Verwaltung

Wichtiger Schritt beim Bürokratieabbau

Mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz will das Land Verwaltungsverfahren beschleunigen, vereinfachen und kostengünstiger gestalten. Das Gesetz geht aus der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg hervor.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Hände von Personen und Unterlagen bei einer Besprechung an einem Tisch.
Symbolbild

Mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz kommt das Land beim Bürokratieabbau einen wichtigen Schritt voran. Das Gesetz eröffnet Kommunen, Landkreisen und Zweckverbänden die Möglichkeit, im Einzelfall von landesrechtlichen Regelungen abzuweichen. Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf am Dienstag, 8. Juli 2025, beschlossen. Dieser wird nun in den Landtag eingebracht.

In Zeiten von wachsender Aufgabenlast und Fachkräftemangel brauchen wir innovative Lösungen, um unsere staatlichen Institutionen zukunftsfest zu machen.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann

„In Zeiten von wachsender Aufgabenlast und Fachkräftemangel brauchen wir innovative Lösungen, um unsere staatlichen Institutionen zukunftsfest zu machen. Ein ganz wichtiger Schritt dafür ist das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates. „Es ermöglicht Kommunen und Landkreisen, neue Formen der Aufgabenerledigung zu erproben und gibt ihnen mehr Offenheit in den Wegen – flexibel und praxisnah.“

Innenminister Thomas Strobl sagte: „Wir geben unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen damit Spielräume, die es ihnen erleichtern, ihre Aufgaben passgenauer zu erledigen. Die kommunale Familie fordert ja seit Längerem – und das zu Recht – Möglichkeiten, um schneller und unkomplizierter zu Entscheidungen zu kommen. Da treffen die Kommunen bei der Landesregierung auf offene Ohren. Mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz machen wir genau das: Wir schreiben Vertrauen groß und nicht die Vorgaben. Vor Ort kann und soll getestet werden, ob Verwaltungsverfahren beschleunigt, vereinfacht und kostengünstiger für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen gestaltet werden können“, erläuterte Innenminister Thomas Strobl dazu.

Verwaltungsverfahren beschleunigen und vereinfachen

Die Kommunen können so neue Lösungswege testen, um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, zu vereinfachen und kostengünstiger für die Unternehmen, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltungen zu gestalten. Dennoch muss freilich gewährleistet sein, dass dadurch keine Gefahr für Leib oder Leben von Menschen entsteht und Ziel und Zweck des Gesetzes gewahrt bleiben. Bundesrecht, Recht der Europäischen Union oder Rechte Dritter sowie überwiegende Belange des Gemeinwohls dürfen zudem nicht entgegenstehen.

Den Antrag, von landesrechtlichen Regelungen befreit zu werden, kann für eine Gemeinde die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister und für einen Landkreis die Landrätin oder der Landrat stellen. Auch die kommunalen Landesverbände erhalten ein Antragsrecht. Die Kommune richtet den Antrag an das jeweils fachlich zuständige Ministerium. Das zuständige Ministerium muss innerhalb von drei Monaten entscheiden, danach gilt der Antrag der kommunalen Seite als genehmigt. 

Gesetz ist bis 31. Dezember 2030 befristet

Das Gesetz ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Die einzelnen Erprobungen sind auf höchstens vier Jahre angelegt. Die Landesregierung berichtet dem Landtag zum 30. Juni 2026, zum 31. Dezember 2028 sowie zum 30. Juni 2030 über den Stand und die Auswirkungen des Gesetzes und bewertet die Wirksamkeit der Maßnahmen. Das stellt sicher, dass der Gesetzgeber, im Sinne der Gewaltenteilung, über die Erprobungen und deren Ergebnisse kontinuierlich unterrichtet wird und die Schlussfolgerungen ziehen kann.

„Verbesserungen können nach einer erfolgreichen Erprobung vom Gesetzgeber landesweit und dauerhaft für alle Kommunen umgesetzt werden. Damit können wir die Sachkompetenz auf kommunaler Ebene für den Bürokratieabbau aktiv nutzen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt beim Bürokratieabbau und gibt den Kommunen mehr Raum für eigene Entscheidungen“, so Innenminister Thomas Strobl.

Gesetz geht aus der Entlastungsallianz hervor

Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz hat die Entlastungsallianz für Baden-Württemberg vorgeschlagen. „Wir haben es aus dem Staatsministerium heraus angestoßen“, so der Ministerpräsident. „Es ist ein Beleg dafür, dass wir mit neuen Formen der ressort- und sektorenübergreifenden Zusammenarbeit wie im innovativen Arbeitsformat der Entlastungsallianz bürokratische Probleme zielgerichtet lösen können.“ 500 Problemanzeigen wurden in die Entlastungsallianz eingebracht. Über 350 Lösungen wurden gemeinsam von Verwaltung, Verbänden und Praxis erarbeitet – dazu zählt auch das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz.

Staatsministerium: Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau

Staatsministerium: Entlastungsallianz für Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Abgelehnte Asylbewerber steigen in ein Flugzeug. (Foto: © dpa)
Migration

Fünf Straftäter aus dem Land nach Afghanistan abgeschoben

Aus den Händen von Justizminister Moritz Oppelt (links( hat Thorsten-Peter Krapp (Mitte) seine Ernennungsurkunde zum neuen Leiter der Staatsanwaltschaft Freiburg – Zweigstelle Lörrach erhalten. Zu den ersten Gratulanten zählte der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Michael Krauß (rechts).
Justiz

Neuer Leiter der Staatsanwalt­schaft Freiburg – Zwst. Lörrach

Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen
Justiz

Auf dem Weg zur digital vernetzten Justiz der Zukunft

Landkreis Ravensburg
Gemeinsamer Antrag 2026

Ergebnisse des Flächenüber­wachungssystems einsehbar

Eine auf Demenzkranke spezialisierte Pflegerin begleitet eine ältere Frau.
Innovationsprogramm Pflege

2,5 Millionen Euro für die Tagespflege

Salbei-Glatthafer-Wiese auf einer Böschung im Frühsommer (Foto: © Dr. Tillmann Stottele)
Arten- und Klimaschutz

Wettbewerb „Straßenoasen“ geht in die nächste Runde

Vier Menschen stehen lächeld da und tragen Fahrradhelme.
Radverkehr

Sieger der STADTRADELN-Derbys stehen fest

Abgestellte Lastwagen stehen auf einer Autobahnraststätte. (Foto: © dpa)
Verkehr

Weitere Erleichterungen für Lkw-Transporte wegen Niedrigwassers

Links: Prof. Dr. Andreas Gundelwein, rechts: Dr. Jens Bortloff
Kunst und Kultur

TECHNOSEUM erhält neue Doppelspitze

Digitalfunk BOS
Polizei

Polizei rettet Leben

von links nach rechts: Landespolizeidirektor Carsten Höfler, Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Offenburg Andreas Bjedov und Staatssekretär Reiner Moser
Polizei

Neuer Polizeipräsident beim Polizeipräsidium Offenburg

Neuer begrünter Mittelstreifen auf einem Teilstück der Straße „Waldsteige“ in Mosbach
Flächenmanagement

Mosbach erhält Prämie für Maßnahme „Waldsteige“

Weinauswahl
Sondereditionen

Neue Wein-Sondereditionen der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin

Portrait Mathias Brecht Finanzamt Heidelberg
Verwaltung

Neuer Leiter des Finanzamts Heidelberg

Eine Gruppe von Menschen fährt Achterbahn in einem Erlebnispark.
Familie

Neue Vergünstigungen beim Landesfamilienpass