Ukraine-Krieg

Bericht aus der Lenkungsgruppe „Ukraine“ vom 8. April 2022

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Das Neue Schloss in Stuttgart wird in den Farben gelb und blau der Flagge der Ukraine angestrahlt.

Die Lenkungsgruppe „Ukraine“ kam am Freitag zur ihrer fünften Sitzung zusammen. Die Themen der Tagesordnung waren bei dieser Sitzung unter anderem die aktuelle Energieversorgung in Baden-Württemberg, die Finanzierung der Kosten für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer, die Situation an Schulen und in der Kindertagesbetreuung sowie Förderprogramme für das Integrationsmanagement und ein Sofortprogramm für Kinder und Jugendliche.

Weiterhin größere Zahl an Geflüchteten aus der Ukraine

Das Ministerium der Justiz und für Migration berichtet von nach wie vor in größerer Zahl ankommenden Flüchtenden aus der Ukraine. Bis zum 8. April 2022 sind bereits rund 13.000 Flüchtende aus der Ukraine in den Erstaufnahmeeinrichtungen angekommen. Die Regierungspräsidien erfassen die Zahl der in der Fläche ankommenden Flüchtenden fortlaufend. Nach dieser Erhebung ist davon auszugehen, dass inzwischen mehr als 50.000 Flüchtende aus der Ukraine in Baden-Württemberg eingetroffen sind.

Länder und Bund einigen sich über Finanzierung 

Länder und Bund haben sich über Finanzierung der Kosten für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer geinigt. Geflüchtete aus der Ukraine haben Anspruch auf Unterstützung. Das Land und die Kommunen hatten sich bereits darauf verständigt, dass die Kosten für die Unterkunft, den Lebensunterhalt und persönliche Bedarfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Land getragen werden. Auch dann, wenn die Personen zunächst bei Familie und Freunden und nicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes unterkommen.

Darüber hinaus haben Bund und Länder am 7. April 2022 beschlossen, dass Geflüchtete aus der Ukraine künftig Leistungen wie anerkannte hilfsbedürftige Asylsuchende nach dem Zweiten bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten, wie das Staatsministerium berichtet. Die hierfür notwendigen gesetzlichen Anpassungen sollen zum 1. Juni 2022 in Kraft treten.

Zusätzlich beteiligt sich der Bund im Jahr 2022 mit insgesamt zwei Milliarden Euro bei ihren Mehraufwendungen für die Geflüchteten aus der Ukraine. Darin enthalten sind 500 Millionen Euro zur Unterstützung der Kommunen bei den Kosten der Unterkunft und 500 Millionen Euro zur Abgeltung der Kosten, die zur bisherigen Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine im Bereich der Lebenshaltungskosten angefallen sind. Mit einer Milliarde Euro beteiligt sich der Bund an den übrigen Kosten der Länder im Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine, etwa für die Kinderbetreuung und Beschulung sowie für Gesundheits- und Pflegekosten.

Pressemitteilung der Bundesregierung

Kein Versorgungsengpass an Energie in Baden-Württemberg

Die Mitglieder des Lenkungskreises betonen, dass aktuell kein Versorgungsengpass besteht. Der Gasfluss ist weiterhin stabil, berichtet das Umweltministerium. Das von der EU angekündigte Kohle-Embargo mit einer Übergangsfrist von vier Monaten hat kurzfristig keine Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit des Landes. Aber die Planungen auf Bundesebene und der Kraftwerksbetreiber für Vertragsumstellungen sowie die Diversifizierung der Kohleimporte müssen intensiviert werden. Die Kraftwerke produzieren weiterhin bedarfsgerecht.

Ukrainische Kinder werden in Schulen und Kindertagesbetreuung integriert

Im Bereich der Kleinkindbetreuung setzt Baden-Württemberg in enger Absprache mit den Trägern zunächst auf niedrigschwellige Betreuungsangebote. So werden beispielsweise familiennahe Angebote für Mutter und Kind gemacht, um den Kindern das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit zu geben, oder auch Spielgruppen angeboten.

Nach wie vor ist die Fachkräftesituation an den Kindertageseinrichtungen, auch aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie, angespannt und die Einrichtungen haben unterschiedliche Kapazitäten, zusätzliche Kinder aufzunehmen. Mit den Trägern der Tageseinrichtungen wurde deswegen bereits vereinbart, dass der Mindestpersonalschlüssel bis zum Ende des aktuellen Betreuungsjahres um bis zu 20 Prozent unterschritten werden kann. Diese Regelung aus der Zeit der Corona-Pandemie besteht weiter fort. Wenn ukrainische Erzieherinnen oder Erzieher in einer Kindertageseinrichtung tätig werden möchten, können sie bei der Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart die Anerkennung ihrer Ausbildung beantragen und anschließend als Erzieherinnen und Erzieher arbeiten. Der Einsatz an Kindertageseinrichtungen ist als sogenannte zusätzliche Kraft auch ohne Anerkennung möglich.

Die Schulen haben bereits eine Vielzahl an geflüchteten ukrainischen Kindern und Jugendlichen aufgenommen. An den allgemein bildenden und beruflichen Schulen wurden zum 4. April 2022 insgesamt etwa 6.000 aus der Ukraine geflüchtete Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Für die Integration der Schülerinnen und Schüler können die Schulen – wenn die Deutschkenntnisse noch nicht ausreichend sein sollten – auf das bewährte Konzept der Vorbereitungsklassen und des „Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen“ zurückgreifen. Die Beschulung kann aber auch schon in den regulären Klassen erfolgen, wenn die Deutschkenntnisse ausreichend sind. Zum Umgang mit den Folgen des Kriegs in der Ukraine in Bildung und Betreuung wurde bei der Kultusministerkonferenz eine Task Force eingerichtet, die länderübergreifend zentrale Fragen abstimmt und diskutiert.

Integrationsmanagement erhält finanzielle Unterstützung

Das Sozialministerium berichtet, dass das Integrationsmanagement für ukrainische Vertriebene in den baden-württembergischen Kommunen finanziell unterstützt werden soll. Hierfür stehen voraussichtlich acht Millionen in diesem Jahr zur Verfügung. Sie sollen im Rahmen des Integrationsmanagements in erster Linie für eine befristete personelle Aufstockung eingesetzt werden. Die bereitgestellten Mittel sollen an die 44 Stadt-und Landkreise nach der jeweiligen Einwohnerzahl in einem möglichst schlanken Verwaltungsverfahren verteilt werden.

Meldung: Soforthilfe für die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine

Meldung: Integrationsmanager beraten auch Geflüchtete aus der Ukraine

Sofortprogramm für Kinder und Jugendliche

Das Sozialministerium stellt kurzfristig 120.000 Euro für ein Sofortprogramm für Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Der Fokus des Programms liegt auf der Stabilisierung und Psychoedukation zu Traumafolgen. Geplant sind unter anderem Webinare für ehrenamtlich Engagierte, Fachkräfte und Angehörige von Heilberufen, ein E-Learning-Angebot für Fachkräfte und Ehrenamtliche zu Traumafolgen und ein Screening-Tool Portal.

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