Satellitendatenauswertungen (AMS) informiert.
FIONA wird auch zukünftig gezielt weiterentwickelt, um Bürokratie in der Antragstellung zu reduzieren sowie transparent und verständlich über Anforderungen und Kontrollen zu informieren.
Ein zentrales Anliegen von FIONA ist, eine einfache und anwenderfreundliche Bedienung zu gewährleisten, um Landwirtinnen und Landwirte nachhaltig zu entlasten.
FIONA-Start
In den vergangenen Tagen haben alle Antragsteller des Gemeinsamen Antrags 2025 sowie alle neu registrierten Nutzer die Informationen zu den Neuerungen im Antragsjahr 2026 (Merkblatt „Wichtige Informationen zum GA 2026“ (PDF)) und ein Schreiben des Ministers für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk mit Informationen zu aktuellen agrarpolitischen Themen per Post sowie per E-Mail über das Antragsteller-Postfach erhalten.
FIONA wird am 9. März 2026 für die Beantragung des Gemeinsamen Antrags 2026 geöffnet.
Weitere Informationen, Formulare und Merkblätter für den Gemeinsamen Antrag 2026 und FIONA sind im Infodienst abrufbar, insbesondere:
Die Anmeldung in FIONA 2026 erfolgt über die gewohnte Startseite. Für den Zugang zu FIONA wird die Unternehmens-/Registriernummer sowie eine PIN, welche identisch mit der PIN für den Zugang zur HIT/ZID-Datenbank ist, benötigt.
Sofern die PIN nicht mehr vorliegt oder nicht mehr gültig ist, besteht die Möglichkeit, über einen Link auf der FIONA-Startseite die PIN zu ändern oder eine neue PIN zu beantragen.
Stammdaten prüfen
Nach erfolgter Anmeldung in FIONA sind zunächst die Stammdaten zu prüfen und zu bestätigen. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Aktualität der Bankverbindung gelegt werden. Wesentlich ist, dass der angezeigte Name der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers mit dem bei der Bank hinterlegten Kontonamen übereinstimmt. Sollte das nicht der Fall sein, korrigieren Sie den Namen entsprechend! In den Stammdaten neu anzugeben ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), sofern diese bereits vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeteilt wurde.
Es ist darauf zu achten, dass die in den Stammdaten hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt und aktuell ist. Nur so ist gewährleistet, dass wichtige Informationen über das Antragstellerpostfach übermittelt werden können. Ein direkter Link zum Antragstellerpostfach ist im FIONA-Navigationsbaum zu finden.
Die im Vorjahr beantragten und gegebenenfalls von der Verwaltung korrigierten Schläge können in den FIONA Antrag 2026 mittels Mausklick auf „Daten holen“ im Navigationsbaum und die Schaltfläche „Daten zur Bearbeitung laden“ übernommen werden und sind somit im FIONA-GIS und im FIONA-Flächenverzeichnis (FLV) verfügbar.
Tatsächlich bewirtschaftete Fläche anpassen
Falls sich die tatsächlich bewirtschaftete Fläche (von Schlägen / Teilschlägen) in 2026 geändert hat, ist diese entsprechend anzupassen. Bei Ackerflächen müssen die Nutzcodes ergänzt werden. Angaben zu den beantragten Maßnahmen sind im Flächenverzeichnis bei den jeweiligen Schlägen / Teilschlägen einzutragen. Neu hinzugekommene Flächen sind zu digitalisieren und zu bearbeiten. Nicht mehr zum Betrieb gehörige Flächen sind entsprechend zu löschen.
Für den Fall, dass Flächen in anderen Ländern bewirtschaftet werden, ist die fristgerechte grafische Erfassung dieser Flächen mit Flächenangaben, wie zum Beispiel den im jeweiligen Land geltenden Nutzungscodes, den Codes für Öko-Regelungen sowie für die Konditionalität im Antragssystem des jeweiligen Landes, Voraussetzung für die Gewährung der Prämien.
Neue Fördermaßnahmen und wichtige Anpassungen im FAKT II
Ab dem Antragsjahr 2026 werden die Maßnahmen „Förderung kleiner Strukturen“ (A3) und „Bewirtschaftung von Weinbausteillagen“ (C2) im Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) neu angeboten.
