Steuern

Wichtige Hinweise zur Grundsteuererklärung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Wohnhäuser in Stuttgart

Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Die Erklärung muss vollständig sein. Und es müssen die offiziellen Formulare verwendet werden – ob elektronisch oder in Papierform.  

Die Grundsteuererklärung ist grundsätzlich elektronisch abzugeben. Das geht zum Beispiel über „Mein ELSTER“. Das Programm führt Schritt für Schritt durch die Erklärung. Bei fehlerhaften Eingaben weist „Mein ELSTER“ direkt darauf hin. Eine Hilfestellung bietet außerdem die ELSTER-Ausfüllanleitung (PDF). Darüber hinaus gibt es auch Steuerprogramme kommerzieller Hersteller, über die ebenfalls eine Abgabe der elektronischen Grundsteuererklärung möglich ist.

In Ausnahmefällen – zum Beispiel, wenn jemand keinen Computer oder Internetzugang besitzt – kann die Erklärung schriftlich und unterschrieben in Papierform abgegeben werden. Dafür ist ein offizielles Formular zu verwenden. Einen entsprechenden Vordruck kann man beim örtlichen Finanzamt abholen. Alternativ ist es ebenso möglich, sich von Angehörigen bei der Abgabe der Erklärung helfen zu lassen und die Erklärung über deren ELSTER-Zugang zu übermitteln. Was nicht ausreicht, ist, die Daten beispielsweise auf ein einfaches Blatt Papier zu schreiben oder das Infoschreiben zurückzuschicken. In solchen Fällen gilt die Erklärung als nicht abgegeben und es folgt eine Erinnerung.

Eigenes Modell für Grundsteuer B im Land

Eine Grundsteuererklärung müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland einreichen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat maßgebliche Bestimmungen des bisherigen Bewertungsverfahrens als verfassungswidrig erklärt. Das zog eine bundesweite Reform der Grundsteuer nach sich: Alle Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) sind folglich neu zu bewerten. Da Baden-Württemberg bei der Grundsteuer B dabei ein eigenes Modell entwickelt hat, müssen die Bürgerinnen und Bürger im Vergleich zu den anderen Bundesländern die wenigsten Angaben machen.

Die neue Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 erhoben. Über die Höhe der Grundsteuer entscheiden die Kommunen maßgeblich mit, indem sie den Hebesatz festlegen. Die kommunalen Landesverbände haben sich zum Ziel der Aufkommensneutralität bekannt. Neu berechnet und festgesetzt werden die Hebesätze von den Kommunen, wenn die Finanzämter die neuen Steuermessbeträge weitestgehend erstellt und übermittelt haben. Erst 2024 wird es soweit sein.

Grundsteuer B: Grundstücksfläche und Bodenrichtwert

Für die Grundsteuer B sind unter anderem die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert in die Erklärung einzutragen. Beide Werte können online abgerufen werden. Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen der Kommunen geliefert. Sollten die Bodenrichtwerte nicht bis Ende Oktober vorliegen, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer keine Nachteile befürchten. Darüber hinaus kann auch die zuständige Gemeinde über den Bodenrichtwert Auskunft geben. Die Grundstücksfläche steht außerdem im Grundbuch und im Kaufvertrag.

Finanzämter Baden-Württemberg: Grundsteuer

Ministerium für Finanzen: Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer

Weitere Meldungen

Gedenkstätte der Heimatvertriebenen in Bad Cannstatt.
Kulturerbe im Osten

Jahresbilanz 2025 des Landesbeauftragten für Vertriebene und Spätaussiedler

Symbolbild: Symbolbild: Ein Passant geht an dem Logo der Agentur für Arbeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. November 2019, sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher verkündet. (Bild: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)
Bürgergeld

Hoffmeister-Kraut unterstützt geplante Bürgergeld-Reform

Tasten einer beleuchteten Tastatur. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Digitalisierung

Erster erfolgreicher Datenabruf über nationales Datensystem

Übergabe von Breitbandförderbescheiden
Breitbandausbau

Land unterstützt Breitbandförderung mit über 231 Millionen Euro

von links nach rechts: Abteilungsleiter „Landwirtschaft" Dr. Konrad Rühl, Ministerialdirektorin Isabel Kling, Minister Peter Hauk und Abteilungsleiterin „Markt und Ernährung“ Petra Mock
Landwirtschaft

Spitzengespräch zu Erzeugerpreisen

Eine Sozialarbeiterin führt in der Landeserstaufnahme für Asylbewerber in Karlsruhe eine Beratung mit einem Flüchtling durch.
Migration

Landkreis Karlsruhe erfolgreich bei Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

Landeswahlausschuss lässt 21 Landeslisten zu

Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen
Justiz

Modernisierung der Wahlverfahren in der Justiz

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Baurecht

Bauen mit Holz wird erleichtert

Eine Frau bedient das Portal ELSTER der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet.
Steuern

Sieben Wochen Bearbeitungszeit für Steuererklärungen

Ein Logo des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT).
Forschung

Baden-Württemberg tritt Allianz zur Fusionsforschung bei

Ein Prüfstandshandwerker begutachtet am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt ein Raketen-Triebwerk
Wirtschaftsnahe Forschung

9,7 Millionen Euro für Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt

bwshuttle
Öffentlicher Nahverkehr

Land fördert fünf neue bwshuttle-Angebote

Tasten einer beleuchteten Tastatur. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Justiz

Bund und Länder vereinbaren bundeseinheitliche Justizcloud

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Zum Jahreswechsel keine Entspannung am Arbeitsmarkt