Steuern

Zahl der digitalen Einkommensteuererklärungen steigt

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Eine Seite für die Übermittlung der Steuererklärung über das ELSTER-Online-Portal ist auf einem Computermonitor geöffnet. (Foto: © dpa)

2021 sind knapp 77 Prozent der Einkommensteuererklärungen digital erfolgt. Die Steuerverwaltung hat bereits heute einen hohen Digitalisierungsgrad, was für die Bürgerinnen und Bürger viele Vorteile hat.

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg geben ihre Einkommensteuer digital ab. Im vergangenen Jahr sind knapp 77 Prozent der Einkommensteuererklärungen auf elektronischem Weg bei den Finanzämtern eingegangen. Innerhalb der vergangenen drei Jahre wuchs die Quote um mehr als acht Prozent.  

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte dazu: „Die Digitalisierung bietet zahlreiche Chancen. Unsere Steuerverwaltung hat im Verwaltungsvergleich bereits heute einen hohen Digitalisierungsgrad. Für die Bürgerinnen und Bürger bietet das Vorteile, beispielsweise indem sie bequem und unkompliziert digital ihre Steuererklärung abgeben können.“

ELSTER ermöglicht vorausgefüllte Steuererklärung

Bei der Onlineplattform Mein ELSTER kann der Service der vorausgefüllten Steuererklärung genutzt werden. Dabei werden Daten, die dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegen, direkt an die richtige Stelle in der Steuererklärung übernommen. Dazu zählt unter anderem der Abruf von Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld) sowie Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen und Versicherungsbeiträgen. Eine unverbindliche Steuerberechnung zeigt zudem vorab, mit welchem steuerlichen Ergebnis gerechnet werden kann.

Neben der elektronischen Abgabe der Steuererklärung können auch verschiedene Anträge, Mitteilungen und Einsprüche über Mein ELSTER auf digitalem Weg an das Finanzamt gesendet werden. So ist es zum Beispiel möglich, einen Beleg, der vom Finanzamt nachträglich angefordert wird, über Mein ELSTER nachzureichen.

Grundsteuererklärung über ELSTER

Darüber hinaus kann auch die Grundsteuererklärung, die zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 abgegeben werden muss, über Mein ELSTER eingereicht werden. Wer schon bei ELSTER registriert ist – zum Beispiel für die Einkommensteuererklärung – kann diesen Zugang auch für die Grundsteuer verwenden (und umgekehrt). Wer noch keinen Zugang hat, kann sich jetzt anmelden. Alternativ ist es auch möglich, sich von Angehörigen bei der Abgabe der Erklärungen helfen zu lassen und diese über deren ELSTER-Zugang zu übermitteln. Eine Unterstützung durch Angehörige ist in diesem Fall rechtlich zulässig und in ELSTER problemlos möglich.

Voraussetzung für die Nutzung von Mein ELSTER ist eine kostenlose und einmalige Registrierung mit persönlicher Identifikationsnummer. Zum Abschluss der Registrierung wird ein elektronisches Zertifikat ausgestellt, mit dem ein sicherer Zugriff auf das eigene ELSTER-Benutzerkonto gewährleistet ist und das die eigene händische Unterschrift ersetzt.

ELSTER: Ihr Online-Finanzamt

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