Bei Neuverpflichtungen von mehrjährigen Maßnahmen, die auch durch Erweiterungs- oder Umstiegsanträge entstehen können, beträgt die Verpflichtungslaufzeit nur noch drei Jahre. Zudem sind ab dem Antragsjahr 2026 die Anträge auf Neuverpflichtungen, Erweiterungen und Umstiege in höherwertige Maßnahmen im Rahmen des Gemeinsamen Antrags bis zum 15. Mai 2026 einzureichen. Einen zeitlich vorgelagerten Förderantrag gibt es für FAKT II und auch für Handarbeitsweinbau (HWB) ab dem Antragsjahr 2026 nicht mehr. Dies ist ein wichtiger Baustein zur Vereinfachung des Antragsverfahrens und wird die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Antragstellung zeitlich entlasten.
Einreichungsfrist für den Gemeinsamen Antrag ist der 15. Mai 2026
Direkt nach der Einreichung des Antrags wird mittels Eingangsbestätigung über den erfolgreichen Eingang des Antrags in der Verwaltung informiert. Die Eingangsbestätigung ist auch in der FIONA-Dokumentenablage hinterlegt. Zusätzlich wird der Eingang des Antrags bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde auch auf der FIONA-Statusseite angezeigt.
Nach dem elektronischen Einreichen eines Antrags ist eine weitere Bearbeitung unmittelbar möglich. Für bestimmte Fördermaßnahmen sind Nachweise einzureichen. Die erforderlichen Nachweise werden auf der Navigationsseite „Nachweise hochladen“ und in der Eingangsbestätigung unter Ziffer 6 aufgelistet. Dort ist auch der späteste Termin genannt, zu dem der jeweilige Nachweis einzureichen ist. Das Einreichen der Nachweise erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst sind die Nachweise im Abschnitt „Nachweise hochladen“ (Nachweise hochladen im Navigationsbaum) als jpg- oder pdf-Dokument hochzuladen. Im zweiten Schritt werden die Nachweise mit dem Gemeinsamen Antrag eingereicht. Alle hochgeladenen Nachweise werden automatisch beim Einreichen des Gemeinsamen Antrags miteingereicht. Ausnahme: Nachweise, die erst nach dem 30. September hochgeladen werden, können nur noch über die Funktion „Nachweise einreichen“ eingereicht werden, da die Funktion „Gemeinsamer Antrag einreichen“ nach dem 30. September nicht mehr zur Verfügung steht. Nachweise aus der Kategorie „Sonstiges“ können jederzeit während der FIONA-Saison unabhängig von einer Einreichung des Gemeinsamen Antrags über den Navigationsbaum unter „Einreichen“ über die Schaltfläche „Nachweise einreichen“ an die zuständige Untere Landwirtschaftsbehörde (ULB) übermittelt werden. Im FIONA-Navigationsbaum unter „Prüfen & Fehlerprotokoll“ wird zusätzlich auf die noch einzureichenden Nachweise hingewiesen.
Kommunikation über das Antragsteller-Postfach
Das Antragsteller-Postfach dient als zentrales digitales Kommunikationsmittel zwischen Antragstellern und der Landwirtschaftsverwaltung, über das Nachrichten im Rahmen des Gemeinsamen Antrags ausgetauscht werden können.
Das Antragsteller-Postfach ist erreichbar über
- die Zentrale Anmeldung HIT für Baden-Württemberg
- FIONA (Navigationsbaum – Antragsteller-Postfach)
- das Landwirtschaftsportal
- Link in einer E-Mail-Benachrichtigung (hinterlegte E-Mail-Adresse in FIONA)
Wie erfolgt die Kommunikation über das Antragsteller-Postfach?
Prüfen Sie regelmäßig, ob im Antragsteller-Postfach neue Nachrichten vorliegen. Eine E-Mail-Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse können Sie einrichten.
Kontaktmöglichkeiten bei Fragen
Für fachliche Fragen zur Antragstellung über FIONA kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige untere Landwirtschaftsbehörde über das Antragsteller-Postfach. Bei technischen Fragen (zum Beispiel Erreichbarkeit von FIONA, Browsereinstellungen et cetera) wenden Sie sich an den FIONA-Benutzerservice per Telefon unter 07154/9598-350 oder E-Mail.
Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage werden neben einer genauen Beschreibung des Anliegens folgende Angaben benötigt: der betroffene Teil/Bereich (GIS, Maßnahmen et cetera), Ihre Unternehmensnummer und Ihren Namen. Die telefonischen Kontaktzeiten finden Sie online.
















