Verkehr

Wichtige Änderungen bei Führerscheinen für Klein-Lkw, Kleintransporter und Kleinbusse

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Bürgerbusfahrer im baden-württembergischen Salach (Bild: © dpa)

Für die Fahrerinnen und Fahrer von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen gelten seit dem 28. Dezember 2016 neue Regelungen. Diese betreffen die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis und eine neue Einordnung für Kleinbusse. Für alte Führerscheine gilt ein weitgehender Bestandsschutz.

Am 28. Dezember 2016 sind wichtige Änderungen im Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten. Anlass für diese Änderungen war ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Im Wesentlichen geht es um folgende Neuerungen:

  • Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E (Klein-Lkw) werden auf fünf Jahre befristet und nur nach Gesundheitsprüfung verlängert. Betroffen sind alle ab dem 28. Dezember 2016 neu erteilten Fahrerlaubnisse. Für Fahrerlaubnisse, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 27. Dezember 2016 neu erteilt wurden, bleibt es wie bisher bei der Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Inhaberinnen und Inhaber von Fahrerlaubnissen der Klasse 3 (alt), die bis zum 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden, genießen Besitzstand. Diese Fahrerlaubnisse bleiben unbefristet gültig.
  • Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm benötigen mindestens die Klasse D1 (Klein-Bus), auch wenn nur bis zu acht Fahrgastplätze vorhanden sind. Darunter fallen auch Kleinbusse, Bürgerbusse und Stretch-Limousinen. Ausgenommen sind dagegen insbesondere Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz, gepanzerte Limousinen und Wohnmobile. Auch die von vielen Handwerksbetrieben verwendeten Pick-ups (Pritschenwagen) dürfen weiterhin mit der Klasse C1 geführt werden. Betroffen von der Neuregelung sind alle ab dem 28. Dezember 2016 erteilten Fahrerlaubnisse. Für InhaberInnen einer bis zum 27. Dezember 2016 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse C1 ändert sich nichts. Bislang durften mit der Klasse C1, C1E, C und CE Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm auch dann geführt werden, wenn sie zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Künftig ist aufgrund der EU-Vorgaben die Klasse D1 (Klein-Bus) erforderlich. 

Die ursprünglich vorgesehene rückwirkende Geltung dieser Änderungen auch für die im Zeitraum zwischen dem 19. Januar 2013 und dem 27. Dezember 2016 erteilten Fahrerlaubnisse entfällt. Da aber die Regelungen zur Geltungsdauer der Klassen C1 und C1E sowie zur Abgrenzung der Klassen C1 und D1 seit dem 19. Januar 2013 nicht dem europäischen Recht entsprochen haben, können bei Fahrten im Ausland entsprechende Beanstandungen durch ausländische Behörden nicht ausgeschlossen werden.

Mit Rückfragen können sich Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber an die für den für den Wohnort zuständige Führerscheinstelle beim Stadt- oder Landkreis wenden.

Service-BW: Führerscheinstelle in Ihrer Nähe finden

Weitere Meldungen

Polizisten kontrollieren ein Auto.
Verkehrssicherheit

Autoposerszene bundesweit im Fokus

Bescheidübergabe am 31. März 2026
Wirtschaft

Land stärkt Automotive-Standort im Rems-Murr-Kreis

Ein Zug fährt an einem mit Häusern übersäten Hügeln durch eine grüne Landschaft.
Schienenverkehr

Grundlage für Erhalt der Panoramabahn vereinbart

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
Straßenbau

500 Millionen Euro für Straßenerhalt im Land

Icon eines Gesetzbuches mit aufgedrucktem Paragrafenzeichen.
Verkehr

Landesmobilitätsgesetz macht gute Mobilität einfacher

Ein Mann geht mit Kinderwagen und Hund auf einem Gehweg in Heidelberg.
Fußverkehr

Land startet Modellprojekt für barrierefreie und sichere Gehwege

Verkehrsminister Winfried Hermann
Online-Dialog

Online-Dialog mit Verkehrsminister Winfried Hermann

Das Bild zeigt den Raum unter einer Brücke. Links ist ein Fluss zu sehen und daneben ein Waldweg.
Straßenbrücken

Land nutzt versiegelte Flächen für Tiere und Pflanzen

Ein Brennstoffzellen-Hybridbus der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) steht in Stuttgart an einer Bushaltestelle.
Elektromobilität

Land fördert 213 emissionsfreie Busse

Ein Intercity steht in einem Bahnhof. (© picture alliance/Klaus-Dietmar Gabbert/zb/dpa)
Sicherheit

Landesweiter Prozess für mehr Sicherheit im Bahnverkehr

Minister Winfried Hermann mit der AMEISE des Fraunhofer-Instituts
Autonomes Fahren

Autonomes Fahren im ÖPNV macht weiter Fortschritte

Bauarbeiter erneuern den Fahrbahnbelag auf einer Straße (Bild: © dpa).
Straßenbau

Neue Ortsumgehung bei Rißtissen für mehr Ruhe im Ortskern

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 24. Februar 2026

Der Ladestecker eines elektrisch betriebenen Renault ZOE (Bild:© dpa)
Elektromobilität

Elektro-Carsharing für 66 Standorte

Polizeistreife bei Verkehrsunfall
Verkehrssicherheit

Jahresbilanz 2025 des Verkehrswarndienstes