Hochschulen

Wissenschaftsministerium bearbeitet fehlerhafte Altfälle zügig

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Das Wissenschaftsministerium arbeitet eng mit betroffenen Hochschulen zusammen um fehlerhaft vergebene Berufungs-/Bleibeleistungsbezüge zügig zu bearbeiten. Bis zum 30. Juni sollen Ergebnisse vorliegen, die eine eingehendere Beurteilung der einzelnen Altfälle ermöglichen.

Wie schon in der Pressemitteilung vom 26. Januar 2018 mitgeteilt, hat das Wissenschaftsministerium an 44 in Frage kommenden staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg nach ähnlich gelagerten Fällen wie im Fall der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg gefragt. Konkret ging es um fehlerhaft vergebene Berufungs-/Bleibeleistungsbezüge, ohne dass tatsächlich Berufungs- oder Bleibeverhandlungen mit einer Professorin oder einem Professor stattfanden.

Dabei hat sich ein positives Bild gezeigt: Von 40 Hochschulen wurde nach interner Prüfung zurückgemeldet, dass es keine Fälle von fehlerhaft vergebenen Berufungs- oder Bleibeleistungsbezügen anlässlich des Wechsels von der Besoldungsgruppe C nach W gegeben hat. Außer den bekannten Fällen an der HVF Ludwigsburg wurden lediglich von drei anderen Hochschulen für den Gesamtzeitraum ab 2005 insgesamt 17 Altfälle gemeldet, in denen Berufungsleistungsbezüge fehlerhaft vergeben wurden; 13 davon stammen aus der Übergangszeit der Besoldungsreform bis 2009.

Das Wissenschaftsministerium hat die betroffenen Hochschulen angehalten, die jeweiligen Einzelfälle zu bearbeiten und Rechtskonformität herzustellen.

Dabei handelt es sich um

  • 12 Fälle an der PH Heidelberg. Im Detail:
    2005: 7 Fälle
    2006: 1 Fall
    2009: 1 Fall
    2012: 1 Fall
    2013: 2 Fälle
  • 4 Fälle an der PH Ludwigsburg. Im Detail:
    2007: 1 Fall
    2008: 2 Fälle
    2011: 1 Fall
  • Ein Fall an der Universität Mannheim aus dem Jahr 2007

Für die abschließende Bearbeitung ist eine Frist bis zum 30. Juni 2018 vorgesehen. Gleichwohl liegen dem MWK bereits jetzt erste Stellungnahmen und rechtliche Einschätzungen der Hochschulen vor.

Sie bilden nun die Grundlage für die weiteren Prüfungen und Gespräche. Ob eine Information der Staatsanwaltschaft erforderlich wird oder nicht, kann das MWK deshalb abschließend erst nach den weiteren Prüfungen entscheiden. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn verlangt, dass einer Information der Staatsanwaltschaft ein konkreter Anfangsverdacht zu Grunde liegt. Ein solcher liegt nach gegenwärtigem Verfahrensstand in keinem der genannten Fälle vor. Davon unbenommen stellt das Wissenschaftsministerium eigenständig ermittelnden Justizbehörden umstandslos alle angefragten Dokumente zur Verfügung.

Die Zusammenarbeit der drei betroffenen Hochschulen mit dem Wissenschaftsministerium verläuft sehr kooperativ und engagiert. Das MWK geht deshalb davon aus, dass bis zum 30. Juni Ergebnisse vorliegen, die eine eingehendere Beurteilung der einzelnen Altfälle ermöglichen.

Pressemitteilung des Wissenschaftsministeriums vom 26.01.2018

Weitere Meldungen

Die IBK-Regierungschefs bei der symbolischen Steuerradübergabe im Zeppelin-Hangar Friedrichshafen, im Hintergrund steht ein Zeppelin.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Bodenseeraum als Modellregion weiterentwickelt

Deutschkurs in einer Volkshoschschule (Symbolbild: © dpa).
Weiterbildung

Breiter Schulterschluss für die Zukunft der Erwachsenenbildung

Kellner im Festzelt des Cannstatter Wasen trägt Speisen
Gastronomie

Mehrwertsteuer auf Speisen in Gastronomiebetrieben gesenkt

Bescheidübergabe an die IHK Ulm
Berufsbildung

Land fördert Neubau des Bildungszentrums der IHK Ulm

Mitarbeiter des Bereichs der atmosphärischen Aerosolforschung beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) arbeiten im Wolkenlabor an der Anlage für Aerosol Interaktionen und Dynamik in der Atmosphäre (AIDA). (Foto: dpa)
Ländlicher Raum

Land fördert Innovationen und nachhaltige Technologien

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Forst

Holzbaulösungen für Kommunen und die Wohnungswirtschaft

Logo von Start-up BW
Start-up BW

Dion+ im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2025“

Logo des Landespreises 2020 für junge Unternehmen. (Bild: L-Bank)
Wirtschaft

Landespreis für junge Unter­nehmen 2026 ausgeschrieben

Die Hand einer jungen Frau hält eine Energiesparlampe, darin ist eine kleine Pflanze.
Wirtschaft

Förderprogramm „Umweltfinan­zierung“ der L-Bank gestartet

Symbolbild: Symbolbild: Ein Passant geht an dem Logo der Agentur für Arbeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. November 2019, sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher verkündet. (Bild: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)
Arbeitsmarkt

Arbeitslosigkeit verharrt auf höherem Niveau

Förderaufruf „Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum“
Bioökonomie

Förderaufruf zur Bioökonomie im Ländlichen Raum gestartet

Gruppenbild anlässlich der Deutsch-Rumänisch-Moldauischen Wirtschaftskonferenz in Stuttgart
Europa

Wirtschaftskonferenz mit Rumänien und Moldau

Welcome Center Baden-Württemberg
Fachkräfte

7,5 Millionen Euro für Welcome Center

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern können künftig durch Abtrennung von Verkaufsflächen in begrenztem Umfang öffnen. (Bild: picture alliance/Marijan Murat/dpa)
Einzelhandel

Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt vorzeitig verlängert

Innenminister Thomas Strobl bei seiner Ansprache beim siebten CyberSicherheitsForum
Cybersicherheit

Siebtes CyberSicherheitsForum